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Schneider-Ammann Johann N. · Nationalrat · 2009-04-29

Schneider-Ammann Johann N. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-04-29

Wortprotokoll

Ich spreche hier als Vertreter der Minderheit II und äussere mich gleichzeitig zu den beiden Artikeln 39 und 215. Der jährliche Ausgleich entspricht dem Gerechtigkeitsgedanken am ehesten. Im gleichen Rhythmus, wie sich die Teuerung entwickelt, erfolgt für den Steuerzahler auch die Berechnung seiner Steuern. Er zahlt nach seiner eigenen effektiven wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Dies erfolgt auch im Gleichtakt mit der wirtschaftlichen Entwicklung und dem unternehmerischen Handeln.

Stellen Sie sich vor, ich würde meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Teuerungsausgleich erst nach Erreichen einer bestimmten Inflationsrate gewähren - nicht nur der Groll und die Entrüstung der Gewerkschaften wären mir sicher. So, wie die Firmen die Teuerung im Lohn kompensieren, soll der Staat dafür sorgen, dass die Kaufkraft seiner Bürger nicht unnötig geschmälert wird. Wir müssen die nötigen Vorkehrungen treffen, damit das Höchstmass an Geldern im Wirtschaftskreislauf bleibt und auch die Chance für Investitionen gepackt werden kann. Der jährliche Ausgleich ist keine Wohltat, kein Entgelt, kein Geschenk, er ist nur die Rückerstattung von Geld, das dem Staat eigentlich gar nicht gehört.

Als grösstes Gegenargument wird ins Feld geführt, dass der administrative Aufwand bei Behörden und Arbeitgebern zu hoch sei. Zwei Kantone, Basel-Landschaft und Waadt, kennen den automatischen jährlichen Ausgleich bereits. Weder die Verwaltung noch die Unternehmen scheinen darunter zu leiden. Angesichts moderner IT-Mittel ist dies kein valables Argument. Die Notwendigkeit von Programmanpassungen darf kein Killerkriterium sein. Überdies habe ich von den Kantonen auch die Bestätigung erhalten, dass sich der Mehraufwand in Grenzen hält und nicht unüberwindbar ist - abgesehen davon, dass für die Erreichung einer gewissen Steuergerechtigkeit beim Steuerzahler auch die Inkaufnahme eines gewissen Aufwandes bei der Verwaltung vertretbar ist.

Interessant ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass der Grosse Rat des Kantons Bern eben erst, am 7. April, eine Motion angenommen hat, gemäss der die Einkommenssteuertarife künftig jährlich automatisch der Teuerung angepasst werden sollen. Fairerweise muss man natürlich erwähnen, dass die Berner Regierung sich darüber noch nicht erfreut gezeigt hat.

Für den Staat führt ferner ein jährlicher Ausgleich zur Verstetigung der Einnahmen, er erhöht die Planungssicherheit, ist deshalb finanzpolitisch sinnvoll und erleichtert die Budgetierung der öffentlichen Hand. Wenn die Kantone von vornherein wissen, dass sie mit dem Anteil aus der kalten Progression gar nicht mehr rechnen können und dürfen, gibt ihnen dies mehr Sicherheit und verhindert allenfalls gefährliche Illusionen und Spekulationen.

Ob der jährliche Ausgleich der kalten Progression bei einer niedrigen Teuerung eine kleine oder zu kleine [PAGE 743] konjunkturpolitische Wirkung hat, ist meines Erachtens von untergeordneter Bedeutung und nicht ausschlaggebend. Zur Erinnerung: Es geht um rund 400 bis 500 Millionen Franken, die in den Wirtschaftskreislauf zurückfliessen. Von überall her erschallt der Ruf nach Konjunkturprogrammen und konjunkturstützenden Massnahmen. Wenn wir die kalte Progression ausgleichen, greift der positive Effekt unmittelbar nach dem Inkrafttreten der Regelung. Die Massnahme hat auch nichts Dirigistisches an sich, ist sozusagen ordnungspolitisch neutral. Die Frage ist deshalb müssig, ob der Ausgleich der kalten Progression eher konsumfördernd ist oder eher die Sparquote erhöht; für den Entscheid über das Wie ist dies nicht massgebend. Hingegen wird ein Multiplikatoreffekt erwartet. Das Ausgleichsvolumen ist immerhin fast so gross wie das in der letzten Session beschlossene zweite Stabilisierungspaket, ohne Strukturerhaltung und ohne Verschuldung des Staates.

Ich möchte als Letztes noch kurz auf den Schlusssatz des von der Minderheit II vorgeschlagenen Absatzes zu sprechen kommen: Es ist wichtig, dass bei negativem Teuerungsverlauf eine Anpassung der Steuertarife ausgeschlossen wird und dass dies explizit im Gesetz verankert wird. Man mag sich fragen, ob dies dem Staat gegenüber gerecht ist. Andererseits wäre es politisch mehr als unklug, in einer Phase der Deflation, die für die Mitbürger ohnehin schon schwierig und angsterfüllend ist, die Steuern zu erhöhen.

Ich komme zum Fazit: Mit dem jährlichen Ausgleich der kalten Progression wollen wir ein Zeichen setzen, dem Bürger das ihm zustehende Geld zurückgeben, den Mittelstand entlasten, eine gerechte Besteuerung erreichen, dem Steuerzahler die Gewissheit geben, dass der Staat ihn richtig und entsprechend seiner Leistungsfähigkeit behandelt, die Kaufkraft erhalten, den Konsum stützen und Möglichkeiten für Investitionen eröffnen. Damit erhalten wir Arbeitsplätze und schaffen Gerechtigkeit.

Die vorberatende Kommission und dieser Rat haben bereits deutlich für den jährlichen Ausgleich votiert. Bleiben wir dabei, und ziehen wir es konsequent so durch!

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