Hutter Markus · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-04-29
Wortprotokoll
Die FDP-Liberale Fraktion sagt Ja zum Gesetz und will damit auf den Entwurf eintreten, weil es einen Volksentscheid auf eine gesetzliche Grundlage zu legen gilt. Wir sind bereit, die Bundesverfassung einzuhalten und die Bestimmungen zu wiederkehrenden Ausgaben nicht auf Verordnungsebene zu belassen. Wir sagen gleichzeitig aber auch Nein zu allen im Zuge dieser Veränderung und der Schaffung dieser Gesetzesgrundlage jetzt aufgekommenen Begehrlichkeiten und damit Nein zu Veränderungen: Veränderungen in Bezug auf die Erhebung, Veränderungen in Bezug auf die Höhe der Abgaben, Veränderungen in Bezug auf den Zweck. Zu diesen Anliegen sagen wir klar Nein.
Deshalb unterstützen wir die Vorlage des Bundesrates. Wir lehnen den Nichteintretensantrag ab, wir lehnen den Rückweisungsantrag ab, und wir lehnen auch die Minderheitsanträge ab. Die FDP-Liberale Fraktion hält klar an der Klebevignette fest, und dies aus vier Gründen: Die Klebevignette ist erstens einfach, sie ist zweitens kostengünstig, sie ist drittens akzeptiert, und sie ist viertens bewährt. Es hat sich in der Vergangenheit auch deutlich gezeigt, dass diese Jahrespauschale zweckmässig ist. Kurzzeitvignetten, wie sie zum Teil jetzt auch in einem Antrag gefordert werden, führen zu einem ausserordentlichen Aufwand, nicht nur in Bezug auf die Grenzübergänge, sondern vor allem auch in Bezug auf die Kontrolle.
Die FDP-Liberale Fraktion ist klar gegen eine E-Vignette. Sie lehnt die elektronische Vignette im Wesentlichen aus folgenden zwei Gründen ab:
1. Die E-Vignette ist sehr aufwendig: Das System müsste in den Kantonen eingerichtet werden, der Verkauf müsste über die kantonalen Strassenverkehrsämter erfolgen; die E-Vignette wäre für die ausländischen Benutzer unserer Nationalstrassen sehr kompliziert zu handhaben; die Kontrolle liesse sich ohne Kameras, die noch aufwendig und flächendeckend neu zu installieren wären, nicht umsetzen. Es ist das Gegenteil einer Vereinfachung, wenn wir hier von einer elektronischen Vignette sprechen.
2. Dieser wesentliche Grund bezieht sich auf den Datenschutz: Wir von der FDP-Liberalen Fraktion sind gegen den Überwachungsstaat. Wir sind auch gegen die Einführung des gläsernen Bürgers durch die Hintertür. Es ist ja interessant, dass ausgerechnet die Kreise, welche jetzt aktuell die biometrischen Pässe ablehnen, plötzlich unsere motorisierten Bürgerinnen und Bürger bis in den letzten Winkel überwachen wollen. Sie sagen auch in ihrem Antrag deutsch und deutlich, es gehe darum, dass das System der E-Vignette ausbaufähig sein solle. Wir wissen alle, was das heisst: Das ist die Vorstufe zum Road-Pricing, das wir in diesem Parlament ausdrücklich aus dem Legislaturprogramm des Bundesrates gestrichen haben. Wir wollen kein Road-Pricing, wir wollen auch nicht, dass eine elektronische Vignette hier durch die Hintertür der Nationalstrassenabgabe einführt wird.
Wir wollen - das geht aus dem Antrag hervor - auch keine Abgabe, die nach Kategorien von Fahrzeugen differenziert. Wir sind gegen eine Bestrafung missliebiger Fahrzeuge. Wir sind auch dagegen, dass man diese durch den Volksentscheid klar legitimierte Benützungsgebühr plötzlich in eine Lenkungsabgabe umwandelt - mit einem solchen Artikel würde eine völlige Zweckentfremdung vorgenommen. Wir lehnen den Eingriff des Staates in die Entscheidungsfreiheit der Konsumenten ab. Ein solcher würde hier mit einer elektronischen Vignette, die auch noch nach Fahrzeugkategorien differenzieren würde, in ausführlicher und vor allem in nichtakzeptabler Art vorgenommen. Aus diesen beiden Gründen lehnen wir die elektronische Vignette überzeugt ab.
Zu den einzelnen Anträgen: Ich möchte hier noch kurz zu den Anträgen über die Höhe der Gebühr Stellung nehmen, vor allem auch über die Übertragung der Kontrollen und der Strafverfolgung an Dritte. Wir sind klar der Meinung, dass der Preis für die Autobahnvignette bei 40 Franken belassen werden soll. Es handelt sich dabei nur um eine von vielen Abgaben der Automobilistinnen und Automobilisten. Wir stellen uns klar gegen eine Erhöhung - in welcher Form auch immer, es werden hier ja bis zu 120 Franken gefordert. Wir sind gegen eine Schröpfung der Automobilisten, gegen eine Verdreifachung von Gebühren oder Abgaben. Es wäre auch nicht möglich, hier eine Diskriminierung gegenüber den Ausländern vorzunehmen. Wer also meint, man könnte nur den Ausländern die höhere Gebühr verrechnen, täuscht sich.
Bezüglich der Übertragung von Kontrollen und Strafverfolgung an Dritte, die wir unterstützen, möchten wir festhalten, dass das in Bezug auf die Erhebung heute bereits passiert. Das ist Realität; die Erhebung der Nationalstrassenvignette erfolgt bereits durch Dritte. Es geht auch darum, dass die einfachen Verkehrsüberprüfungen nicht durch hochqualifizierte Zollbeamte durchgeführt werden müssen; auch hier macht eine Übertragung von Kontrollen an Dritte durchaus Sinn. Es ist nichts als eine gewerkschaftliche Forderung, die Sie gegen diese Möglichkeit opponieren lässt.
Ich fasse zusammen: Die FDP-Liberale Fraktion will auf dieses Gesetz eintreten. Wir stehen den Veränderungen, vor allem diesen Minderheitsanträgen, ablehnend gegenüber. Ich bitte Sie, unserer Fraktion zu folgen und damit dieser bewährten Autobahnvignette, die - ich erwähne es nochmals - auf Volksentscheiden beruht, eine gesetzliche Grundlage für eine korrekte Fortsetzung und Zukunft zu geben.