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Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-04-28

Wortprotokoll

Die vom Ständerat beschlossene Bestimmung ist notwendig, damit die öffentliche Hand zum Zweck des Hochwasserschutzes, der Revitalisierung von Gewässern, des Baus von Ausgleichsbecken und Pumpspeicherwerken sowie des Realersatzes [PAGE 667] für diese Bedürfnisse Landwirtschaftsland erwerben kann. Wenn dieser Buchstabe nicht drin wäre, könnten wichtige Anliegen der parlamentarischen Initiative in diesem Bereich nicht wirksam umgesetzt werden, und der Stellenwert des Gegenvorschlages zur Renaturierungs-Initiative würde stark abgeschwächt.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass der Erwerb durch die öffentliche Hand weniger einschneidend ist als eine Enteignung des Landes. Die ganze Enteignungsfrage wurde nach der Diskussion in der Kommission sehr ausführlich geregelt; sie ist recht komplex. Es wird in der Praxis sehr oft einfacher, kostengünstiger und auch liberaler sein, eine direkte Beschaffung des Landes über die öffentliche Hand zu erlauben, als sie über das Enteignungsrecht zu vollziehen. Für den Fall, dass trotzdem kein Verkauf zustande kommt, wird die ganze Regelung der Enteignung selbstverständlich subsidiär weiterbestehen.

In diesem Sinn ist dieser Buchstabe eigentlich einfacher, weil er erstens weniger Administration und zweitens weniger Kosten auslöst und dadurch finanziell insgesamt günstiger ist. Letztlich ist dies auch der liberalere Weg als der Weg über die Enteignung.

In diesem Sinn hat die Kommission den Antrag Bourgeois mit 15 zu 9 Stimmen abgelehnt. Ich bitte Sie, dies ebenso zu tun und der Mehrheit zu folgen.

Bäumle Martin · Nationalrat · 2009-04-28 | Lexipedia | Lexipedia