Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-04-29
Wortprotokoll
"Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist." Dieser Satz gilt auch für den Bund. Im Gegensatz zum Bundesrat und zur Mehrheit will die SVP-Fraktion deshalb klar eine jährliche Anpassung der kalten Progression. Das ist von der Steuergerechtigkeit her gesehen die einzig richtige Lösung. Nun wird dagegen eingewendet, vor allem auch von Frau Meier-Schatz, der administrative Aufwand sei zu hoch. Es spielt aber keine Rolle, ob Sie eine Anpassung wegen 3 Prozent oder wegen 0,3 Prozent machen müssen. Das System ist dasselbe. Es braucht eine Änderung der Tariftabellen; diese muss durchgesetzt werden. Wenn die Kantone sich EDV-mässig sowieso einrichten müssen, um die Anpassung bei 3 Prozent machen zu können, dann können sie es auch jährlich tun, weil sie den Mechanismus ohnehin installieren müssen.
Dass der administrative Aufwand kein Problem ist, hat der Kanton Baselland bewiesen. Ich habe das mit unserem kantonalen Finanzdirektor besprochen. Er hat es mir bestätigt: Es gibt keinen nennenswerten Zusatzaufwand. Per Jahresende sind einfach die Tariftabellen ins EDV-System des Kantons einzuspeisen und in die Wegleitung für die Steuererklärung einzuarbeiten. Die Verantwortlichen in der Wirtschaft, die Arbeiter beschäftigen, welche der Quellenbesteuerung unterliegen, müssen diese Tabellen auch erhalten, damit sie die Quellensteuertarife rechtzeitig anpassen können. Die Teuerung wird ja vom Bundesamt für Statistik errechnet.
Herr Bundesrat Merz, Sie haben vorhin gesagt, man müsste jedes Jahr den Text der Wegleitungen anpassen. Dazu muss ich Ihnen aus meiner Erfahrung als Steuergerichtspräsident sagen: Die kantonalen Steuergesetze und die Wegleitungen werden in den Kantonen sowieso praktisch jedes Jahr angepasst, weil es immer irgendeine Änderung im Steuergesetz gibt, sei es auf kantonaler oder auf eidgenössischer Stufe. Es gibt immer wieder Anpassungen zu machen - und das muss man halt in die alljährliche Anpassung einfliessen lassen. Das ist kein Zusatzaufwand.
Dann ist von Herrn Hans-Jürg Fehr ein weiterer Punkt genannt worden: Der Ausschluss der negativen Teuerung bei der Steueranpassung sei inkonsequent; das sei des Pudels Kern, und deshalb dürfe man dem Antrag der Minderheit II nicht zustimmen. Herr Fehr, da suchen Sie jetzt wirklich das Haar in der Suppe. Wenn Sie die Tabellen über die Entwicklung des Indexes für Konsumentenpreise etwas längerfristig - über zwei, drei Jahrzehnte - zurückverfolgen, dann sehen Sie, dass die Teuerung über längere Zeit ständig zugenommen hat. Es ist möglich, dass wir zwischendurch einmal eine Phase der Rezession hatten; dann gab es eine Abschwächung der Teuerung oder vielleicht sogar einmal einen negativen Wert. Aber deshalb ist das System der jährlichen Anpassung noch lange nicht falsch. Ich glaube, dass auch Sie es Ihren Genossen nicht zumuten könnten, in Zeiten der Deflation eine Steuererhöhung zu tragen. Da wäre ja der Staat gerade derjenige, der die Konjunktur abbremsen würde. Das können wir nicht verantworten. Dann brauchten wir keine Konjunkturprogramme mehr zu machen, wenn wir solche Dummheiten einführen würden. Deshalb ist dieser [PAGE 745] Satz, dass im Falle einer negativen Teuerung keine Steuererhöhung stattzufinden habe, vollkommen richtig und in Ordnung.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen, den Anträgen der jeweiligen Minderheit II (Schneider) zu Artikel 39 und zu Artikel 215 zuzustimmen.