Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2009-04-28
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-04-28
Wortprotokoll
Die Diskussion zu Absatz 1 ging in der UREK-NR auch dahin, dass die betroffenen Kreise mitentscheiden können sollten. Da aber hier die Kantone dafür verantwortlich sind, wie der Raumbedarf festzulegen ist, ist man von diesem Ansinnen abgekommen. Die Mehrheit hat aber festgehalten, dass es Sinn mache, die betroffenen Kreise zuerst anzuhören, worauf dann die Kantone entscheiden könnten. Ich denke, dass dies eine Selbstverständlichkeit ist. Man kann damit Probleme vorzeitig ausräumen. Immer dann, wenn man miteinander spricht, bevor man entscheidet, hat man eine bessere Entscheidbasis. Ich möchte Sie deshalb bitten, hier, in Absatz 1, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
Bei Absatz 2 möchte ich Ihnen beliebt machen, den letzten Satz zu lesen: "Allerdings sind damit die Vorgaben des Sachplans Fruchtfolgeflächen einzuhalten." Mir scheint, der Satz sei schon rein sprachlich nicht gerade das Gelbe vom Ei. Ich finde auch, dass man diesen Satz gar nicht braucht. Es gilt wie bei anderen Gesetzen, dass es nicht nötig ist, überall auf das zu verweisen, was sonst noch gilt. Dieser Satz hier ist sprachlich kein Wundergebilde und verwirrt [PAGE 654] auch noch. Sollte es um eine Klärung gehen, würde ich Ihnen sehr beliebt machen, diesen Satz zu streichen. Das ist jetzt ein bisschen schwierig, weil die verschiedenen Vorschläge dieses Anliegen nicht gleich behandeln.
Ich bin - und mit mir die SP-Fraktion - bei Absatz 2 sowieso für den Antrag der Minderheit Teuscher. Warum? Wir haben hier eigentlich drei Varianten, wie dieser Gewässerraum bewirtschaftet werden soll: Der Ständerat möchte ihn "möglichst naturnah gestalten". Der Vertreter des Ständerates hat in der nationalrätlichen UREK Verständnis dafür gezeigt, dass Frau Teuscher die Wortkombination "möglichst naturnah" ausgedeutscht haben will und verlangt, dass wir einfach "naturnah" sagen. Jetzt haben wir im Antrag der Mehrheit der Kommission den Begriff "extensiv", was bedeuten würde, dass auf den ersten drei Metern neben dem Wasser kein Dünger und auf den ersten sechs Metern kein Pflanzenschutzmittel verwendet werden darf. Mir geht das zu wenig weit, denn gerade solche Flussufer bieten die Möglichkeit für verschiedenste Biotope. Das bedeutet, dass nicht nur Gras bis ans Wasser wachsen soll, sondern, dass es auch Büsche und Hecken haben soll, weil damit eben nicht nur für Kühe Platz gefunden wird, sondern auch für andere Tiere, für die es ebenso wichtig ist, am Wasser leben zu können. Für die Bauern ist es nämlich überhaupt kein Problem, wenn hier naturnah bewirtschaftet wird. Sie haben ja die Möglichkeit, diese Flächen als Ausgleichsflächen anrechnen zu lassen. Das ist etwas Wichtiges; das gibt ja dann auch - Herr Bigger weiss das zur Genüge - Unterstützung, ohne dass man gross Arbeit hat, weil man eben dort nichts machen sollte. Es besteht also ein Widerspruch zwischen dem, was sich Herr Bigger wünscht, und dem, was er gesagt hat.
Ich möchte Sie also einladen, hier die Fassung des Ständerates dahingehend zu verbessern, dass Sie das Wort "möglichst" streichen und das Wort "naturnah" lassen. Ich möchte Sie auch einladen, den Satz, der sich auf die Einhaltung des Sachplans Fruchtfolgeflächen bezieht, zu streichen; er schafft mehr Verwirrung als Nutzen.