Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-04-27
Wortprotokoll
Der Titel der Vorlage gibt einen konkreten Hinweis darauf, was wir regulieren wollen. Gleichzeitig gibt er einen Hinweis auf den unbestrittensten Teil der Vorlage, nämlich die Einführung des papierlosen Registerschuldbriefs. Damit soll einem Bedürfnis der Praxis Rechnung getragen werden. Zudem entfallen die jeweiligen Kosten für die Ausstellung, Aufbewahrung und Übermittlung der Schuldbriefe. Es besteht nicht mehr die Gefahr eines Verlustes; damit entfallen auch die teuren und aufwendigen Amortisationsverfahren.
Die "weiteren Änderungen im Sachenrecht" haben in der Kommission mehr zu reden gegeben, z. B. die Ausdehnung der Pflicht zur öffentlichen Beurkundung auf alle rechtsgeschäftlich begründeten Grundpfandrechte und auf alle Arten von Baurechten, weil dies im Interesse einer umfassenden und gründlichen fachlichen Beratung im Rahmen der öffentlichen Beurkundung und damit im Interesse der Rechtssicherheit liegt. Im Weiteren hat die Revision des Bauhandwerker-Pfandrechtes zu reden gegeben: die Ausweitung auf Aufträge von Mieterseite, die Möglichkeit der vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerker-Pfandrechtes auf Grundstücken, deren Zuordnung zum öffentlich-rechtlichen Verwaltungsvermögen strittig ist, die Eintragungsfristen usw. Unbestritten geblieben sind dagegen die Vorhaben betreffend Revision des Grundbuchrechts und die Aufhebung der Gült, die ja in unserem Land nie praktische Bedeutung erlangt hat.
Wir haben einen Nichteintretensantrag auf dem Tisch. In der Kommission ist dieser mit 15 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt worden. Der Nichteintretensantrag wird damit begründet, dass bei einigen Punkten zusätzliche Rechtsunsicherheiten geschaffen würden und die Situation für Hauseigentümer und Handwerker nicht massgeblich verbessert werde. Für die Mehrheit unserer Kommission ist dieser Nichteintretensantrag jedoch völlig unverhältnismässig, und sie hat ihn aufgrund einer entsprechenden Gewichtung der Argumente abgelehnt. Änderungen in Bezug auf die Formvorschriften und das Bauhandwerker-Pfandrecht sind nach Meinung der Mehrheit der Kommission in der Detailberatung anzubringen; entsprechende Anträge liegen ja auch vor. Zudem geht es bei dieser Vorlage primär um die Einführung des unbestrittenen Registerschuldbriefs, was einer konkreten Forderung der Praxis entspricht. Deswegen hat die Kommission den Antrag auf Nichteintreten abgelehnt. Der Ständerat hat diese Frage gar nicht erörtert; weder in der Kommission noch im Plenum ist Nichteintreten beantragt worden.
Mit diesen Begründungen bitte ich Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen - es waren, wie gesagt, 15 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen - und auf das Geschäft einzutreten.