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Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2009-04-28

Wortprotokoll

Es geht hier in der Tat um ein wichtiges Stück des Gegenvorschlages, wie ihn der Ständerat formuliert hat. Ich gebe auch offen zu, dass ich nach wie vor für die Fassung des Ständerates wäre. Es steht jetzt kein entsprechender Antrag da. Aber so, wie es der Ständerat formuliert hat, ist es durchaus richtig und auch notwendig, wenn es denn ein Gegenvorschlag zur Initiative bleiben soll, und davon gehen wir ja aus. Darauf hätten wir uns einigen sollen.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass beim Wort "Revitalisierung" nicht reflexartig die Annahme entstehen darf, es gehe hier um eine einseitige ökologische Massnahme. Die Revitalisierung ist das A und O der neuen Erkenntnisse im Hochwasserschutz. Denken Sie daran, dass wir in zahlreichen Tälern in diesem Land, nachdem es zu grossen Katastrophen gekommen ist, die Sünden der Vergangenheit, die nur in Kanalisierungen bestanden haben, korrigiert und Revitalisierungen vorgenommen haben. Sie wissen auch, dass es beim letzten Hochwasser in der Schweiz ausgerechnet in den Gebieten, wo die Revitalisierung und Renaturierung noch nicht fortgeschritten war, wieder zu grossen Schäden gekommen ist. Denken Sie auch daran, dass Wasserexperten aus der ganzen Welt, nicht nur aus Europa, zu uns kommen und studieren, wie wir diesen Hochwasserschutz organisieren. Deshalb sollten Sie bei der zwingenden Formulierung an die Adresse der Kantone bleiben, wie sie der Ständerat, also immerhin jene Kammer, welche die Kantone vertritt, ja selber formuliert hat. Wer würde es sonst machen, wenn nicht die Kantone? Es geht darum, dass wir das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis finden. Deshalb nochmals: Die Formulierung des Ständerates ist am besten. Wenn Sie bei Absatz 2 nur noch zwischen der Fassung der Mehrheit und jener der Minderheit wählen können, müssen Sie der Minderheit folgen. Aber ich bin sicher, dass der Ständerat an seiner Version festhalten wird.