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Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-12

Wortprotokoll

Ich habe dieser parlamentarischen Initiative, wie sie aus dem Bericht der Kommission ersehen können - oder jedenfalls könnten -, bis zum Schluss die Stange gehalten. Anfänglich war ich noch in guter Gesellschaft, am Schluss dann aber leider allein. Ich war hauptsächlich aus der Erkenntnis heraus dafür, dass man - wir haben es eben aus erster Hand, aus berufenem Mund gehört - im Kanton Solothurn gute Erfahrungen mit diesem Verordnungsveto gemacht hat. Weiter gegen diesen wuchtigen Strom der Kommissionsmehrheit zu schwimmen machte dann aber auch für mich keinen Sinn mehr. Deshalb habe ich auf einen anderslautenden Antrag verzichtet. Ich hoffe nun bis auf Weiteres, dass eben diese Kommissionsmehrheit mit ihren optimistischen Aussagen Recht bekomme, wonach das Konsultationsverfahren bei Verordnungsentwürfen, wie es im Parlamentsgesetz vorgesehen ist, die zuständigen parlamentarischen Kommissionen dann schon rechtzeitig zu Interventionen veranlassen werde, falls der Bundesrat dem Willen des Gesetzgebers in seinen Verordnungen nicht entsprechen sollte.

Es mag sein, dass dieser Weg genügt; wir wissen es heute noch nicht. Haben wir aber wirklich die Gewissheit, dass der Bundesrat nicht auch noch nachträglich einen Verordnungsentwurf abändert, nachdem er ihn der zuständigen Legislativkommission vorgelegt hat? Ich möchte dem Bundesrat überhaupt nicht schlechten Willen unterstellen, aber er würde ja genügend plausible Argumente finden, falls er einen Verordnungsentwurf nachträglich doch noch abändert, und zwar in einer Richtung, die nicht unbedingt dem Willen des Gesetzgebers entspricht. Beim Vetorecht, wie wir es hier mit dieser parlamentarischen Initiative vorgelegt bekommen haben, wäre das ausgeschlossen, und zwar gemäss dem bewährten Prinzip, wonach Vertrauen gut, Kontrolle aber besser ist, zumal die Kontrolle noch mit der Vetomöglichkeit ausgestattet ist. Das kann im Kanton Solothurn nun mit Erfolg praktiziert werden.

Was hält unsere Kommission diesem System entgegen? Sie bezeichnet ein derartiges Verfahren als Aufweichung des Systems von klaren Zuständigkeiten. Das ist gut und recht, aber wie war es heute Morgen in unserem Rat bei der Motion zur Einführung eines Entführungsalarmsystems? Auch da haben sich die Mitglieder unseres Rates mit einer einzigen Ausnahme über klar gegebene Zuständigkeiten hinweggesetzt - auch ich habe es getan. Aber eben, schon die alten Römer wussten: Quod licet Iovi, non licet bovi.

Reimann Maximilian · Ständerat · 2009-03-12 | Lexipedia | Lexipedia