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Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-04-28

Wortprotokoll

Ich spreche zu Artikel 38a Absatz 2. Die SVP-Fraktion unterstützt die Mehrheit. Gegenüber der Minderheit respektive dem Ständerat sind im Antrag der Mehrheit folgende Verbesserungen enthalten: Im ersten Satz der Minderheit steht: "Sie legen in einer Planung fest". Demgegenüber beantragt die Mehrheit eine Kann-Formulierung: "Sie können in einer Planung festlegen". Mit dieser Formulierung haben die Kantone und die Gemeinden noch einen Spielraum. Die Formulierung "Sie legen ... fest" bedeutet, dass die Kantone zwingend in jedem Fall Planungen erstellen müssen. Mit der Kann-Formulierung können die Kantone fallweise entscheiden, bei welchen Gewässern Planungsmassnahmen notwendig und sinnvoll sind. Obschon die Kantone den Grundsatzauftrag haben, die Revitalisierung umzusetzen, müssen sie nicht aufwendige flächendeckende Planungen in Auftrag geben. Die Kantone sind relativ nahe am Geschehen und können darum fallweise entscheiden, wann eine Planung nötig und sinnvoll ist.

Bezüglich der zeitlichen Vorgaben beantragt die Mehrheit den Einschub "mit realistischen zeitlichen Vorgaben". Die Formulierung "Programme mit realistischen zeitlichen Vorgaben" bedeutet, dass diese Planungen und diese Projekte sorgfältig und mit breiter Abstützung ausgearbeitet werden müssen. Sie müssen auch reduziert werden können. Dies ist im Zeitplan entsprechend zu berücksichtigen.

Die Mehrheit beantragt einen weiteren Einschub, nämlich: "Sie berücksichtigen dabei insbesondere die wirtschaftlichen Auswirkungen solcher Projekte." Die SVP hofft, dass mit diesem Einschub die Kosten im Rahmen gehalten werden können.

Ich bitte Sie daher, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.