Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-11-30
Wortprotokoll
Sie nehmen mir wohl ab, dass ich im Moment, als ich die vorliegende Empfehlung formuliert habe, von ganz anderen finanziellen Rahmenbedingungen ausgehen musste, als sie heute offensichtlich den Realitäten entsprechen. Ehrlich gesagt bin ich auch nicht unglücklich, dass es in der Schweiz nicht zu solch astronomisch hohen Versteigerungserlösen kommen wird, wie das in Deutschland oder in Grossbritannien der Fall war.
Natürlich: Auch unser Finanzminister hätte die Hand gerne danach ausgestreckt, aber zu berappen gehabt hätten das letztlich wiederum die Konsumenten, und das wäre doch ein unschöner "Tolggen" auf dem künftigen UMTS-Gewand unseres Landes gewesen. Da nun der Geldsegen aus der UMTS-Versteigerung wesentlich geringer ausfallen wird, macht die vorliegende Empfehlung praktisch keinen Sinn mehr - ob sie nun vom Bundesrat angenommen wird oder nicht. Ich kann sie deshalb - weil faktisch gegenstandslos geworden - zurückziehen. Das verbinde ich mit der folgenden Erklärung.
Zunächst zu Punkt 2: Ich bin sehr froh, feststellen zu dürfen, dass dieser Teil meiner Empfehlung bereits in Realisierung begriffen ist; das Hickhack zwischen den verschiedenen Mobilfunkkonzessionären um die besten Antennenstandorte - verbunden mit vielen Einsprachen, meist nach dem Sankt-Florians-Prinzip - dürfte endlich ein Ende haben. Es ist in höchstem Masse zu begrüssen, dass die neuen Funkantennen künftig möglichst gemeinsam betrieben werden und dass von Anfang an die schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektoren-Konferenz in die Evaluation der Standorte einbezogen wird.
Zu Punkt 1: Ich nehme ebenfalls mit Genugtuung zur Kenntnis, dass der Bund bzw. seine Hochschulen im Bereich der Erforschung allfälliger Langzeitfolgen von Strahleneinflüssen auf den Menschen bereits sehr aktiv engagiert sind. Damit dürfte gewährleistet sein, dass der Angstmacherei begegnet wird und die Fragen rund um die Auswirkungen der Strahlung im Mobilfunkbereich von amtlicher Seite geprüft und wissenschaftlich analysiert werden. Ebenso bin ich froh, dass der Bund die Schaffung unabhängiger Informations- und Beratungsstellen unterstützen wird, an die sich die betroffene Bevölkerung bei spezifischen Fragen wenden kann.
Bleibt noch die Meinungsverschiedenheit bezüglich einer partiellen Zweckbindung bei der Verwendung des voraussichtlich sehr klein gewordenen Auktionserlöses bzw. Erlöses aus der Lizenzvergabe: Dieser Punkt ist angesichts der einleitend erwähnten Gründe hinfällig geworden, so dass ich abschliessen kann mit dem besten Dank an die Adresse des Bundesrates für sein Engagement in diesem technologisch boomenden Wirtschaftszweig, der hier und dort aber auch berechtigte Ängste ausgelöst hat.