Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-04-28
Wortprotokoll
Die Kommission ist der Ansicht, dass es sich hier um einen Kernparagrafen des Gegenvorschlages handelt. Artikel 32 gemäss Beschluss des Ständerates wird etwas gelockert, das heisst, der Schutz wird etwas zurückgenommen, um eben eine grössere Wasserkraftnutzung - rund 200 Gigawattstunden - zu erreichen. Diese Bestimmung wurde in der Kommission sehr intensiv diskutiert; sie war sehr umstritten. Sie ist möglicherweise einer der Punkte, der entscheidet, ob die Initiative zurückgezogen wird.
Ein kleiner Exkurs zum "ökologischen Potenzial": Es gibt gewisse Grundsätze, wonach das ökologische Potenzial von der Gewässergrösse und von der Höhenlage abhängt. Generell kann man sagen, dass grosse Gewässer eine grössere Vielfalt an Lebensräumen und Arten aufweisen und deshalb eben wertvoller sind; sie weisen also ein grösseres ökologisches Potenzial auf als Kleingewässer. Dasselbe gilt eigentlich mit Blick auf Gewässer in tiefen und Gewässer in hohen Lagen. In hohen Lagen ist das ökologische Potenzial deutlich geringer als in tieferen Lagen. Ebenso gilt: Je steiler ein Gewässer ist, desto mehr ist es auf der einen Seite eintönig und damit ökologisch weniger wertvoll; dafür ist es auf der anderen Seite für die Wasserkraftnutzung entschieden interessanter. Natürlich gibt es Ausnahmen von dieser generellen Regel, insbesondere gilt dies für das Engadin, wo eben auch in hohen Lagen wertvolle Gewässer vorkommen. Es war also das Ziel der Debatte, einen Weg zwischen Schutz und Nutzung zu finden.
Zu den Anträgen: Die Minderheit I will definieren, dass nur "bei Gewässern mit geringem ökologischem, touristischem und landschaftlichem Potenzial" die Mindestrestwassermengen tiefer angesetzt werden können. Dieser Antrag ist relativ heikel, denn er bringt wahrscheinlich eine klare Einschränkung der Wassernutzung gegenüber der heutigen Regelung, weil die Gewässer mit nicht geringem ökologischem Potenzial hier nicht mehr berücksichtigt werden können. Problematisch ist dabei, dass es Vollzugsprobleme geben könnte, weil der Begriff eben unbestimmt ist und damit ein grosser Interpretationsspielraum entsteht.
Die Kommission hat diesen Antrag mit 16 zu 6 Stimmen abgelehnt.
Die Minderheit II will eigentlich das bisherige Recht beibehalten. Hier geht es um die Höhe von 1700 oder eben neu 1500 Metern, also um eine Verschärfung. Damit werden die 200 Gigawattstunden - die doch immerhin rund 10 Prozent des Potenzials ausmachen, das wir bis 2030 mit der Wasserkraft zusätzlich gewinnen wollen - als zusätzliches Potenzial ermöglicht.
Hier muss man festhalten, dass eigentlich eben ein Kompromiss zwischen Schutz und Nutzung gefunden wurde und die Einschränkung mit dem zusätzlichen Absatz bbis eigentlich wieder etwas verschärft wurde. Auch darüber hat die Kommission diskutiert. Sie ist der Meinung, dass der Ständerat hier einen pragmatischen Ansatz gefunden hat, auch wenn sie letztlich von diesem Ansatz nicht hundertprozentig überzeugt war. Trotzdem, der Antrag der Minderheit II geht zu weit, und die Kommission hat ihn entsprechend mit 14 zu 7 Stimmen abgelehnt.
Nun zum Einzelantrag Landolt und damit zur Verwendung des Begriffs "Nichtfischgewässer" zur Definition. Obwohl die Kommission in genau dieser Richtung eine Lösung gesucht hat, wurde dieser Antrag in der Kommission nicht behandelt, weil er in dieser Form nicht vorlag. Wenn also die Anträge der Minderheiten I und II zu weit gehen, müsste man den Antrag Landolt etwa dazwischen einordnen. Er scheint pragmatisch dazwischenzuliegen, weil eben "Fischgewässer" ein klar definierter Begriff und nicht eine unbestimmte Grösse ist. Zudem ist es klar, dass gemäss diesem Begriff in steilen Gewässern eigentlich keine oder wenige Fische vorkommen und genau diese steilen Gewässer für die Wasserkraftnutzung interessant sind, wie ich in der allgemeinen Ausführung gesagt habe. Das heisst, dass beim Antrag Landolt die Einschränkung für die Stromproduktion minimal wäre und allenfalls der Schutz für die Fischgewässer erhöht würde. Ich muss den Entscheid über den Antrag Landolt Ihnen überlassen; ich kann Ihnen aber eine persönliche Sympathie nicht verhehlen.
Im Namen der Kommission bitte ich Sie aber, die Minderheiten I und II klar abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.