Lexipedia

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-11-30

Wortprotokoll

Diese beiden Bundesbeschlüsse im Zusammenhang mit den Vereinbarungen mit Italien und Frankreich veranlassen mich aus der Sicht eines Vertreters der Ostschweiz zu einigen Bemerkungen. Ich möchte ganz klar festhalten, dass die Genehmigung dieser Vereinbarung als solche überhaupt nicht zur Diskussion steht. Aber ich benutze gerne die Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass auch die Ostschweiz noch Anliegen hat. Wenn ich das sage, so deshalb, weil die Gefahr nicht von der Hand zu weisen ist, dass im Zusammenhang mit der Anbindung der Ostschweiz an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz die latente Gefahr - ich habe nicht gesagt, es sei schon so - der Vernachlässigung besteht. Ich möchte auch festhalten, dass ich mich des Eindrucks nicht ganz erwehren kann, dass nicht mit gleichen Ellen gemessen wird.

Was sind die Gründe, die mich zu diesen Hinweisen veranlassen?

1. Es besteht ja bekanntlich mit Deutschland ebenfalls eine Vereinbarung, die im Jahre 1998 in Kraft getreten ist. Aber diese Vereinbarung betrifft insbesondere, schwergewichtig und vor allem die Anbindung der Bundesrepublik Deutschland an die Neat. In der Ostschweiz steht aber noch eine andere Frage zur Diskussion, nicht nur die Anbindung an die Neat, sondern die Frage der Anbindung des Bodenseeraumes an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz. Das ist für uns eine Frage. Wenn ich die Antwort des Bundesrates auf meine Einfache Anfrage betrachte, halte ich fest, dass es nicht darum geht, diese bestehende Vereinbarung neu zu verhandeln, sondern darum, aus der Sicht der Ostschweiz und des Bodenseeraumes allenfalls Zusätze zu verhandeln. In dieser Vereinbarung in Artikel 2 Absatz 3 wird unser spezielles Anliegen, also die Anbindung des Raumes Zürich-Stuttgart oder Zürich-St. Gallen-München, eben sehr marginal geregelt.

2. Wenn festgestellt wird, dass die Deutschen andere Probleme haben, nämlich die Ost-West-Verbindung, dann möchte ich darauf hinweisen, dass es Ost-West-Verbindungen im innerdeutschen Raum gibt, die sehr wohl von Bedeutung für die Ostschweiz sind. Ich denke da beispielsweise an die Neubaustrecke Stuttgart-Ulm-Augsburg-München. Wenn natürlich Signale aus Bern kommen, für die Schweiz sei das nicht von Interesse, dann müssen wir uns nicht wundern, wenn die Strecke in Deutschland nach Norden in den Raum Frankfurt-Würzburg-Nürnberg verschoben wird. Was das für die Schweiz, die Ostschweiz und den Bodenseeraum bedeutet, muss ich nicht weiter ausführen.

Hinzu kommt noch etwas, das man nicht vergessen sollte: Im Bodenseeraum sind Schwierigkeiten in Bezug auf die Aufrechterhaltung des Schienennetzes vorhanden. Die DB spricht offen davon, dass in Deutschland Regionallinien stillgelegt werden sollen. Wenn Sie mit dem Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg sprechen, wissen Sie, was damit verbunden ist. Ich meine, unter diesem Gesichtspunkt müsste auch die Anbindung des Bodenseeraums an das spezifische europäische Hochleistungsnetz im Raum Deutschland ein Thema sein.

3. Sie haben vom Kommissionssprecher die Bemerkungen zum Abweichen vom Territorialitätsprinzip gehört: Gut, das nehmen wir zur Kenntnis. Aber wenn Sie in der Botschaft die Begründung lesen, dürfen Sie es mir nicht übel nehmen, wenn ich als Ostschweizer hier feststelle, dass man mit der Erklärung, dies sei "mit der unterschiedlichen geographischen Lage und einer ausgewogenen Interessenlage unter den Vertragsparteien" begründet, in der Ostschweiz wahrscheinlich schon etwas Mühe hat. Weiter heisst es in der Botschaft: "Aus der unterschiedlichen Handhabung des Territorialitätsprinzips kann jedoch keine Benachteiligung einzelner Landesteile, insbesondere der Ostschweiz, abgeleitet werden." Ich habe nicht gesagt, das sei schon so. Aber wenn man das so liest, dann werden Sie verstehen, dass man das im Zusammenhang mit dem Territorialitätsprinzip auch anders werten kann als in der Botschaft.

Ich spreche hier ausdrücklich im Namen der Ostschweizer Vertreter und insbesondere auch aus der Sicht der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs. Herr Bundesrat, ich möchte Ihnen einfach drei Wünsche mitgeben. Das sind keine Forderungen; es sind Wünsche, Anregungen, um darüber nachzudenken:

1. Aus der Sicht der Ostschweiz geht es nicht um eine Neuverhandlung der Vereinbarung mit Deutschland unter dem Gesichtspunkt Neat. Aber es geht darum, dass man sich darüber Gedanken machen muss, ob nicht ein Zusatzabkommen mit Deutschland in Betracht zu ziehen sei, das dem Anspruch der Ostschweiz nach einer Anbindung an das Hochgeschwindigkeitsnetz im Bodenseeraum Rechnung trägt.

2. Wir sind in der Ostschweiz der Auffassung, dass nun Projekte für den Anschluss der Ostschweiz an das Hochgeschwindigkeitsnetz zu konkretisieren sind. Wir sind insbesondere der Meinung, dass dieser Lenkungsausschuss, der auch in diesen Vereinbarungen verankert ist, aktiv werden soll und dass die Ostschweizer Kantone da mit einzubeziehen sind.

3. Der dritte Wunsch bzw. die dritte Anregung betrifft die Bereitstellung der Mittel. Der Kommissionsreferent hat auf die 1,2 Milliarden Franken hingewiesen. Da besteht natürlich aus der Sicht der Ostschweiz klar die Auffassung, dass für den Hochgeschwindigkeitsanschluss der Ostschweiz bei der Verwendung der Mittel eine Parität bestehen sollte. Eine Parität, ja, das sind so 1,2 Milliarden Franken, dividiert durch zwei. Das ergibt ungefähr die Grössenordnung, die wir uns vorstellen - 600 Millionen Franken. (Heiterkeit)

Eine letzte Bemerkung: Für den Fall, dass die Phantasie für konkrete Projekte nicht vorhanden sein sollte, möchte ich hier einfach noch deponieren, dass beispielsweise - ohne jetzt das Territorialitätsprinzip hochzuschrauben - in der Ostschweiz selber genügend Anliegen vorhanden sind, um diese 600 Millionen Franken zu verwenden.

In diesem Zusammenhang eine Anregung: Ein Schlüsselprojekt ist beispielsweise die Neubaustrecke Flughafen-Winterthur. Wenn wir dieses realisieren, haben wir einen sehr grossen Pfropfen im Hinblick auf die Anbindung Richtung[PAGE 787] Schaffhausen-Stuttgart oder Richtung Winterthur-St. Gallen-München ausgeräumt. Dann könnte ich mir als Thurgauer auch vorstellen, dass man sich im Bereiche der Anbindung Romanshorn-Friedrichshafen etwas einfallen lässt; und es gibt der Dinge mehr.

Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir Ostschweizer vor dem Hintergrund dieser beiden Vereinbarungen, gegen die nichts einzuwenden ist, klar markieren wollen, dass die Ostschweiz ebenfalls ein Raum ist, für den sich im Zusammenhang mit der Anbindung an das europäische Hochleistungsnetz Fragen stellen. Das war der Sinn meiner Intervention.

Bürgi Hermann · Ständerat · 2000-11-30 | Lexipedia | Lexipedia