Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-12-04
Wortprotokoll
Zunächst: Soeben bin ich informiert worden, dass nur noch eine Abstimmung über die Motion möglich sei, wenn der Motionär sich gegen den Antrag des Bundesrates auf Umwandlung in ein Postulat wehre. Das heisst: Das freundlicherweise erfolgte Angebot,[PAGE 818] dem Motionär mit einem Postulat in weiten Teilen entgegenzukommen, fällt hiermit offenbar eigentlich weg - so dass ich mich nun auf die Motion selbst konzentriere.
Wie Herr Hofmann jetzt gesagt hat, ist es eigentlich sein Ziel, die Verfahren zu beschleunigen, und nicht, den Umweltschutz oder die UVP zu schmälern. Diesbezüglich möchte ich Folgendes sagen: Die Beschwerden der Umweltverbände sind nicht die, welche die Verfahren in die Länge ziehen. Es ist richtig, wenn Herr Hofmann sagt, wir lebten schon langsam in einem Richterstaat. Wir sind nicht die Einzigen: Ich kenne einen Staat, da wird sogar noch die Wahl des Präsidenten letztlich von einem Gericht abhängen - und auch dort sind es nicht Umweltverbände gewesen, die an das Gericht gelangt sind.
Wir können feststellen, dass, gemäss einer Untersuchung, die wir von einem unabhängigen Institut durchführen liessen, nur gerade 1,4 Prozent der Beschwerden an das Bundesgericht von Umweltschutzverbänden gemacht werden - 1,4 Prozent! Beim ganz grossen Rest sind dies die unmittelbar Betroffenen, die "Nachbarn", die daneben wohnen.
Sodann ist eine weitere Beobachtung zu machen: Die Umweltverbände obsiegen, wenn sie ans Bundesgericht gelangen, in 63 Prozent aller Fälle - das sind zwei Drittel -, während die anderen Beschwerdeführer, eben wieder die unzufriedenen "Nachbarn", umgekehrt in 18 Prozent aller Fälle gewinnen. Das zeigt eben, dass die Beschwerden durch die Umweltverbände nicht missbräuchlich eingereicht werden - das muss ich einfach betonen. Es wäre ungerecht, die lange Verfahrensdauer, die durch Beschwerden zum Teil entsteht, den Umweltverbänden alleine in die Schuhe zu schieben. Das ist ein ungerechter "Kurzschluss", der nicht gemacht werden darf. Im Übrigen ist es so, dass bei Beschwerden an den Bundesrat ungefähr die gleichen Zahlen zu beobachten sind. Nicht nur bei den Beschwerden, die den Weg an das Bundesgericht nehmen, sondern auch bei jenen an den Bundesrat also ist es so: Die Quote beträgt dort 33 Prozent gegenüber 9 Prozent, die Gutheissungsquote 31 Prozent bzw. 85 Prozent. Also: Die Umweltverbände haben eine ungleich grössere Erfolgsquote. Das heisst ja nichts anderes, als dass die Umweltverbände bei ihren Beschwerden im grossen Ganzen Recht haben - sofern Sie in der materiellen Rechtsprechung dem Gericht oder dem Bundesrat glauben!
Deswegen kann man das Verfahren und den Inhalt gar nicht trennen; das können Sie in diesem Umfang nicht einfach trennen. Es kommt dazu, dass überall dort, wo auf unterer Stufe zusammen mit den Umweltverbänden eine verträgliche Lösung gefunden wurde, auch die "Nachbarn" keine Beschwerden mehr gemacht haben. Wir konnten beobachten, dass andere Betroffene das Verhandlungsergebnis, das Umweltverbände für sie erreicht haben, als eine faire Lösung akzeptieren und nicht mehr ans Bundesgericht gehen.
Ein Fall ist derjenige eines Abschnittes der "Bahn 2000", Mattstetten-Rothrist. Da haben wir unter Einbezug der Umweltverbände lange Verhandlungen geführt. Dann ist noch eine einzige Beschwerde ans Bundesgericht gegangen, und dieser wurde nicht einmal die aufschiebende Wirkung gewährt, weil sie querulatorisch war. Der Bahnabschnitt kann innert Frist fertig gestellt werden. Ein anderes Beispiel ist der Bareggtunnel - Herr Pfisterer würde das Lob sicher gerne einsacken; aber er ist gerade draussen -, dort wurde mit den Umweltverbänden auch eine Lösung gefunden, die eine sofortige Inangriffnahme der Bauarbeiten erlaubt hat. Das hat dazu geführt, dass zahlreiche andere, die auch zu einer Beschwerde legitimiert gewesen wären, diese Beschwerde nicht gemacht haben. Insofern sind die Umweltverbände, die ja in dieser Angelegenheit professionalisiert sind, durchaus ein Garant für das inhaltliche Anliegen, nämlich dass der Umweltschutz bei diesen Verfahren zum Zuge kommt. Sie betonen ja, dass Sie inhaltlich nichts gegen die Berücksichtigung des Umweltschutzes haben.
Sie haben gesagt, alle diese Verfahren gingen zu lange. Das ist richtig. Das hat zahlreiche Ursachen, und diesen Ursachen soll auch nachgegangen werden. Wir sind zu einem grossen Teil schon daran. Ich erinnere daran, dass wir am 18. Juni 1999 das Bundesgesetz über die Koordination und Vereinfachung im Entscheidverfahren verabschiedet haben; das wird jetzt dann greifen. Ich kann Ihnen auch neidlos sagen: Bei diesem Gesetz haben wir auf den Kanton Zürich geschaut, der schon vorher ein solches Koordinationsverfahren unter Ihrer Federführung verabschiedet hat.
Ich verweise auf den Koordinationsartikel im Raumplanungsgesetz, in Kraft seit 1997. Ich verweise auf die Massnahmen zur Beschleunigung der UVP-Verfahren, da werden Fristen für die Beurteilung von Projekten durch die Umweltschutzfachstellen eingeführt, die Beschleunigung bei kantonalen Projekten, bei denen das Buwal anzuhören ist, das ist seit 1995 in Kraft. Ich verweise auf die Botschaft über die Totalrevision der Bundesrechtspflege; das kommt dann noch, da wollen wir das Verfahren abkürzen; wir wollen das auch. Das Verfahren kürzen wir aber nicht ab, indem wir das Verbandsbeschwerderecht in Frage stellen.
Zu den Beispielen aus dem Knonauer Amt oder von Eurogate: Da gab es weiss Gott noch sehr viele andere Verfahrensverzögerungen, zum Teil in den Gemeindeexekutiven - Sie kennen den Fall ja bestens -; das waren nicht alleine die Umweltverbände, die für diese Verzögerung verantwortlich waren.
Daher ersuche ich Sie leider, die Motion nicht zu überweisen. Ich hätte Ihnen gerne etwas Gutes geboten, aber Herr Hofmann will es nicht. Wir machen es aber wahrscheinlich trotzdem, denn wenn wir schon etwas Gutes im Sinn haben, dann ziehen wir das auch durch.