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Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-04-29

Wortprotokoll

Die Debatte heute Morgen war geprägt von Emotionen, von grossen Widersprüchen, von Diskussionen über Europapolitik, über Landwirtschaftspolitik, von Diskussionen über die Konjunktur - aber darum geht es nicht. Ich bin schon sehr erstaunt. Nachdem diese Vorlage im Ständerat nach einer auf das Wesentliche konzentrierten Diskussion gutgeheissen wurde, nachdem, Herr Spuhler, sämtliche Wirtschaftsverbände dieses Gesetz unterstützen, ist es hier zu einer Debatte über Bilateralismus, Unilateralismus und sogar über den EU-Beitritt gekommen, geht es hier um Diskussionen darüber, dass wir Schweizer benachteiligt würden.

Der Bundesrat und die Wirtschaftsverbände sagen Ja zu dieser Vorlage, weil sie für die Wirtschaft gut ist, weil sie für die Volkswirtschaft Vorteile bringt; das ist die einzige Motivation, nichts anderes. Seit Jahren bekomme ich Briefe und Aufforderungen, die KMU hätten zu viele Vorschriften, wir hätten zu viele technische Handelshemmnisse, Berge von Vorschriften und Verordnungen; man müsse hier endlich Bestimmungen abschaffen, vereinheitlichen, diese "Swiss-Vorschriften" seien anzupassen. Genau das tun wir! Darum geht es, um nichts anderes. Es geht um Fragen wie jene, ob es in der Schweiz weiterhin eine Vorschrift geben soll, um zu bestimmen, was ein Sirup und was kein Sirup ist. Ja, in der Schweiz sagen wir, dass Sirup nur Sirup ist, wenn er 30 Prozent Fruchtanteil hat. In Frankreich ist ein Sirup schon dann ein Sirup, wenn er 9 Prozent Fruchtanteil hat. Ist der Konsument damit in seiner Gesundheit gefährdet? Hat er etwas davon, wenn die Produktevorschrift 9 oder 30 Prozent Fruchtanteil verlangt? Der Konsument kann sehr wohl unterscheiden. Wenn es mehr Fruchtanteil drin hat, dann ist das ein Mehrwert, dann bezahlt er mehr dafür. Aber auch ein Sirup mit weniger Fruchtanteil ist wahrscheinlich ein Sirup und schadet nichts. Diese Vorschrift ist ein typisches technisches Handelshemmnis, das nichts bringt ausser Kosten.

Ein anderes Beispiel: Nehmen wir den Eistee, im Sommer ein bei der ganzen Bevölkerung sehr beliebtes Getränk. In der Schweiz kennen wir keine Vorschriften über Erfrischungsgetränke aus Tee-Extrakten. Es gibt aber andere Staaten, die Tee-Extrakte definiert haben, zum Beispiel Österreich, und die gerne auch Eistees einführen möchten. Hier haben wir im Rahmen dieser Gesetzgebung eine Verordnungsanpassung vorgesehen, sodass der Eistee, wie er in die Schweiz importiert werden kann, in Zukunft mit europäischen Normen äquivalent ist; auch das ist relativ sinnstiftend.

Oder Hautcremen: Wir haben Grenzwerte für ätherische Öle. In der EU ist das nicht harmonisiert, es gibt unterschiedliche Vorschriften. Auch in der Schweiz haben wir eine Vorschrift, nämlich eine Obergrenze von 3 Prozent. Alles, was diesem Grenzwert nicht entspricht, darf nicht importiert [PAGE 710] werden oder ist nicht eine Hautcreme mit ätherischen Ölen. Macht es Sinn, oder macht es keinen Sinn, dass man eine Hautcreme, die einen anderen Prozentsatz solcher Öle beinhaltet, nicht importieren darf?

Um diese Fragen geht es. Wollen Sie weiterhin unzählige schweizerische Vorschriften für unseren Binnenmarkt, die keinen Mehrwert bringen, oder wollen Sie möglichst viel vereinheitlichen? Dann ist ein Schweizer KMU, ein Schweizer Produzent, wenn er für den Inlandkonsum wie auch für den Export produziert, nicht mit unterschiedlichen Vorschriften konfrontiert. Er muss dann nicht eine Packung Teigwaren für den Schweizer Markt herstellen und die nächste Packung Teigwaren gemäss anderen Produktionsvorschriften, wenn er das gleiche Produkt auch nach Deutschland exportieren will. Das wäre Unsinn. Die Schweiz ist ein Land, das sehr auf offene Märkte und den Handel angewiesen ist. Gerade die jetzige Rezession zeigt uns ja, wie sehr wir exportabhängig sind und wie sehr wir gut daran tun, in unseren diversen Verordnungen nicht noch zusätzliche technische Handelshemmnisse aufzustellen, die die Wirtschaft behindern und Kosten verursachen, aber keinen Nutzen bringen.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir im Jahre 2006 etwa für rund 139 Milliarden Franken Produkte aus der EU importiert haben - 139 Milliarden Franken! Es wurde richtig gesagt: 52 Prozent dieses Volumens an Gütern, also 73 Milliarden Franken, sind von technischen Handelshemmnissen betroffen; es sind aber nicht Schweizer Produkte, sondern importierte Produkte. Mit diesem Gesetz schaffen wir jetzt möglichst viele Vorschriften ab respektive harmonisieren wir Vorschriften mit dem EU-Recht; dann reduzieren sich die technischen Handelshemmnisse auf noch 19 Prozent. Und das ist Geld! Wenn Sie für Güter im Wert von 73 Milliarden Franken einen grossen Teil der technischen Handelshemmnisse abschaffen können, werden diese importierten Produkte günstiger.

In der Debatte wurde jetzt immer nur vom Konsumenten gesprochen. Ein KMU-Betrieb ist aber auch ein Konsument. Wir haben Betriebe in unzähligen Bereichen, vom chemischen Betrieb über die Textilgüterfabrikation bis hin zur Lebensmittelindustrie, welche Bestandteile importieren, diese hier veredeln und dann wieder exportieren. Diese Betriebe profitieren selbstverständlich davon, wenn ein chemischer Grundstoff nachher vereinfacht und günstiger importiert werden kann. Sie profitieren selbstverständlich davon, wenn komplizierte Etikettierungsvorschriften dahinfallen. Sie profitieren selbstverständlich davon, wenn danach komplizierte Produktevorschriften wegfallen und wenn sie für ihre Maschine, ihr Bauprodukt, ihren Tisch, ihre Lackfarbe eine einheitliche Methode anwenden können. Es betrifft nicht nur den Lebensmittelbereich, auf den sich Ihre Diskussion jetzt weitgehend konzentriert hat. Hier ist die Wirkung auf die Volkswirtschaft eben effektiv eine klar positive, sie bringt einen monetären Wert. Wenn Sie sagen, Sie verzichteten darauf, ob es jetzt ein oder zwei Milliarden Franken seien, dann meine ich: Mir ist im Moment jede Milliarde sehr willkommen, die wir der Schweizer Wirtschaft zuführen können; jede Milliarde ist ein monetärer Wert, welcher die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes stärkt. Es ist die Aufgabe des Bundesrates und ich glaube auch Ihre, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie zu stärken, damit sie ihre Produkte im Inland wie im Ausland mit möglichst niedrigen Kosten vertreiben kann.

Ein weiteres Argument: Wenn ich Sie so über die EU sprechen gehört habe, dann habe ich den Eindruck bekommen, sie werde so langsam zu einem Gebiet, wo es sehr gefährlich sei zu leben oder wo die Bestimmungen über Gesundheit, Umwelt oder andere Bereiche jenen einer Bananenrepublik nahekämen. Das Schutzniveau der EU ist wahrscheinlich in diversen Bereichen von jenem der Schweiz nicht weit entfernt. In gewissen Bereichen hat die EU sogar ganz klar strengere Vorschriften als wir. Sie alle gehen in die Ferien, nach Frankreich, Griechenland; Sie gehen auf Geschäftsreise. Kaufen Sie im Ausland nur Schweizer Produkte? Legen Sie, wenn Sie ins Restaurant gehen, Wert darauf, dass die dort konsumierten Lebensmittel nur schweizerischer Herkunft sind? Ich höre selten, dass man sich Gesundheitsgefährdungen aussetze, wenn man in die Ferien gehe, im Gegenteil, wir sind doch alle recht bedenkenlos, weil wir wissen, dass das Schutzniveau im europäischen Raum sehr hoch ist und weitgehend unseren Vorstellungen entspricht.

Wir haben heute rund 70 Prozent der gesamten Produktevorschriften vereinheitlicht. Das heisst, dass keine Differenz zwischen EU- und schweizerischen Vorschriften besteht. Das ist zum Beispiel im Bereich der Maschinen so. Herr Spuhler hat dort klar eine Falschaussage gemacht. Es ist auch im Bereich der Bauprodukte so. Dort haben Sie mit den Bilateralen I das sogenannte MRA, das Konformitätsabkommen, eingeführt. Das wurde im vergangenen Jahr auf die Bauprodukte erweitert, sodass die gegenseitige Anerkennung von Normierungen Realität ist. Der grösste Teil der Industriegüter kennt heute einheitliche Produktevorschriften.

Wir haben heute weiterhin - und werden dies auch morgen haben - den Bereich von Produkten, die einer Zulassung bedürfen. Das betrifft vor allem Arzneimittel, bei denen wir sagen: Im Arzneimittelbereich haben wir ein eigenes System, dort ist das Erfordernis einer Zulassung für die Produkte aus Gründen des Gesundheitsschutzes gewünscht, und dort halten wir an diesem Erfordernis fest. Von den 52 Prozent der durch Handelshemmnisse betroffenen Produkte verbleiben deshalb 10 Prozent im Bereich der zulassungspflichtigen Güter. Das wird aufrechterhalten, daran wird sich überhaupt nichts ändern.

Sie kennen auch die Ausnahmen, die der Bundesrat beschlossen hat und die rund 9 Prozent der importierten Güter bzw. 12 Milliarden Franken ausmachen. Es handelt sich um Ausnahmen, über die man sich unterhalten kann. Der Bundesrat meint aber, dass es Bereiche gibt, etwa beim Jugend-, Gesundheits- oder Umweltschutz, in denen unser Schutzniveau tatsächlich höher ist und wo dies politisch so gewollt ist; ich erinnere an die GVO, zum Beispiel an die Eier von Hühnern aus Batteriehaltung, die wir nicht wollen. Hier sagen wir bewusst: anderes Schutzniveau, andere Produktevorschrift, das ist politisch wichtig, daran halten wir fest! Bei allen anderen Bereichen stellen wir aber fest, dass die meisten veränderten Produktevorschriften einfach keinen Sinn machen und dem Gewerbe, der Industrie und den Konsumenten nur erhöhte Kosten verursachen - darum geht es.

Die EU hat mit dem Cassis-de-Dijon-Prinzip ja schon eine jahrzehntelange Erfahrung. Es gibt auch heute in der EU harmonisierte Bereiche. Um diese geht es hier nicht, sondern es geht um diejenigen Bereiche von Produktevorschriften, in denen eben nach wie vor Teilharmonisierungen oder nationale Vorschriften bestehen. Im EU-Raum hat das Cassis-de-Dijon-Prinzip dazu geführt, dass ein Produkt, das in Deutschland rechtmässig produziert wird, im ganzen EU-Raum eingeführt und auf den Markt gebracht werden kann, wenn es eben in Deutschland korrekt in Verkehr gebracht wurde. Aufgrund des Cassis-de-Dijon-Prinzips darf es dann auch in Polen, in Grossbritannien, in Spanien vertrieben werden. Wir tun nichts anderes, als diese Bestimmung, die in der EU gilt, auch auf die Schweiz auszudehnen. Wenn ein Produkt also im EU-Raum rechtmässig im Verkehr ist, dann soll es auch in der Schweiz in Verkehr gesetzt werden dürfen.

Wie ist das heute? Ich glaube, hier verkennen einige auch die heutige Realität. Heute ist es so, dass ein Produkt, das in der Schweiz auf dem Markt ist, die schweizerischen Vorschriften erfüllen muss; deshalb diese Mehrkosten, deshalb diese technischen Handelshemmnisse. Ein Produkt kommt aber ohne irgendwelche Bewilligungen, also ohne dass irgendeine Behörde angegangen werden muss, auf den Markt. Es steht im Gestell der Baufirma oder irgendeines Vertriebskanals für Importprodukte. Im Rahmen der Marktkontrolle haben die Kantone danach die Aufgabe, stichprobenweise zu kontrollieren, ob die in der Schweiz verkäuflichen Produkte den schweizerischen Vorschriften entsprechen oder nicht. Es gibt also heute lediglich eine Marktüberwachung danach, nach dem Import, die durch die Kantone ausgeübt wird - und das ist ja gerade auch das, was [PAGE 711] weiterhin so bleiben wird. Im Bereich der Lebensmittel verstärken wir diesen Schutz sogar, indem dort neu eine Bewilligung vorgesehen ist. Heute ist es lediglich die Marktüberwachung, die uns ermöglicht festzustellen, ob ein Produkt trotzdem nicht den Vorschriften entspricht oder ob es irgendwelche Mängel aufweist. Man kann sich also nur auf die Marktüberwachung verlassen und hoffen, dass ein Kanton ein mangelhaftes Produkt ausfindig macht. Wenn es wegen gesundheitlicher oder anderer Aspekte schädlich ist, kann man es dann mit den bekannten Aktionen zurückrufen.

In der EU haben sie ein Rapid Alert System (Rapex) und einen verstärkten Sicherheitskodex, indem mit diesem Schnellwarn- und Schnellrückrufsystem EU-weit ein erhöhtes Schutzniveau und ein harmonisiertes Rückrufrecht für solche Produkte besteht. Daran möchte die Schweiz ja auch teilnehmen; das ist im Produktesicherheitsgesetz und bei den bilateralen Verhandlungen mit der EU vorgesehen. Im Bereich der Lebensmittel, in dem wir uns heute lediglich auf die Marktüberwachung verlassen können und müssen, erhöhen wir das Schutzniveau mit diesem Bewilligungsverfahren sogar. Das sind die Realitäten.

Ein wichtiges Stichwort, das ich von Ihnen gehört habe, ist "Einseitigkeit oder Verhandlung". Natürlich kann man über Produktevorschriften Verhandlungen führen. Aber wie von einigen von Ihnen gesagt wurde, wäre es nicht so, dass wir mit der EU verhandeln würden, sondern wir würden mit dem jeweiligen Staat über die nationalen Produktevorschriften verhandeln. Im harmonisierten Bereich haben wir ja eben gerade das Produkteschutzniveau der EU und brauchen somit keine weiteren Verhandlungen. Solche bräuchten wir nur, wenn wir weitere Bereiche harmonisieren wollten. Sonst wären es bilaterale Verhandlungen zwischen der Schweiz und z. B. Frankreich, etwa über den Fruchtgehalt von Sirupen. Sie könnten über den Prozentsatz von Eiern in Eierteigwaren verhandeln oder über den Prozentsatz von Pestiziden und Chemikalien in gewissen Produkten. Das könnten Sie natürlich machen - ich wünsche viel Glück -, und wir würden uns in zehn Jahren wieder treffen.

Verhandeln mit der EU oder mit einzelnen EU-Staaten bedeutet in der Regel auch, dass Sie den EU-Acquis übernehmen. Wenn Sie sagen: Okay, die EU harmonisiert gewisse Bereiche, und wir verhandeln bilateral, dann ist es kaum denkbar, dass das Resultat der Verhandlungen darin bestünde, dass die EU plötzlich der Meinung wäre, das GVO-Verbot der Schweiz sei nun auch für sie das künftige Schutzniveau. In der Regel übernimmt die Schweiz den Acquis der EU. Das ist vor allem auch ein Hinweis an die Grünen: Etliche Ausnahmen, die der Bundesrat beim einseitigen Verfahren beschlossen hat, könnten Sie dann vergessen. Gerade in vielen Bereichen, die für Sie wertvoll sind, ist solches nicht verhandelbar. Dann hätten wir diese für uns politisch wichtigen Ausnahmen nicht, sondern wir müssten uns dem EU-Schutzniveau anpassen, das ja gerade in diesen Bereichen tiefer ist.

Dem Bundesrat war es wichtig, Ausnahmen beizubehalten, sei es bei chemischen Grundstoffen, die im Ausnahmenkatalog sind, sei es bei den klimaaktiven Stoffen in der Luft, sei es bei Feuerungsvorschriften für Öl-, Gas- und Kohleheizungen, weil wir in diesen Bereichen eine strengere Vorschrift haben. Gerade deshalb müssten die Grünen eigentlich an diesen Ausnahmen interessiert sein und nicht sagen: "Nein, nein, wir verhandeln und übernehmen dann das EU-Schutzniveau." Hier ist also ihre Argumentation in sich überhaupt nicht stichhaltig; ihre Vernehmlassungsantwort hat da weit mehr überzeugt als ihre heutige Haltung. Ebenso ist es natürlich auch bei Holzschutzmitteln, wo wir auch aus Gesundheits- und Umweltschutzgründen das höhere Schutzniveau beibehalten haben, um eben nicht das EU-Schutzniveau durch gegenseitige Verhandlungen annehmen zu müssen. Das ist die Realität.

Ich möchte aber auch noch darauf hinweisen, dass wir im Bereich der Lebensmittel mit dem Mandat Agrarfreihandel die Gegenseitigkeit verhandeln. Sie ist Bestandteil des Mandates, und es ist die Absicht des Bundesrates, sie auszuhandeln; insofern ist die Gegenseitigkeit in diesem Bereich Zukunftsmusik. Allerdings lehnt die SVP ja auch den Agrarfreihandel ab, und insofern glaube ich, dass sie sowieso einfach den ganzen Bereich ablehnt, ob er einseitig ist oder gegenseitig. Am liebsten möchte die SVP die Schweiz immer noch als Lebensmittelinsel behalten. Das kann ich nachvollziehen, aber es ist einfach realitätsfremd.

Wir haben heute, im Moment, die Situation, dass wieder sehr viel Protektionismus stattfindet. Viele Märkte versuchen sich abzuschotten oder beginnen, nationale Interessen vor offene Märkte zu stellen. Das ist für ein Land wie die Schweiz extrem gefährlich, weil wir darauf angewiesen sind, Zugang zu anderen Märkten zu haben und nicht diskriminiert zu werden. Wenn Sie jetzt auch in die Vergangenheit zurückfallen und das Gefühl haben, es sei sinnvoll, anders zu verpacken, anders zu etikettieren, anders zu beschriften, strengere Vorschriften für den Markt Schweiz zu haben, dann bewegen Sie sich weiter in einem protektionistischen Umfeld. Das ist nicht wirtschaftsfreundlich, hilft dem Export nicht und entzieht der Schweizer Volkswirtschaft auf Dauer Mittel. Das halte ich gerade aufgrund der bekannten Preisdifferenzen zu unseren Nachbarn für äusserst gefährlich. Wir haben ja auf Wunsch des Parlamentes diverse Produkte auf Preisdifferenzen hin untersucht. Sie kennen die Resultate, Sie kennen die Preisdifferenzen. Im Bereich der Lebensmittel machen die Preisdifferenzen zwischen importierten Produkten und Schweizer Produkten im Schnitt 32 Prozent aus. Es kann ja nicht unser Ziel sein, dass wir im Bereich der Lebensmittel weiterhin jedes Jahr einen Einkaufstourismus mit Einkäufen im Wert von über 600 Millionen Franken haben, und das nur wegen solch unsinniger Vorschriften, die uns nichts bringen.

Zu Herrn Spuhler habe ich noch eine Bemerkung: Sie haben gesagt, bei Ihren Eisenbahnprojekten müssten Sie Zulassungsvorschriften erfüllen. Das ist richtig; auch die Schweiz, Herr Spuhler, hat die Zulassungspflicht für Eisenbahnen, wie für andere Produkte auch, aufrechterhalten. Auch für Ihre Konkurrenz, die in der Schweiz anbieten will, haben wir eine Zulassungspflicht, und das gilt dann halt für die ganze Eisenbahn, vom Fenster über den Kitt und die Farbe bis hin zum Stoff, den Sie für den Textilbezug verwenden. Das gilt im konkreten Fall für das gesamte Eisenbahnprojekt. Sie haben, wenn Sie Pech haben, schon alleine in der Schweiz 26 Zulassungsbestimmungen, also etwa gleich viele wie in der ganzen EU. Mit diesem Argument stehen Sie also im Offside, und insofern ist es eben falsch. Wenn es nicht 27 EU-Regelungen gibt, haben Sie aufgrund des Cassis-de-Dijon-Prinzips mindestens im EU-Raum Anspruch darauf, dass ein Produkt überall zugelassen ist, wenn es in einem EU-Land zugelassen wurde; dies auch wieder mit Ausnahme der bewilligungspflichtigen Produkte. Insofern ist das also eine Vereinfachung, die in der EU, für diesen Markt von rund 500 Millionen Menschen, besteht und die wir für unsere 7,6 Millionen Einwohner auch gerne umsetzen möchten.

Ich bitte Sie wirklich, diese Vorlage zu unterstützen. Ihre Bedenken sind weitgehend unbegründet, weil das Schutzniveau der EU nicht wesentlich tiefer ist als jenes bei uns und weil für diejenigen Bereiche, in denen schweizerische Produktevorschriften tatsächlich höher und politisch gewollt sind, Ausnahmen bewilligt wurden. Die Ausnahmen können auch jederzeit ergänzt werden. Im Übrigen sind technische Handelshemmnisse aber weitgehend zu harmonisieren oder abzuschaffen, durch Anwendung des Grundsatzes, dass ein Produkt, das in der EU gekauft werden kann, wohl auch für die Schweiz nicht allzu schädlich sein dürfte und deshalb auch bei uns in Verkehr gebracht werden darf.

Um diesen Grundsatz geht es, um nichts anderes und nicht um mehr. Es ist eine Neuerung, die uns weiterhin volkswirtschaftliche Vorteile bringt, die Arbeitsplätze sichert und die schlussendlich Vorteile für die Konsumentinnen bringt und die Wettbewerbsfähigkeit der KMU verbessert.