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Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-03-16

Wortprotokoll

Wir haben ja in Litera d dann auch noch eine Ergänzung: "Der Bundesrat kann Ausnahmen von dieser Voraussetzung in der Verordnung festlegen." Insofern gibt es also einen pragmatischen Ansatz, einen Spielraum, den der Bundesrat nutzen kann. Wir haben gerade auch im Rahmen der zweiten Stufe der Stabilisierungsmassnahmen davon Gebrauch gemacht, indem wir sagen, dass wir zumindest für diese beschränkte Zeitdauer die 50 Prozent nicht in Cash erwarten, sondern z. B. in Form von Personalressourcen; das ist für ein KMU dann wirklich kein Problem mehr.

Am Anfang einer Idee haben Sie natürlich sehr oft noch keine Ahnung, ob das Projekt realisierungswürdig ist. Das ist ja gerade der Sinn und Zweck der Forschungsfinanzierung. Im Laufe der Entwicklung fliegen dann aus der Optik der Realisierbarkeit viele Projekte hinaus. Das schon am Anfang eines Prozesses zu präjudizieren erscheint mir extrem schwierig zu sein. Deshalb wäre bei der Beurteilung dieser Gesuche, bei der Beurteilung der Frage, wo man jetzt welchen Beitragssatz verlangt, eine gewisse Willkür halt kaum zu vermeiden. Aber ich nehme das gerne mit.

Ich möchte Sie einfach auf die Verordnungskompetenz des Bundesrates verweisen, von der wir, wie ich gesagt habe, gerade Gebrauch gemacht haben. Weil wir Forschungsfinanzierung betreiben, stellt sich auch immer wieder die Frage, wie vorzugehen ist, wenn z. B. ein Unternehmer statt eines Assistenten einer Universität eine Maschine braucht. Wenn in einem solchen Fall die ganze Projektierungsgruppe zum Schluss kommt, es sei dienlicher, einen Supercomputer anzuschaffen statt eine Assistenzstelle zu bezahlen, geht man sehr oft pragmatisch vor. Mit ihrer langjährigen Erfahrung wissen die Experten sehr gut, was bei einem interessanten Projekt im Einzelfall realisiert werden kann.

Wir nehmen das einmal in die nationalrätliche Diskussion mit.

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