Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-05
Wortprotokoll
Die Finanzpolitik gehört zusammen mit der Wettbewerbs- und der Geldpolitik zu den tragenden Säulen der Wirtschaftspolitik. Bei der Behandlung des Voranschlages haben wir festgestellt, dass der Handlungsspielraum für die Steuerung der Finanzpolitik ausserordentlich gering ist. Finanzpolitik kann nur mittel- und langfristig gemacht werden. Es gilt insbesondere, aber nicht nur, bei neuen Vorhaben kritisch zu prüfen, ob etwas eine Aufgabe des Staates ist und, wenn ja, in welche Richtung und in welchem Ausmass. Planungsinstrumente hierzu sind einerseits das Finanzleitbild und andererseits der Finanzplan. Geht es beim Finanzleitbild um die langfristigen Ziele und die darauf ausgerichteten Aktivitäten der Finanzpolitik, so sind im Finanzplan die mittelfristigen Ziele und Parameter aufzuzeigen. Der Finanzplan - darauf möchte ich grossen Wert legen - ist ein Planungsinstrument des Bundesrates. Aufgabe des Parlamentes ist es, im Sinne der Staatslenkung kundzutun, ob es die Vorgaben des Bundesrates teilt und, wenn nicht, in welcher Hinsicht und in welche Richtung es die Dinge eben anders sieht.
Im Rahmen der Beratungen des Voranschlages 2001 haben wir aufgezeigt und festgestellt, dass früher als erwartet - was durchaus erfreulich ist - eine Trendwende eingetreten ist, aber noch kein Anlass für eine Entwarnung besteht und der Hebel nach wie vor bei den Ausgaben anzusetzen ist. In die Sprache der Finanzpolitik umgesetzt bedeutet dies, dass es in erster Linie gilt, die Staatsquote in den Griff zu bekommen. Gerade diese ist es aber, die Sorge bereiten muss. Die Ausgaben - wir haben es heute Morgen von Herrn Bundesrat Villiger gehört - wachsen gemäss Finanzplan im Durchschnitt um 4,3 Prozentpunkte an, wogegen das nominale Wachstum lediglich auf 3,25 Prozent veranschlagt wird. Demzufolge steigt natürlich auch die Bundessteuerquote von 11,6 Prozent im Jahre 2001 auf 12,2 Prozent im Jahre 2003, um sich dann im Jahre 2004 leicht auf 12,1 Prozent zurückzubilden, womit sie aber immer noch um 0,5 Prozentpunkte unter den Zahlen gemäss Voranschlag des Jahres 2001 liegen würde.
Das Finanzleitbild vom 4. Oktober 1999, von dem unser Rat in zustimmendem Sinne Kenntnis genommen hat, verlangt, dass die Staats- und die Steuerquote zu stabilisieren und längerfristig zu senken sind. So gesehen vermag der Finanzplan zumindest prima vista nicht zu befriedigen.
Es gilt allerdings zu bedenken - das hat Herr Bundesrat Villiger heute Morgen auch gesagt -, dass es verschiedene Sonderfaktoren gibt, die sich jeweilen im Voranschlag und natürlich auch im Finanzplan niederschlagen. Das sind in erster Linie demographisch bedingte Finanzierungsmassnahmen für die Sozialversicherungen - also AHV und IV -; das sind aber auch die Kantonsanteile an vom Bund nicht steuerbaren Gesamtgrössen als Folge des in der Finanzrechnung geltenden Bruttoprinzips. Es sind aber auch Zahlenströme zwischen dem Bundeshaushalt und dem Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte.
Wenn man insbesondere die beiden erstgenannten Faktoren ausklammert, kann man feststellen, dass die Steuerquote Mitte der Planjahre infolge verschiedener anderer Steuererhöhungen leicht ansteigt und sich gegen Ende der Planungsperiode wiederum auf das Niveau des Ausgangsjahres 2001 zurückbildet und dass die Staatsquote durchwegs sinkende Tendenz aufweist. Trotzdem - ich habe es gesagt -: Die grosse Sorge ist, dass die Staatsquote im Sinne des Finanzleitbildes kurzfristig stabilisiert und längerfristig etwas gesenkt werden kann. Das ist ja auch der Grund, dass Ihnen Ihre Kommission die Überweisung einer Motion beantragt; darauf werden wir nachher zurückkommen.
Dann möchte ich Ihnen einfach noch den Antrag der Kommission bekannt geben. Vom Finanzplan können wir Kenntnis nehmen, oder wir können in zustimmendem oder in ablehnendem Sinn Kenntnis nehmen. Ihre Kommission beantragt Ihnen Kenntnisnahme vom Finanzplan.