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Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-03-11

Wortprotokoll

Ich mache es ganz kurz, denn wir sind uns ja in der Grundausrichtung bezüglich der anzunehmenden Punkte der Motion offenbar einig.

Nochmals zu Ihrer Frage, die Sie neu aufgeworfen haben: Was macht der Mitarbeiter während der Zeit der Kurzarbeit? Ich kündige das nochmals an: Mit dem neuen Regime bei der Kurzarbeit ab dem 1. April wird es so sein, dass Weiterbildung zulässig ist. Das ist insofern ein Anreiz, den der Bund damit gibt, als ein Unternehmen diese Zeit auch dazu verwenden kann, die Arbeitsmarktfähigkeit der Mitarbeiter zu steigern und diese Zeit im Betrieb - oder wo auch immer diese Weiterbildung stattfindet - sinnvoll einzusetzen, auch als Vorbereitung auf die Zeit nach der Krise; das ist so vorgesehen.

Was die ALV betrifft, nochmals: Ich bin dankbar, wenn Sie auch unterstützen, dass das beraten wird. Selbstverständlich werden wir beim Inkraftsetzen dann auf die Konjunktur Rücksicht nehmen. Die Frage, die dort aber vorher ansteht, ist eben der Automatismus des heutigen Gesetzes, den wir zu berücksichtigen haben.

Das Bürgschaftswesen ist nach wie vor bei uns in Prüfung. Es sei hier bereits dargelegt: Eine Erhöhung der Limiten würde die Risiken des Bundes klar erhöhen, und das ist natürlich gegeneinander abzuwägen.

Was den Wechselkurs betrifft, so berücksichtigt die SNB diesen insofern, als er einen Einfluss auf die Preisentwicklung hat. Das wiederum ist natürlich auch im Mandat drin, das die SNB gemäss ihrem Zweck zu verfolgen hat. Die SNB ist gerade deswegen auch in die Expertengruppe Konjunktur eingebunden, damit hier die Wechselkurssensibilität der Exportwirtschaft aufgefangen werden kann.

Zum letzten Punkt, dem Nullsummenspiel: Ja, die IV-Zusatzfinanzierung ist wichtig, sie ist nötig, aber sie nimmt 1,2 Milliarden Franken vom Konsum weg, das ist eine Tatsache. Es gibt eine ganze Liste solcher Gebühren, die in der Einzelbetrachtung schön und sinnvoll sind, aber als Gesamtes eine gewaltige Belastung für die Konjunktur von 2010 darstellen. Genau darauf wird auch unser Bericht für den Juni zielen: dass man sich dessen bewusst ist. Was wir daran ändern können, weiss ich noch nicht, zumal eben das Parlament bei der Mehrwertsteuererhöhung die Daten in die Verfassung hineingeschrieben hat, nicht nur die Erhöhungen, sondern eben auch das Inkrafttreten. Das ist nicht usanzgemäss, aber das hat hier stattgefunden, und bei weiteren Gebührenerhöhungen sind die Entscheide auch schon gefällt. Deshalb sind wir jetzt am Überlegen, was wir überhaupt noch auffangen oder korrigieren können respektive wo die Beschlüsse eben schon gefällt worden sind.