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Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-11-30

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie, die Empfehlung zu überweisen. In der Antwort des Bundesrates wird festgehalten, dass die zu wählenden Routen für Schwertransporte von den zuständigen Behörden des zu befahrenden Kantons festgelegt bzw. mit diesen abgesprochen werden. Nur diese wissen, ob und welche dauernden und vorübergehenden Hindernisse baulicher Art auf ihrem Strassennetz bestehen und wo die Umleitungen allenfalls durch führen. Diese Feststellung ist absolut richtig, und daran soll auch nichts geändert werden.

Was meine Empfehlung will, ist eine Koordinationsstelle, wo die Routen für Schwertransporte in den einzelnen Kantonen zentral abgerufen werden können. Heute besteht keine solche Koordinationsstelle, und die Schwertransporte müssen sich, wenn ein solcher Transport durch mehrere Kantone führt, bei den Ämtern dieser Kantone durchfragen.

Es geht um die Meldestelle für ein zusammenhängendes Netz von so genannten Versorgungs- und Ausnahmerouten, welches die ganze Schweiz umfasst. Die meisten Kantone, sicher aber alle mit schwerer Wirtschaft, Kraftwerken und Grossanlagen, sind hier betroffen. Das jüngste Beispiel sind die Lothar-Transporte, die mangels der in meiner Empfehlung verlangten Koordination teils mühsam abgewickelt werden mussten.

Ich verweise darauf, dass besonders in den letzten Jahren mit dem Bau der Kreisel für die Schwertransporte erhebliche Hindernisse geschaffen wurden, die für die Versorgung unseres Landes mittels Sattelschlepper erhebliche Erschwernisse darstellen. Die Kantone versuchten mehrfach und schon seit längerer Zeit, gewisse rechtliche Erlasse für die Ausnahme- und Versorgungsrouten zu schaffen, was leider nicht gelang. Im Sinne einer unterstützenden Massnahme würden ein solches Verzeichnis dieser Hindernisse und eine Meldepflicht die Koordination erheblich erleichtern.

Es geht nicht darum, dass der Bund eine neue Aufgabe übernimmt, sondern dass er koordinierend und sichernd einwirkt. Diese Kompetenz ist in Artikel 42 Absatz 2 BV festgelegt, und Artikel 44 Absatz 1 BV hält ausdrücklich fest: "Bund und Kantone unterstützen einander in der Erfüllung ihrer Aufgaben und arbeiten zusammen."

Es besteht nicht einmal ein Grund, neue Bundesstellen zu schaffen; die bisherige Überwachungsstelle der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektoren-Konferenz könnte diese Aufgabe als Meldestelle übernehmen. Damit ist auch der Hinweis des Bundesrates auf das Projekt "Neuer Finanzausgleich" nicht stichhaltig, zumal mit ihm nicht nur die Aufgabenteilung erreicht werden soll, sondern man will auch wichtige Tätigkeiten zwischen Bund und Kantonen verbinden und koordinieren.

Aus all diesen Überlegungen bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen. Im Stillen hoffe ich natürlich, dass es nach meinen überzeugenden Ausführungen gar nicht mehr zur Abstimmung kommt und Herr Bundesrat Leuenberger in Fortsetzung seiner guten Laune vom vergangenen Montag erklärt, dass er mit der Entgegennahme der Empfehlung einverstanden ist.