Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2009-03-16
Wortprotokoll
Das Bundesverwaltungsgericht verfügt heute über 6400 Stellenprozente und ist damit grundsätzlich funktionsfähig. Das Gericht - ich glaube, das darf man sagen - befindet sich auch zwei Jahre nach seiner Arbeitsaufnahme noch in der Aufbauphase. Die Erledigungsquote konnte im Jahr 2008 gegenüber dem Vorjahr, 2007, deutlich gesteigert werden: Es wurden insgesamt 550 Pendenzen abgebaut. Zugegebenermassen sind die Pendenzen mit rund 7950 immer noch hoch, aber es konnten Pendenzen im erwähnten Umfang abgebaut werden.
Die letzte Aufstockung dieses Gerichtes wurde mit der Wahl von zusätzlichen Richtern am 19. März 2008 durch die Bundesversammlung vorgenommen, also ziemlich genau vor einem Jahr. Bis Mitte 2008 wurden 35 Gerichtsschreiber zusätzlich eingestellt. Diese Zahlen zeigen, dass hier Aufstockungen vorgenommen wurden, die im letzten Jahr nur teilweise durchgeschlagen haben. Trotzdem konnten im letzten Jahr 550 Pendenzen abgebaut werden. Wie sich ein Jahr mit der vollen Aufstockung auswirken wird, können wir [PAGE 205] zurzeit noch gar nicht abschätzen, weil wir die entsprechende Erfahrung noch nicht haben.
Jetzt kann es an einem solchen Gericht natürlich ausserordentliche Belastungen geben; ich denke, die ganze Frage der Amtshilfe UBS/USA geht in diesen Bereich hinein. Für ausserordentliche Belastungssituationen können befristete Richterstellen ins Auge gefasst werden, und hier besteht auch noch ein gewisser Handlungsspielraum. Auch wenn der Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes dem Präsidenten unserer Finanzkommission schreibt, es sei doch bitte dem Antrag der Minderheit zuzustimmen, um die ausserordentliche Arbeitslast, die in solchen Fällen entstehen könnte, zu bewältigen, muss ich entgegnen: Genau für solche ausserordentlichen Arbeitslasten sind eben befristete Richterstellen wahrscheinlich die geeignete Lösung und nicht definitive Stellen, die dann für lange Zeit geschaffen sind.
Zur Frage der Kompetenzerteilung an die Gerichtskommission: In der Kommission wurde vor allem auch argumentiert, dass man den Rahmen respektive die Obergrenze ja ein bisschen grosszügiger setzen könnte, die Gerichtskommission werde diese Aufstockungen dann schon restriktive wahrnehmen. Dazu muss ich Folgendes sagen: Das Parlament hat festgelegt, dass im Gesetz eine Bandbreite gelten soll. Zusätzlich hat es ebenfalls festgelegt, dass es in einer Verordnung die Höchstzahl festlegen will. Es hätte das Zweite auch offenlassen und damit den Spielraum bei der Gerichtskommission belassen können. Das hat es aber nicht getan; also liegt es an den Räten, hier festzulegen, was richtig ist.
Es geht darum, die Gerichte so auszugestalten, dass sie ihre Aufgabe, was den Normalbetrieb betrifft, wahrnehmen können - nicht weniger, aber auch nicht mehr. Es kann nicht im Interesse des Rates sein, Überkapazitäten zu schaffen, weil man einmal geschaffene Richterstellen erfahrungsgemäss nicht mehr wegbringt. Das ist nicht nur bei der Justiz so, das ist zum Teil auch in der Verwaltung und in der Privatwirtschaft so; dort helfen dann zum Teil erst tiefgreifende Restrukturierungsmassnahmen.
Fazit: Wir wissen noch nicht, was die letzte Aufstockung insgesamt bringen wird. Wir stellen fest, dass das relativ junge Gericht aller Wahrscheinlichkeit nach noch ein gewisses Effizienzsteigerungspotenzial hat. Ein Detail, das auch noch interessant scheint: Die Zahl der ursprünglich von der Gerichtsleitung beantragten Richter war tiefer als jene des späteren Antrages des Gesamtplenums.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.