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AB 96760

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-04-29

Wortprotokoll

Zu den Ausführungen in Bezug auf die Inkraftsetzung und den Einnahmenausfall folgende Präzisierung: Nach der Fassung der Mehrheit ist die Inkraftsetzung auf den 1. November 2009 vorgesehen, und damit wird die Vorlage für das Steuerjahr 2010 wirksam. Finanziell wirksam wird sie dann, wenn die Steuer fällig ist; das ist 2011. Bei der Quellensteuer wäre das wie gesagt bereits 2010 der Fall.

Zu den Mindereinnahmen - wenn man sie so nennen will - im Vergleich zum Finanzplan: Da muss ich die Aussagen in der Kommission korrigieren; Herr Bundespräsident Merz, Sie gestatten das. In der Botschaft werden die Mindereinnahmen bei einem Ausgleich von 3 Prozent - das entspricht dem Indexanstieg von 4,4 Prozent, wie wir ihn jetzt haben - gegenüber den Sollerträgen auf 500 Millionen Franken beziffert, und davon gehen 70 Millionen zulasten der Kantone; das wären dann 430 Millionen Franken zulasten des Bundes.