Lexipedia

von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2009-04-29

Wortprotokoll

Ich spreche zum Rückweisungsantrag der Minderheit I (Rennwald). Ich bitte Sie im Namen der grünen Fraktion, diesen Rückweisungsantrag zu unterstützen. Ich habe vielleicht eine etwas andere Haltung als mein Vorredner Josef Zisyadis. Ich finde, grundsätzlich sind technische Handelshemmnisse im freien Warenverkehr abzulehnen, und das Cassis-de-Dijon-Prinzip könnte hier schon Abhilfe schaffen. Wenn man dann noch gute Regelungen für Umwelt und Sozialstandards vorsieht, dann ist gegen das Cassis-de-Dijon-Prinzip nichts einzuwenden. Es ist ein weiterer richtiger Schritt gegen die schweizerische Hochpreisinsel.

Wenn die Schweiz das Cassis-de-Dijon-Prinzip übernehmen soll, kann sie das aber nur einseitig tun. Das wurde bereits erläutert, ich will es nicht wiederholen. Ich will hier nur klar festhalten: Mit der einseitigen Anerkennung von europäischem Recht ist die Schweiz noch nie so weit gegangen wie beim Cassis-de-Dijon-Prinzip; dies, weil mit der EU gar kein Gegenrecht ausgehandelt werden konnte. Man hat das ja nicht einmal versucht, sondern man gibt gleich Forfait und unterzieht sich freiwillig dem EU-Recht.

Es wird gesagt, man könne eine staatsvertragliche Regelung später noch einführen. Ich frage nur: Was wollen Sie dann noch aushandeln? Sie haben dann ja gar kein Pfand mehr in der Hand. Sie haben es bereits vergeben.

Im Hinblick auf weitere bilaterale Abkommen der Schweiz mit der EU steht der Entscheid quer in der Landschaft. Weil die Schweiz wirtschaftlich und politisch sehr stark von der EU abhängt, ist sie auf Zugeständnisse angewiesen, welche sie als Nichtmitglied aushandeln kann. Mit unilateralen Öffnungsschritten untergräbt sie ihre eigenen Interessen im Hinblick auf weitere Annäherungen an die EU und die zukünftige Mitgliedschaft. Bilateralismus ist eben nicht der Königsweg, als der er beschrieben wurde, sondern eine Sackgasse.

Das Cassis-de-Dijon-Prinzip ist in der EU nicht nur eine Norm, sondern ein System, mit dem zugehörigen Rechtsschutz, mit dem institutionellen Rahmen. Für die Schweiz ist ohne diesen institutionellen Rahmen, ohne eine EU-Mitgliedschaft, der Schritt betreffend das Cassis-de-Dijon-Prinzip rechtsstaatlich bedenklich. Die schweizerischen Bürgerinnen und Bürger und die heimischen Unternehmungen profitieren nicht vom Rechtsschutz und vom Diskriminierungsverbot, weil die Schweiz eben nicht an diesem System teilnimmt. Entweder übernehmen wir das ganze System, oder wir lassen es bleiben oder treten der EU bei.

Obwohl ich persönlich eine gegenseitige Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips sehr begrüssen würde, kann ich seine unilaterale Einführung nicht unterstützen. Weisen wir diese Vorlage also an den Bundesrat zurück, damit die Mängel ausgebügelt werden können: mit einer vollständigen Übernahme des Cassis-de-Dijon-Prinzips und einem bilateralen Abkommen.

von Graffenried Alec · Nationalrat · 2009-04-29 | Lexipedia | Lexipedia