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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2009-04-28

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-04-28

Wortprotokoll

Der Informationsaustausch ohne Ersuchen beinhaltet eine neue Stufe der Kollaboration zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Schengen-Staaten. Er greift stark in die Rechte der betroffenen Personen ein, denn es geht hier um Informationen zur Bekämpfung zukünftiger Straftaten, zur Verhütung einer Straftat oder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit. Es geht also um Informationen im Vorfeld einer Straftat. Deswegen ist es sehr wichtig, dass die Bedingungen des Informationsaustauschs eingehalten werden: Er muss sich auf den Katalog von Straftaten, wie er hier aufgeführt ist - es ist ein fester Katalog von Straftaten -, beschränken, und die Information muss auf einem bestimmten Formular, also nach einem bestimmten Frageschema, erfolgen.

Da es sich hier um eine verstärkte Kollaboration handelt, ist es sehr wichtig, überprüfen zu können, dass diese auch gesetzeskonform erfolgt, weil der Eingriff in die persönlichen Rechte der betroffenen Personen eben eine zusätzliche Dimension erhält. Ich beantrage Ihnen deshalb mit meinem Minderheitsantrag, dass über diesen Informationsaustausch Bericht erstattet wird. Die Berichterstattung kann durch die Fedpol wie auch durch den Datenschutzbeauftragten erfolgen. In der Diskussion waren eigentlich nicht Sinn und Zweck eines solchen Berichtes bestritten, sondern es wurde infrage gestellt, ob überhaupt jemand so einen Bericht lesen würde. Dazu muss ich Ihnen sagen: Ein solcher Bericht hat vor allem präventiven Charakter, weil der Datenschutzbeauftragte überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen dieses Informationsaustauschs ohne Ersuchen erfüllt sind oder nicht. Das erscheint uns aufgrund dieses erheblichen Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte sehr wichtig.

Deshalb ersuche ich Sie, den Antrag der Minderheit zu Absatz 3 zu unterstützen.