Schenk Simon · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-04-28
Wortprotokoll
Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen für den Schwerverkehr über die Alpen zu verschärfen, damit die Sicherheit der übrigen [PAGE 670] Verkehrsteilnehmer und der Bevölkerung in den anliegenden Gemeinden verbessert wird. Die Motion ist insbesondere als Folge verschiedener Verkehrsunfälle mit ausländischen schweren Lastwagen anfangs 2008 am Simplonpass eingereicht worden. In der Begründung der Motion wird insbesondere verlangt, dass die Ausbildung der ausländischen Chauffeure sowie die Kontrolle der Fahrtüchtigkeit, der Bremssysteme und des Gesamtgewichts der Lastwagen strenger überprüft werden soll.
Der Bundesrat hat in seiner Antwort vom 7. Mai 2008 die Ablehnung der Motion beantragt. Der Ständerat hat die Motion am 5. Juli 2008 mit 16 zu 5 Stimmen gutgeheissen. In der KVF des Nationalrates haben wir die Motion am 30. Oktober 2008 behandelt. Die KVF-NR beantragt Ihnen mit 15 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen, die Motion abzulehnen.
Die Stossrichtung der Motion ist sicher unbestritten; wenn die Verkehrssicherheit mit sinnvollen Massnahmen verbessert werden kann, ist dies zu tun. Die Mehrheit der Kommission ist jedoch gleicher Meinung wie der Bundesrat, der in seiner Stellungnahme schreibt, dass die bestehende Gesetzgebung genüge und es nicht nötig sei, die gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen anzupassen. Es braucht also nicht neue Gesetze und Verordnungen, sondern es geht darum, im Rahmen der bestehenden Gesetzgebung Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu treffen. Diesbezüglich sind seit den Unfällen Anfang 2008 bereits mehrere Vorkehrungen getroffen worden. So sind etwa Notbremsstrecken gebaut worden, und weitere sind in Planung. Unter einer Notbremsstrecke versteht man ein Kiesbett als Auslaufzone für Lastwagen mit wirkungslosen Bremsen.
Neue Schutzvorrichtungen in Form von absturzsicheren Leitplanken sorgen dafür, dass die Auswirkungen eines allfälligen Ereignisses auf einem besonders gefährlichen Streckenabschnitt nicht allzu gravierend wären. Ausserdem werden die Schwerverkehrskontrollen weiter intensiviert. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass etwa in Saint-Maurice, also im Einzugsgebiet der Simplon-Route, ein neues Schwerverkehrskontrollzentrum in Planung ist. Der Bundesrat ist auch bereit, im Rahmen von Budget und Finanzplan zusätzliche Kontrollen des Schwerverkehrs am Simplon finanziell zu unterstützen, muss aber den letzten Entscheid der Kantonspolizei überlassen.
Die Minderheit, die die Argumente des Motionärs unterstützt, sieht eine Chance auch durch die Zertifizierung der Transportunternehmen und möchte mehr Einfluss auf die Ausbildung der ausländischen Chauffeure nehmen. Das Problem ist jedoch, dass ein Alleingang der Schweiz wenig sinnvoll ist und wir höchstens für die schweizerischen Chauffeure und Unternehmen Zertifizierungen und weitere Massnahmen einführen könnten. Auf die Ausbildung ausländischer Chauffeure kann die Schweiz keinen Einfluss nehmen. Für das Erlangen des Führerscheins gelten ausschliesslich die jeweiligen innerstaatlichen Bestimmungen.
Da zur Umsetzung der Vorkehrungen für mehr Verkehrssicherheit des alpenquerenden Schwerverkehrs die geforderte Anpassung von Gesetzen und Verordnungen weder notwendig noch zweckdienlich ist, beantragt die Mehrheit der Kommission zusammen mit dem Bundesrat die Ablehnung der Motion. Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, auch so zu entscheiden.