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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-04-27

Wortprotokoll

Mit Artikel 655a betreffend das unselbstständige Eigentum, den der Ständerat in die Vorlage eingefügt hat, dessen Streichung jedoch [PAGE 614] eine Minderheit Ihrer Kommission verlangt, kann ich mich ohne Weiteres einverstanden erklären. Die rechtliche Verknüpfung von Grundstücken, insbesondere von Miteigentumsanteilen, mit einem Hauptgrundstück kommt in der Praxis häufig vor. Dabei geht es beispielsweise um die Verknüpfung von bestimmten Parkplätzen mit bestimmten Wohnungen. Damit wird bewirkt, dass der Parkplatz-Miteigentumsanteil seine rechtliche Selbstständigkeit verliert und nicht mehr allein veräussert oder verpfändet werden kann. Heute fehlt dafür eine materiellrechtliche Regelung im Gesetz. Lediglich die grundbuchliche Darstellung ist zurzeit auf Verordnungsebene geregelt.