Ogi Adolf · Bundesrat · Bern · 1999-12-07
Wortprotokoll
In diesem Jahr haben Sie das Bauprogramm 1999 bereits behandelt, und neu unterbreiten wir Ihnen - das ist der Rhythmuswechsel - auch schon in diesem Jahr die Immobilienbotschaft Militär 2000.
Ich habe die Ausführungen des Präsidenten der SiK zur Kenntnis genommen. Im Übergang war die Planung natürlich etwas schwierig. Wir werden nächstes Jahr versuchen, dass die Immobilienbotschaft 2001 dem Erstrat im September und dem Zweitrat im Dezember zugeleitet wird.
Diese Neuerung ist die Folge der von Ihnen gewünschten Neuorganisation des Bauwesens des Bundes. Durch die neue Verordnung vom 14. Dezember 1998 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes - Sie sehen, wir schalten sehr rasch - entfällt eben die bisherige Zweiteilung. Für die neuen Mitglieder des Rates: Die bisherige Zweiteilung war so, dass dem Rat hier nur diejenigen Projekte vorgelegt wurden, die mehr als 10 Millionen Franken kosteten; alle Projekte unter 10 Millionen Franken wurden nur der Finanzkommission vorgelegt.
Jetzt gibt es eine einzige Botschaft, mit welcher Sie den Überblick haben. Ich teile die Auffassung von Herrn Maissen, dass in Bezug auf diesen Übergang noch einiges zu klären und zu verbessern ist. Aber wir wollen mit dieser Sammelbotschaft - wenn ich so sagen darf - mehr Transparenz erreichen, umfassender orientieren und Ihnen die militärischen Bedürfnisse in einer Botschaft aufzeigen.
Die vorliegende Immobilienbotschaft Militär 2000 umfasst also Vorhaben und Sammelkredite für total 386,12 Millionen Franken. Letztes Jahr waren es 364,2 Millionen Franken. Damit Sie vergleichen können: Vor etwa zehn Jahren beantragte Ihnen der Bundesrat noch 553 Millionen Franken. Wir mussten also in den letzten Jahren die Kredite um ungefähr 40 Prozent vermindern.
Wenn man in drei Jahren 1,1 Milliarden Franken einsparen muss - 1999 bis 2001 -, passiert auch das, was Herr Maissen erwähnt hat: Dann ist klar, dass man sparen musste, und das spürt man erst jetzt. Als man diese 1,1 Milliarden Franken in der Debatte so leichthin beschloss, sah man die Konsequenzen vielleicht noch nicht. Aber es ist nicht richtig, wenn Herr Maissen sagt, dass das Gebirgsarmeekorps 3 damit ausgehöhlt wird. Selbstverständlich müssen wir alle Investitionen überdenken, auch mit Blick auf das Jahr 2003, d. h. auf die neue "Armee XXI".
Die Vorhaben in der neuen Botschaft bestehen also aus Objekt- und Sammelkrediten und sind in drei Rubriken eingeteilt: Immobilien (Um- und Neubauten sowie Sanierungen), Vertragliche Leistungen, Immobilienunterhalt und Liquidationen. Die Sammelkredite decken Bedürfnisse von neun Benützerorganisationen ab: die Untergruppe Operationen, die Untergruppe Logistik und Versorgung, die Territorial- und Logistikaufgabe, die Planungen für die Abteilung Immobilien, die Unterstützung für Telematik und die Führungsunterstützung, die Betriebs- und Ausbildungsbauten des Kommandos Festungswachtkorps, die Gruppe Rüstung, die Zentralverwaltung und die Luftwaffe. Alle Bereiche werden hier abgedeckt.
Der relativ grosse Sammelkredit von 155 Millionen Franken für Bauunterhalt ist dringend notwendig, wenn wir die vielen Immobilien instand halten wollen. Der Bund kann es sich nicht leisten, diese nicht à jour zu halten. Der laufende und periodische Unterhalt an allen von der Armee noch genutzten Immobilien muss heute garantiert werden, und die Summe von 155 Millionen Franken erreicht nicht einen Wert von 0,6 Prozent des Wiederbeschaffungswertes, sondern mit 0,5 Prozent sogar weniger. Das ist der Wert, der für den Fall ausgerechnet werden kann, dass die Anlagen neu erstellt werden müssten. Alle Bedürfnisse der einzelnen Vorhaben sind hinterfragt und auf die "Armee XXI" abgestimmt. Zahlreiche Projekte wurden im Sinne des Bundesratsbeschlusses vom 22. Februar 1995 hinsichtlich der Kosten-Nutzen-Optimierung zusätzlich im Detail überprüft, und die vorliegende Botschaft wurde wie üblich den interessierten Stellen zum Mitbericht unterbreitet. Die Eidgenössische Finanzverwaltung, das Buwal und die Gruppe Rüstung stimmten dem Inhalt im Grundsatz zu. Angebrachte Kritik wurde in der vorliegenden Botschaft bereits so weit als möglich berücksichtigt.
Nun möchte ich zum Antrag Gentil kommen: Herr Gentil verlangt mit seinem Antrag die teilweise Streichung von Artikel 2 des Bundesbeschlusses. Es geht um das Projekt Satos 3, zu welchem ich etwas ausführlicher sprechen möchte.
Der Bundesrat hat am 13. August 1997 beschlossen, die bestehenden klassischen elektronischen Aufklärungsmittel zu erweitern. Es geht darum, mit der modernen Technologie der zivilen Telekommunikation Schritt zu halten. Mit dem Projekt Satos, d. h. mit der Aufklärung von zivilen Kommunikationssatelliten, wird der heutigen umfassenden Bedrohungslage Rechnung getragen. Damit wird die zukünftige Nachrichtenbeschaffung zugunsten der politischen Führung unseres Landes sichergestellt. Nebst den [PAGE 1018] militärstrategischen Informationen sind vor allem Nachrichten aus den Bereichen Bekämpfung des internationalen Terrorismus, der organisierten Kriminalität, Verhinderung der Proliferation und Machtpolitik zunehmend von Bedeutung. Es geht also um die legale Informationsbeschaffung über praktisch alle Themenbereiche einer modernen Sicherheitspolitik.
Ich halte fest: Das System dient nicht der Überwachung im Bereich der zivilen Strafverfolgung; das System wird nicht zur Telefonüberwachung eingesetzt; das System ist kein direktes Abhörmittel der Bundespolizei, und das System ist nicht mit ausländischen Aufklärungssystemen wie z. B. "Echelon" verknüpft. Aber das System liefert Nachrichten zum Lagebild Schweiz und ist ein unerlässliches modernes Mittel der legalen Nachrichtenbeschaffung. Jeder starke Staat hat eine Nachrichtenbeschaffung - wenn er das nicht hat, dann ist es kein starker Staat. Das System wird durch den Auftrag der politischen Behörde, d. h. des Sicherheitsausschusses des Bundesrates und der Lenkungsgruppe, eingesetzt und liefert auftragsbezogene Informationen. Es wird durch die Geschäftsprüfungsdelegation, die Sie als Folge der PUK EMD eingesetzt haben, mittels eines Überprüfungsszenarios regelmässig kontrolliert. Die Geschäftsprüfungsdelegation wird laufend über dieses Projekt orientiert; sie ist auch nach den Beschlüssen des Bundesrates von 1997 orientiert worden.
Das Projekt Satos 3 wird über den ordentlichen Rüstungsablauf mit transparenten Ausbauschritten für die politischen Kontrollorgane beschafft. Die Aufträge zum Betrieb des Systems werden durch den Auftraggeber, die Untergruppe Nachrichtendienst, an den Betreiber, an die Untergruppe Führungsunterstützung, erteilt. Eine Neuorientierung des strategischen Nachrichtendienstes steht in keinem Zusammenhang mit dem für die politische Führung ausgewiesenen Nachrichtenbedürfnis. Es ist somit auch dann ein unersetzliches Mittel, wenn die Verantwortung über den strategischen Nachrichtendienst beispielsweise nicht mehr im VBS angesiedelt sein sollte.
Eine Verschiebung des Projektes brächte somit nur Nachteile und wäre sachlich nicht angezeigt. Eine Streichung des entsprechenden Betrages hätte einen finanziellen Schaden in der Höhe von 20 Millionen Franken zur Folge und würde vor allem das Unvermögen nach sich ziehen, wichtige Nachrichtenquellen legal und unabhängig auszuschöpfen. Der Einsatz von elektronischen Aufklärungsmitteln für die Bedürfnisse der Landesregierung - kurz: von Satos 3 - ist notwendig, legal und wird durch die politische Behörde angeordnet und kontrolliert. Mein Departement, das VBS, und damit die Untergruppe Führungsunterstützung haben lediglich die dafür notwendigen technischen Mittel bereitzustellen und den auftragsbezogenen Betrieb auszuüben. Der Bundesrat ist von der Bedeutung dieses Instrumentes weiterhin überzeugt und empfiehlt Ihnen deshalb den Schritt zu einem in vielen Staaten bereits eingesetzten Mittel für die legale strategische Nachrichtenbeschaffung.
Noch ein Wort zu Herrn Maissen bezüglich der Investitionen: Im Übergang von der "Armee 95" zur "Armee XXI" ist es richtig, dass man bei den Investitionen Acht geben muss; wir streben keine unnötige Zentralisierung an. Aber auch hier: Die Mittel diktieren unsere Möglichkeiten. Die Reduktion um 1,1 Milliarden Franken in drei Jahren und die Reduzierung um 5000 Arbeitsplätze zwischen 1990 und 2000 haben jetzt diese Auswirkungen. Noch ist nichts entschieden, aber planen müssen wir, und Überlegungen sind vorhanden; aber konkrete Entscheide sind noch nicht getroffen worden.
In Bezug auf die Sammelkredite und den unterschiedlichen Detaillierungsgrad habe ich bereits etwas gesagt. Wir werden versuchen, das in der Botschaft 2001 besser zu machen. Im Übergang von der Sammelbotschaft mit Objekten unter und über 10 Millionen Franken zu einer Gesamtbotschaft ist es uns noch nicht gelungen, Ihnen dies in optimaler Form zu unterbreiten. Es werden deshalb Verbesserungen angestrebt.