Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-17
Wortprotokoll
Hoffnungslose Situationen gebe es nicht, solange man sie nicht als solche akzeptiere, sagte Churchill einmal. Ich frage mich, worum es in der Debatte, die wir heute führen, eigentlich geht. Es geht ja eigentlich nicht um das Bankgeheimnis, denn niemand fordert von uns die Abschaffung des Bankgeheimnisses. Unsere gesellschaftliche Grundordnung, wonach der Staat seinen Bürgerinnen und Bürgern nicht in erster Linie Misstrauen, sondern Vertrauen entgegenbringt, müssen wir unbedingt beibehalten. Das ist das Zentrale. Darauf sind wir zu Recht stolz, und dies unterscheidet die Schweiz von vielen Staaten, die uns jetzt hier auf der Anklagebank sehen wollen.
Worum geht es also in der derzeitigen heftigen Kontroverse? Es geht schlichtweg darum, dass es Staaten gibt, die sich an der schweizerischen Ausgestaltung der internationalen Amts- und Rechtshilfe stören. Es ist ihr gutes Recht, wenn sie ihrem Ärger Ausdruck verleihen und von der Schweiz bei der Verfolgung von Steuersündern mehr Zusammenarbeit fordern. In diesem Bereich müssen wir, das muss ich sagen, auch gewisse selbstkritische Überlegungen anstellen, denn nicht alles, was da getan wurde, entspricht auch unseren Vorstellungen einer überzeugenden Geschäftstätigkeit. Der entscheidende Punkt für uns ist, wie wir auf solche Forderungen reagieren. Wenn man die Presse der letzten Tage anschaut, werden da Retorsionsmassnahmen gefordert. Dazu möchte ich nur einen Satz sagen: Auch wenn Politiker etwas Dummes sagen, bleibt es eine Dummheit.
Eigentlich ist es ganz einfach: Wir sprechen einerseits über das, was unsere ausländischen Partner stört, und suchen im Dialog Lösungen, wie wir es gewohnt sind, und andererseits bringen wir durchaus selbstbewusst aufs Tapet, was die Schweiz an ihren ausländischen Partnern stört. Wenn wir etwas geben, wollen wir auch etwas erhalten, das ist normale Politik, das ist Interessenpolitik, das ist auch Durchsetzung der Interessen.
Aber zuerst die zentrale Frage: Wie können wir bei der Zusammenarbeit, bei der Bekämpfung von Steuersündern, noch effizienter werden, zum Beispiel indem wir gemäss OECD-Standards auf Anfrage - und zwar nur auf begründete Anfrage - Amts- und Rechtshilfe leisten? Dies würde konkret bedeuten, dass die Schweiz den bisher gemachten Vorbehalt bei Artikel 26 des OECD-Musterabkommens zu Steuerfragen aufgibt. Das heisst, dass wir in Zukunft begründete Anfragen beantworten.
Natürlich ist hier die zentrale Frage, die dann beantwortet werden muss, wie eine solche Begründung auszusehen hat. Es darf nicht sein, dass wir zu irgendwelchen "fishing expeditions" Hand bieten, bei denen aufs Geratewohl Tausende von Kundendaten verlangt werden, um vielleicht darunter allenfalls ein paar Steuersünder ausfindig zu machen. Das ist von mir aus gesehen nicht verhandelbar. Sicherzustellen, da bin ich mit Herrn Schwaller einig, wäre zudem das sogenannte Grandfathering, das heisst, dass eine neue Auskunftsregel nur für künftige Kunden gilt und nicht für bisherige.
Aber dann kommen - das ist für mich etwas Zentrales - unbedingt auch unsere eigenen Positionen und unsere eigenen Forderungen, die wir zu Recht stellen können, an die Reihe. Wenn ich die gegenwärtige Situation analysiere, kommt es mir vor, als ob die Schweiz in der Grundstrategie auf Status quo spielt, in der Fussballerstrasse würde man sagen: auf ein Null-zu-null-Resultat. Aber wir sind bei den ganzen Auseinandersetzungen jetzt in der Halbzeit, und wir sind im Rückstand, und das erfordert, Herr Bundespräsident, dass wir die ganze Sache auch etwas offensiver angehen, dass wir die ganze Sache auch unter dem Gesichtspunkt der Stärkung des Finanzplatzes sehen.
Wir haben in der Schweiz einen offenen Finanzplatz. Er ist offen und attraktiv, auch für alle ausländischen Konkurrenten. Ich möchte sagen, unser Finanzplatz ist offen wie ein Scheunentor. Nur ist es leider so, dass das auf den allermeisten Finanzplätzen der Welt nicht in gleicher Weise gilt. Die Schweizer Finanzdienstleister sind extrem eingeschränkt, wenn sie von der Schweiz aus im Ausland Kunden bedienen wollen. Es gibt Länder, in denen sich ein Schweizer Banker [PAGE 223] schon strafbar macht, wenn er jemandem auch nur seine Firmenvisitenkarte überreicht, von einer aktiven Kundenberatung ganz zu schweigen. Das sind Einschränkungen, die es Schweizer Banken fast verunmöglichen, ihr Know-how in der Vermögensverwaltung im Ausland aktiv anzubieten, ausser wenn sie, das ist klar, im Land selber eine Tochtergesellschaft gründen.
Ich frage mich heute: Warum kritisieren wird das nicht klar und deutlich? Warum fordern wir nicht, Herr Bundespräsident, einen besseren Marktzugang, beispielsweise in Deutschland, in Frankreich, in den USA oder wo auch immer?
Ich komme noch zu einem weiteren Punkt: Wenn ich so schaue, wer bei den G-20-Staaten ist und wer die Wortführerin dieser Organisation ist, dann sage ich als einfacher Schweizer Bürger: Ich erkenn' die Steuerliesel am Geläut! Wie wir wissen, hat die G-20 die OECD beauftragt, eine sogenannte schwarze Liste - was man darunter auch immer versteht - mit Steuersündern zu erstellen. Wenn man die Berichte der OECD oder den amerikanische Report von Senator Levin anschaut, den Ausgangspunkt mit den zwölf Doppelbesteuerungsabkommen, mit den weitgefassten Angaben, dann muss ich sagen: Kooperationsabkommen, das kann es einfach nicht sein! Zu den Listen, die ich da gesehen habe - ich habe gar nicht gewusst, dass es auf dem Globus so viele Inseln gibt -, muss ich sagen: Das sind "Taliban-Listen".
Ich frage mich nun - das wäre die Strategie der Schweiz, den Spiess umzudrehen -: Warum kann die Schweiz als Mitglied der OECD nicht auch offensiv der OECD einen Auftrag geben? Das habe ich vorhin mit der offensiven Ausrichtung gemeint. Wenn die G-20 das kann, kann das die Schweiz auch. Nicht nur zu den Steuergesetzen, sondern auch zu den Steuerpraktiken, Herr Bundespräsident, wäre einmal eine Untersuchung in der OECD zu machen. Es müsste eine Untersuchung sein, die diesen Namen auch verdient und dann eben alles ausleuchtet, was an Steuerpraktiken so kreucht und fleucht: wenn etwa z. B. erstens die Steuersubjekte nicht nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit besteuert werden; wenn zweitens Steuerbefreiungen vorliegen - das wäre eine interessante Geschichte -, die zu Wettbewerbsverzerrungen führen, und es wegen dem Tatbestand der Steuerbefreiung keine genauen Untersuchungen gibt; wenn drittens mit gewissen organisatorischen Firmenstrukturen weltweit Steueroptimierungen vorgenommen werden; oder wenn viertens dank gewissen föderalistischen Steuerstrukturen eines Landes effektiv Steuerschlupflöcher bestehen.
Hier hätte die Schweiz einen Hebel. Sie hätte einen Angriffspunkt, Sie hätte einen Ansatzpunkt, um die ganzen Dinge einmal auszuleuchten. Herr Bundespräsident, ich möchte Sie eigentlich auffordern, in der OECD aktiv und offensiv zu verlangen, dass wir einmal einerseits über die Steuergesetze und andererseits über die Steuerpraktiken unserer Konkurrenten auf dem Finanzplatz eine Übersicht erhalten.
Es geht hier nicht um das Bankgeheimnis - das macht uns gar niemand streitig, und das wollen wir auch unbedingt behalten -, wir wollen vielmehr die Wettbewerbsfähigkeit unseres Finanzplatzes verbessern. Der internationale Konkurrenzkampf wird mit harten Bandagen geführt. Auch wenn der Finanzplatz Schweiz mit seinem Know-how, seiner Stabilität und seiner Verlässlichkeit gut dasteht, möchte ich Ihnen heute auch zu bedenken geben, was man in den letzten Jahren vielleicht nicht wahrgenommen hat: Der Finanzplatz Schweiz hat in den vergangenen zwanzig Jahren trotz guter Resultate - vielleicht trügerisch guter Resultate - im internationalen Wettbewerb kontinuierlich Marktanteile verloren, auch im Vermögensverwaltungsgeschäft, der eigentlichen Trumpfdisziplin des Finanzplatzes.
Dies spricht umso mehr dafür, dass wir eine Strategie entwickeln, um diesen Finanzplatz zu stärken. Wie können wir als Politiker die Wettbewerbsfähigkeit verbessern? Indem wir internationale Hindernisse aus dem Weg räumen helfen, zum Beispiel mit einer verbesserten Amts- und Rechtshilfe; indem wir klare Forderungen für besseren Marktzugang im Ausland stellen und natürlich auch, indem wir eine Untersuchung über die Steuerpraktiken unserer Konkurrenten verlangen - eine Untersuchung allerdings, die diesen Namen auch verdient, die nicht einfach mit schwarzen Listen daherkommt, die nur auf rein politischen Interessen beruhen.