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Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2009-04-29

Wortprotokoll

Es ist unbestritten, dass die kalte Progression rascher ausgeglichen werden muss, als dies bisher der Fall war. Der Ausgleich erst bei einer aufgelaufenen Teuerung von 7 Prozent erfolgt viel zu spät. Wenn das Einkommen aufgrund des Teuerungsausgleichs nominal steigt, entsteht unechtes Einkommen. Dieses muss aufgrund des Steuertarifs in einer höheren Progressionsstufe versteuert werden. Das ist ungerecht und muss dringend korrigiert werden. In den letzten Jahren mit relativ tiefen Teuerungsraten mussten demnach über Jahre hinweg zu viele Steuern bezahlt werden. Die Auswirkungen kommen bei allen direkten Steuern zum Tragen, vor allem aber bei den Kantons- und Gemeindesteuern. Es ist daher dringend, die kalte Progression in einem rascheren Rhythmus auszugleichen. Gerade in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit, in der wir gegenwärtig stecken, ist es wichtig, die Kaufkraft bei den Konsumentinnen und Konsumenten zu belassen, damit sie weiterhin investieren und konsumieren können. Es ist ausserordentlich wichtig, dass in Zeiten der Rezession so viel Geld wie möglich im wirtschaftlichen Kreislauf bleibt. Mit dem schnelleren Ausgleich der kalten Progression können wir einen kleinen Beitrag dazu leisten.

Dass die kalte Progression schneller ausgeglichen werden soll, ist unbestritten. Aber die Kommission ist sich nicht einig, in welchem Rhythmus dies geschehen soll. Wir von der BDP-Fraktion sind klar der Meinung, dass der Ausgleich jährlich erfolgen soll.

Ein jährlicher Ausgleich ist die gerechteste Lösung, weil es dann überhaupt kein unechtes Einkommen gibt, das versteuert werden muss. Das heisst, wir sind immer à jour, und die kalte Progression wird in den Steuertarifen jährlich und laufend ausgeglichen.

Die Mehrheit der Kantone wehrt sich gegen eine jährliche Anpassung der kalten Progression mit dem Argument des zu grossen administrativen Aufwandes. Wir sind aber überzeugt, dass eine jährliche Anpassung im EDV-Zeitalter machbar ist. Der Ausgleich der kalten Progression kann einfach jährlich in den Steuertarif integriert werden. Das ist eine rein technische Frage, und mit den entsprechenden EDV-Programmen sollte dies kein Problem darstellen.

Die BDP-Fraktion ist auch klar der Meinung, dass diese Korrektur des Ausgleichs der kalten Progression so schnell als möglich umgesetzt werden soll. Wir erachten es daher als nicht sinnvoll, diese Vorlage mit anderen Steueranliegen wie der Familienbesteuerung zu koppeln, wie dies eine Minderheit der Kommission beantragt. Wir wollen die Revision der Familienbesteuerung vorantreiben, aber eine Verbindung der beiden Vorlagen macht keinen Sinn, weil sie nichts miteinander zu tun haben.

Die BDP-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten und in der Hauptfrage für eine jährliche Anpassung der kalten Progression votieren. Ich bitte Sie, das Gleiche zu tun.