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Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-12

Wortprotokoll

Ich danke unserem Herrn Kommissionspräsidenten. Er hat die Vorlage so vorgestellt, wie sie uns in der Kommission präsentiert worden ist und wie auch die dortige Diskussion verlaufen ist. Ich möchte vorausschicken, dass auch ich vorbehaltlos zu dieser Vorlage stehe. Das schliesst aber einige Gedanken und Überlegungen über die grundsätzliche Frage nicht aus, was diese Rehabilitierung in generell-abstrakter Form - wie es der Kommissionspräsident gesagt hat - rechtfertigt.

Tatsache ist, dass etwas 800 meist jüngere Schweizerinnen und Schweizer auf der Seite der Republikaner am Spanischen Bürgerkrieg teilgenommen haben. Tatsache ist aber auch, dass diese Teilnahme gegen die damalige schweizerische Rechtsordnung verstiess - zum einen gegen das Militärstrafgesetz und zum anderen, wenn ich es richtig sehe, gegen einen Beschluss des Bundesrates. Und Tatsache ist schliesslich, dass die Verurteilungen zu Recht erfolgten; es kam ja zu vielen Verurteilungen, vielfach auch in absentia. Jede Rechtsordnung ist geprägt durch die Zustände, Umstände und Anschauungen - kurz: durch die Realien - der damaligen Zeit. Daher muss als Grundsatz gelten, und er gilt ja auch in unserer schweizerischen Rechtsordnung, dass ergangene Urteile, so sie denn in Rechtskraft erwachsen, auf Dauer sind. Vorbehalten bleiben lediglich, aber immerhin, neue Erkenntnisse über Sachverhalte, die sich auf ein Urteil auswirken können und zur Zeit der Fällung des Urteils nicht bekannt waren und auch nicht bekannt sein konnten.

So gesehen ist es eben schon wichtig und richtig, dass wir uns Rechenschaft darüber abgeben, was die Rehabilitierung in dieser generell-abstrakten Form rechtfertigt; dies zumal - ich muss vorausschicken, dass ich nicht Historiker bin - meines Wissen dieser Krieg von beiden Parteien heftig, mit Vehemenz und auch Brutalität geführt wurde; zumal meines Erachtens der Spanische Bürgerkrieg sich nicht einfach auf einen Kampf zwischen Ideologien reduzieren lässt; zumal aufseiten der Republikaner die verschiedensten Strömungen [PAGE 175] vertreten waren: es gab Bürgerliche, es gab gemässigte Sozialisten, es gab Linkssozialisten/Kommunisten, und es gab auch Anarchisten.

Aber ich meine, dass gerade hier ein erster Ansatzpunkt für die Rechtfertigung dieser Vorlage besteht. Angesichts des Spanischen Bürgerkrieges entstand spontan weltweit eine gigantische antifaschistische Solidaritätsbewegung, die alle Schichten erfasste. Es waren schätzungsweise - die Zahlen schwanken - zwischen 40 000 und 60 000 Freiwillige aus etwa 60 Nationen, die am Spanischen Bürgerkrieg aufseiten der Republikaner teilgenommen haben. Darunter waren schätzungsweise etwa 800 Personen aus der Schweiz, eine verhältnismässig grosse Zahl. Das ist meines Erachtens der Hauptgrund, es ist diese ideelle antifaschistische Gesinnung, von der diese Leute getragen waren.

Es gibt meines Erachtens einige weitere Gründe, die diese Vorlage rechtfertigen. Ich erwähne sie nur stichwortartig: Meines Erachtens ist es die genügende zeitliche Distanz zu den relevanten Vorgängen des Spanischen Bürgerkrieges. Dann aber auch, der Herr Kommissionspräsident hat es gesagt: Die meisten Staaten haben die Spanienfreiwilligen rehabilitiert; in Frankreich gab es sogar Entschädigungsansprüche.

Man kann doch auch Folgendes sagen, immer vorausgesetzt, dass die Geschichtskenntnisse vorhanden sind - wie weit ist das bei den jungen Schweizerinnen und Schweizern der Fall? -: Es ist im kollektiven Bewusstsein der Schweizerinnen und Schweizer verankert, dass die Spanienfreiwilligen zumindest zum grössten Teil wirklich aus ideellen Gründen gekämpft haben.

Last, but not least - auch das hat der Kommissionspräsident zu Recht gesagt -: Es gibt nur noch einige wenige lebende Spanienfreiwillige, und diesen soll diese Vorlage zur Genugtuung gereichen.