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Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-04

Wortprotokoll

Ich verstehe das Bemühen, bei dieser schwierigen Materie Brücken zu bauen, damit wirkliche Mehrheiten hinter der Lösung stehen können. Ich befürchte aber, dass das, was jetzt im Entstehen begriffen ist, nicht eine Brücke ist, sondern ein zweifacher Abgrund, und davor möchte ich warnen. Ich verstehe nach wie vor nicht, warum gewisse Kreise von einem Problem des Berggebietes sprechen. Herr Brändli sieht dies ebenso - und jetzt Herr Cornu auch.

In der Sache sind zwei Dimensionen auseinander zu halten, auf der einen Seite selbstverständlich das Problem der - wie es Herr Brändli bezeichnet hat - "Altlasten". Ich meine, das sei mit Absatz 1 und den übrigen Bestimmungen im Wesentlichen gelöst. Das Problem der Härtefälle können wir bewältigen.

Die "Erneuerung" aber, die jetzt hinzugekommen ist, ist in meinem Verständnis etwas anderes. Ich habe in meiner früheren Amtstätigkeit eine ganze Reihe derartiger Projekte begleiten und mitbeurteilen müssen und habe auch ihre Finanzierung einigermassen studieren können. Was hier vorgeschlagen wird, widerspricht doch dem Marktgedanken dieser Vorlage und ist darum an sich problematisch.

Aber abgesehen von diesem sachlichen Problemen meine ich, diese Brücke führe in zwei Abgründe, und ich rate dem Ständerat - und erlaube mir auch, ihn dazu aufzufordern -, etwas Distanz zu gewinnen zur Hektik, die in Bezug auf diese Vorlage in den letzten Tagen ausgebrochen ist. Hier stellen sich mindestens rechtsstaatlich und demokratisch ganz wichtige Fragen, scheint es mir.

1. Mit "rechtsstaatlich" meine ich zunächst einmal die Systematik. Frau Spoerry hat darauf hingewiesen: Man verweist auf eine Bestimmung, die möglicherweise gar nicht mehr in Kraft ist.

2. Das ist doch ein Blankocheck für den Bundesrat, irgendwann einmal, in zwanzig bis dreissig Jahren, diese Bestimmung in Kraft zu setzen. Das leuchtet von der Sache her schon ein, weil eben dannzumal die Heimfallsfristen ablaufen. Aber das zeigt doch eben gerade das fundamentale rechtsstaatliche Problem dahinter. Normalerweise bedeutet die Kompetenz des Bundesrates, dass er eine Vorlage dann in Kraft setzt, wenn sie vollzugsbereit ist. Das geht normalerweise um ein paar Monate, vielleicht einmal wenige Jahre. Hier geht es um viele, viele Jahre, also nicht um das Inkraftsetzen in diesem traditionellen Sinne. Hier geht es um eine ganz gewöhnliche Rechtsetzungsdelegation. Der Bundesrat soll die Kompetenz erhalten, in zwanzig oder dreissig Jahren die dannzumalige Rechtsordnung teilweise beiseite zu schieben und durch eine andere zu ersetzen, die frühere Generationen irgendwann einmal geboren haben.

3. Rechtsstaatlich fragwürdig ist auch die Art der Beschränkung. Wenn man die "Umweltqualität" etwas näher anschaut: Welche ist damit gemeint? Doch wahrscheinlich jene, die dann in zwanzig bis dreissig Jahren gilt. Das ist dem Text zufolge an sich völlig klar. Was wird dannzumal der "Landschaftsschutz" sein? Auch das ist offen. Ich möchte auch fragen, was eigentlich die "Spürbarkeit" der Umweltqualität sein soll. Die Umweltqualität soll "spürbar" sein; was heisst das? Ich möchte doch fragen, ob das nicht zu einem Bumerang wird und vor allem das Risiko von dannzumal höheren Standards einschliesst.

4. Schliesslich ist Absatz 1bis demokratisch fragwürdig. Ich spreche nicht nur von der Volksabstimmung vom 24. September 2000, sondern vor allem von der Zeitachse. Demokratie darf ja nur Herrschaft auf Zeit sein. Keine Generation hat die Kompetenz, künftige Generationen derart zu binden, wie Sie dies hier versuchen.

Darum meine ich, wir müssten der Minderheit folgen und unseren Nachfolgerinnen und Nachfolgern gegenüber auch etwas Vertrauen haben.

Pfisterer Thomas · Ständerat · 2000-12-04 | Lexipedia | Lexipedia