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Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-04-28

Wortprotokoll

Ich stelle Ihnen im Namen der Fraktion der SVP den Antrag, auf das vorliegende Geschäft nicht einzutreten, und begründe diesen Antrag wie folgt: Wir wehren uns gegen die Möglichkeit, die Wasserkraftnutzung zu verschlechtern. Wir sehen die Wasserkraftnutzung als prioritäre Massnahme im Bereich der Energiepolitik. Es ist erstaunlich, mit welcher Selbstverständlichkeit Linke und Grüne ganz bewusst die dauernde Verteuerung der Elektrizität in Kauf nehmen, die durch viele der in diesem neuen Gesetz vorgesehenen Massnahmen entstehen würde. Erstaunlich ist es deshalb, weil es doch noch kaum ein halbes Jahr her ist, dass wir hier in diesem Saal mit selten gesehener Einstimmigkeit festgehalten haben, dass sich gegen die sich abzeichnenden Strompreiserhöhungen, damals begründet durch das neue StromVG, Korrekturmassnahmen aufdrängen.

Es gibt zum Gewässerschutz und zur Gewässerrenaturierung absolut gute Beispiele, die zeigen, dass die bisherige Gesetzgebung genügen würde. In dieser Reihe der guten Beispiele sehe ich auch meinen Kanton Aargau, wo bewiesen wird, dass es mit den bestehenden Gesetzen ohne Weiteres möglich ist, allfällige Defizite bei der Renaturierung zu beheben.

Auch das Thema Geschiebehaushalt steht bei der Wassernutzung im Gegenwind. Flusskraftwerkanlagen behindern leider in den meisten Fällen den Geschiebeabfluss. Dies ist seit deren Realisierung so, und der Geschiebeabfluss kann nur durch lang dauernde Absenkung der Stauhöhen und durch Ausspülen des Materials bis zur nächsten Staustufe erfolgen. Damit ist automatisch ein grosser Ausfall bei der Produktion von Elektrizität verbunden.

Unsere Partei steht voll und ganz hinter der einheimischen und erneuerbaren Wasserkraft. Sie hat uns Wohlstand gebracht, und ganze Heerscharen in unserem Land leben von dieser CO2-freien Stromproduktion. Wir wollen das weder infrage stellen noch dessen Wirkung reduzieren. Im Gegenteil: Wir unterstützen diesbezüglich die Ziele des Energiegesetzes, wo ein namhafter Zuwachs an Elektrizität aus Wasserkraft beschlossen worden ist.

Wir haben ein gutes Gewässerschutzgesetz. Es gibt zwar, wie bereits gesagt, in einigen Gegenden noch Nachholbedarf bei Renaturierungen. Diesem Bedarf ist zu entsprechen. Wir haben aber auch die Pflicht und Schuldigkeit, unserer Wirtschaft und unserer Gesellschaft genügend nicht umweltbelastend hergestellten Strom zu möglichst günstigen Bedingungen bereitzustellen. Wir haben eine [PAGE 643] umfassende Interessenabwägung zwischen Schutz und Nutzung der Gewässer vorzunehmen. Allfällige Mängel im Bereich des Schutzes sind nicht im Fehlen einer Gesetzesgrundlage begründet, sondern im mangelnden Vollzug. Führen wir unsere erfolgreiche, seit vielen Jahren praktizierte Symbiose von Wassernutzung und Würdigung der Naturbelange weiter, und verbessern wir sie dort, wo es nötig ist. Dazu braucht es aber keine neuen Gesetzesparagrafen.