Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-04-27
Wortprotokoll
Die einstimmige Kommission für Rechtsfragen beantragt Ihnen, bei dieser Dreimonatsfrist zu bleiben. Der Antrag stammte aus den Kreisen Ihrer Partei, Herr Kollege Bortoluzzi; die übrigen Mitglieder haben sich diesem Antrag angeschlossen. Wie es die Frau Bundesrätin gesagt hat, geht es hier wie im ganzen Bauhandwerker-Pfandrecht um den Interessenausgleich. Hier wurde die Meinung vertreten, dass das Bauhandwerker-Pfandrecht ein Privileg des Unternehmers, des Subunternehmers ist, dass man diese Frist im Interesse des Bauherrn und des Grundstückeigentümers aber eben bei drei Monaten belassen soll. Nun, auch mit vier Monaten wird dieses Gleichgewicht wohl nicht extrem gestört. So schnell können sich aber offenbar die Meinungen ändern.
In der Praxis wird aber nach wie vor nicht die Frist an sich das Problem darstellen, sondern die Frage, wann die Arbeiten vollendet sind, wann also diese drei- oder viermonatige Frist zu laufen beginnt. Das ist das Problem, weil es gegen Schluss der Frist natürlich immer eilt, seien es jetzt drei Monate oder vier Monate, und weil die Fertigstellung der Arbeiten in der Praxis tatsächlich sehr häufig umstritten ist. Die Kommission schlägt Ihnen also einstimmig vor, bei den drei Monaten zu bleiben.
Wir schlagen Ihnen weiter vor, bei Absatz 3bis der Mehrheit zu folgen. Mit 15 zu 7 Stimmen wurde der Antrag abgelehnt, der dann von der Minderheit Heer aufgenommen wurde, und zwar mit der Begründung, dass dieser Antrag zusätzliche Kosten und eben sehr viele Verfahren mit sich bringen würde, weil zuerst Sicherheit geleistet werden müsste, sei es in Form einer Bürgschaft oder sei es auf andere Weise. Bei der Fassung der Mehrheit geht es hingegen um eine Direkthaftung. Diese Haftung stützt sich direkt auf das Recht der einfachen Bürgschaft ab, und nicht etwa, Herr Heer, auf das Recht der Solidarbürgschaft. Sie stützt sich auf das Recht der einfachen Bürgschaft ab; das ist viel einfacher. Damit müsste es eigentlich in Ihrem Interesse liegen, hier die Mehrheitsfassung zu unterstützen, weil Ihr Minderheitsantrag tatsächlich bloss zusätzliche Aufwendungen mit sich brächte.
Also, nochmals ganz kurz: Ich bitte Sie im Namen der einstimmigen Kommission für Rechtsfragen, bei der Dreimonatsfrist zu bleiben, und namens einer Mehrheit von 15 zu 7 Stimmen, bei Absatz 3bis die Mehrheit zu unterstützen.