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Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-04-27

Wortprotokoll

Der Vorentwurf des Bundesrates vom März 2004 zu dieser Vorlage sah vor, die Form der öffentlichen Beurkundung für alle Dienstbarkeiten einheitlich vorzuschreiben. Diese Vorschrift ist im Vernehmlassungsverfahren auf die Zustimmung der Mehrheit der Kantone, Parteien und Organisationen gestossen. Trotz dieser mehrheitlichen Zustimmung wurde die Änderung bei der Erarbeitung der Botschaft wieder gestrichen. Die Kommissionsmehrheit nimmt sie nun zu Recht wieder auf.

In der Praxis sind die unklaren Grundbuchakten wegen der oftmals schlechten Formulierung von Dienstbarkeiten ein echtes Problem. Zwar gilt bei den Dienstbarkeiten Typenzwang, aber die Parteien können ihnen einen beliebigen Inhalt verleihen. Das Recht bzw. die Last, welche die Dienstbarkeit beinhaltet, muss präzise bestimmt sein und dementsprechend sorgfältig formuliert werden. Zudem werden Dienstbarkeiten grundsätzlich auf "ewig" vereinbart und wirken als dingliche Rechte gegenüber jedem Grundeigentümer. Der Einsatz einer Fachperson ist deshalb und aus Gründen der Rechtssicherheit angezeigt. Auch Kostenüberlegungen sprechen nicht gegen das Erfordernis der öffentlichen Beurkundung, weil hier die Gebühren nicht am Transaktionswert, sondern am Aufwand gemessen werden.

Ich bitte Sie im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.

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