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Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-04

Wortprotokoll

Hier empfiehlt Ihnen die Kommission einstimmig Festhalten an Ihrem ursprünglichen Beschluss.

Weshalb hat sich die Kommission so entschieden? Die Erfahrung in anderen Ländern zeigt, dass die Durchleitungsgebühren zum Teil in langen Rechtsverfahren erstritten werden müssen, so dass der Stromhandel während Jahren recht eigentlich blockiert wird. Wir waren und sind der Meinung, dass die Schiedskommission von sich aus zu hohe Preise korrigieren können soll, so dass nicht zuerst geklagt werden muss. Die Konsumentinnen und Konsumenten können bekanntlich auch nur auf die veröffentlichte Jahresrechnung für die Übertragung und Verteilung zurückgreifen. Die Schiedskommission hat demgegenüber ein umfassendes Einsichtsrecht. Die volkswirtschaftlichen Kosten einer ungenügenden Monopolregulierung treffen aber alle Konsumentinnen und Konsumenten. Die Kosten sind zudem höher als der zusätzliche administrative Aufwand durch die Schiedskommission. Mit dem dreistufigen Kontrollregime, nämlich Schiedskommission, Preisüberwachung und Rechtsschutzverfahren, ist dies nicht gegeben.

Ich habe noch eine Frage an Herrn Bundesrat Leuenberger, die erst in unserer Fraktion aufgeworfen wurde und die ich nicht beantworten konnte. Gemäss Artikel 14 kann - nach Auffassung der UREK - die Schiedskommission von sich aus tätig werden. Ich habe soeben darüber Bericht erstattet. Gemäss Artikel 15 wird der Preisüberwacher tätig. Ich bitte Sie, Herr Bundesrat Leuenberger, falls möglich hier Stellung zu nehmen, ob sich aus diesen beiden Artikeln keine Überschneidungen ergeben könnten. Wenn Sie Festhalten beschliessen würden, wäre diese Frage allenfalls in der nationalrätlichen Kommission noch zu klären.

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