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Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-19

Wortprotokoll

Zuerst meine Interessenbindungen: Ich bin im Verwaltungsrat der Enalpin AG, der EDH AG und im Aufsichtsrat der ED AG. Nichtsdestotrotz bin ich für eine angemessene Wasserzinsanpassung, wie sie diese Vorlage verlangt.

Die Kraftwerkgesellschaften, und damit auch die meisten Kantone und viele Städte und Gemeinden, können nur dann Gewinne oder Einnahmen aus dem Stromgeschäft, zum Beispiel in Form von Steuern, generieren, wenn Kantone und Gemeinden die in ihrem Besitz stehende Wasserkraft zur Nutzung zur Verfügung stellen. Aufgrund der Bundesverfassung haben ja bekanntlich die Kantone das Verfügungsrecht über die Ressource Wasser, und sie können für die Wassernutzung Abgaben erheben. Der Wasserzins ist also, wie das schon gesagt worden ist, das Entgelt für die Vergabe dieses Rechtes und ist damit rechtlich nicht als Steuer, sondern als Kausalabgabe einzuordnen.

Die Bedeutung und der Wert des Primärenergieträgers Wasser können nie genug betont werden: Wasserkraft ist speicherbar und daher regulierbar; sie ist erneuerbar; sie hat einen hohen Wirkungsgrad, weil die Technologie ausgereift ist; sie ist umweltfreundlich oder, klarer gesagt, die ökologisch beste Ressource für die Umwandlung in Nutzenergie. Schliesslich sind ihre Produktionskosten tief, was ja, über die KEV, auch der Subventionierung der teuren, neuen erneuerbaren Energien zugute kommt. Da spielt die kostengünstige Energie aus Wasserkraft eine sehr bedeutende Rolle.

Die nun vorgeschlagene Anpassung der Wasserzinsen ist ein Kompromiss - das ist schon mehrmals gesagt worden -, der sich nach Aussprachen, Anhörungen mit der Branche und der Regierungskonferenz der Gebirgskantone herauskristallisiert hat. Der Forderungskatalog der Gebirgskantone umfasste, wie das unser Kommissionspräsident bereits gesagt hat, drei Themen. Ich wiederhole sie: erstens eine Erhöhung der bundesrechtlichen Oberschranke, also des Wasserzinsmaximums von 80 auf 100 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung, zweitens die Einführung eines differenzierten Speicherzuschlages und drittens die Indexierung des Wasserzinsmaximums.

Zusätzlich zur Erhöhung der Wasserzinsen wäre ein Speicherzuschlag durchaus gerechtfertigt; dies aus folgenden Gründen:

1. Die Spotmarktpreise für Speicherenergie sind durchschnittlich 24 Prozent höher als jene für Bandenergie.

2. Die Schweiz hat mit den Speicherkraftwerken einen wichtigen Trumpf gegenüber den europäischen Märkten in der Hand.

3. Speicherkraftwerke können auch in Zukunft Regulationsenergie zum Ausgleich von Schwankungen zur Verfügung stellen und erneuerbare Energien mit Spitzenenergie kompensieren. Übrigens, allein die Speicherkraftwerke, die im Kanton Wallis sind, produzieren nahezu 6000 Gigawattstunden Spitzenenergie. Und der Speicherzuschlag wurde übrigens 1997 nur durch Stichentscheid des Präsidenten des Nationalrates abgelehnt.

Die Branche hat gegenüber den Gebirgskantonen signalisiert, dass sie sich im Sinne eines Kompromisses eine moderate Rundung des Wasserzinsmaximums über die Teuerung hinaus vorstellen könnte, wenn im Gegenzug auf den Speicherzuschlag verzichtet werde. Das war auch mit ein Grund, warum unsere Kommission den Speicherzuschlag fallen liess.

Es gibt natürlich noch weitere Gründe, die einen moderaten Anstieg des Wasserzinsmaximums über die Teuerung hinaus durchaus rechtfertigen. Seit 1997 haben sich neben dem Preisindex auch andere Rahmenbedingungen massiv verändert. Insbesondere sind aufgrund knapper Kraftwerkkapazitäten die Strompreise in den letzten Jahren stark angestiegen, und für die Zukunft kann von einem weiterhin steigenden materiellen und ökologischen Wert der Ressource Wasser ausgegangen werden. Die Vorlage ist mit "Angemessene Wasserzinsen" überschrieben, und in der Tat: Die Erhöhung ist angemessen; sie ist angemessen aus den Gründen, die ich schon angeführt habe. Man sollte auch die Verhältnismässigkeit des Aufschlages zur Kenntnis nehmen. Bei 100 Franken entstehen für den Endverbraucher Mehrkosten von 0,16 Rappen pro Kilowattstunde für die nächsten fünf Jahre, und bei 110 Franken sind es Mehrkosten von 0,25 Rappen pro Kilowattstunde ab 2015 gegenüber heute. Der Wasserzins macht für den Konsumentenpreis etwa 4 bis 5 Prozent aus.

Zum Schluss noch dies: Von der Erhöhung der Wasserzinsen profitieren nicht nur die sieben Gebirgskantone. Man kann davon ausgehen, dass 60 Prozent der totalen Summe der Wasserzinsen in die sieben Gebirgskantone - über ihre Regierungskonferenz - fliessen, dass sich aber der Rest, nach Adam Riese 40 Prozent, auf die Kantone, Bern, Aargau, Jura und andere Mittellandkantone verteilt; das sind, nach der Anpassung, immerhin rund 250 Millionen Franken. Es profitieren also alle von der Wasserkraft: wenn nicht von den Wasserzinsen, dann doch von Dividenden, Steuern und anderen Abgaben.

Vermutlich haben auch darum in der Vernehmlassung 15 Kantone der Vorlage vorbehaltlos und 5 Kantone mit nur geringfügigen Änderungen zugestimmt.

Auch ich möchte Sie bitten, die Vorlage zu unterstützen.