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Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-05-25

Wortprotokoll

Ich danke für die Debatte, die eine Fortsetzung der Debatte in der Kommission war und zeigt, dass dieses Geschäft auch emotional hochgespielt wurde. Deshalb bin ich gezwungen, einiges zu präzisieren, zu korrigieren und klar darzustellen.

Zuerst zum nüchternen Teil: Die Kommissionssprecher sowie Herr Aebi, Frau Haller und Frau Amacker haben sehr korrekt das Handelsvolumen, die wirtschaftliche Bedeutung dargestellt. Frau Moser hat auch dargelegt, dass gerade mit Kolumbien ein ausgewogenes Handelsvolumen besteht. In diesem Fall ist die Schweiz nicht Profiteur, sondern Kolumbien vermag gerade mit Landwirtschaftsprodukten, aber auch mit Edelmetallen seine Chancen zu nutzen. Dieses Freihandelsabkommen hat ja wie üblich den Zweck, Kolumbien zu ermöglichen, sich vollumfänglich in die Weltwirtschaft zu integrieren, und ist deshalb auch vom Umfang her vergleichbar mit Abkommen, die bereits mit Mexiko, Singapur, Chile oder der Republik Korea abgeschlossen wurden. Wir verbessern auf breiter Front den Marktzugang und damit eben auch die Rechtssicherheit für schweizerische Exporte, und wir gewährleisten die Zulassung von Investitionen sowie auch den Schutz für Rechte an geistigem Eigentum.

Hier hat es mich gefreut, dass Herr Aebi gesagt hat, dass Kolumbien gerade im Bereich der Biodiversität tatsächlich einen Quantensprung gemacht hat und hier eine Pionierrolle spielt, weil Kolumbien in Bezug auf die biogenetischen Ressourcen eines der reichsten Länder ist. Das ist für die Forschung und den Schutz der Biodiversität generell sehr wertvoll. Das ist übrigens der grösste Beitrag der Schweiz an den Schutz der Umwelt: Er ist konkret, dieser Schutz ist "genagelt", das ist viel mehr wert als irgendein Lippenbekenntnis, dass man zusammenarbeiten wolle und Umweltanliegen ernst nehme. Das ist eine gegenseitige Verpflichtung, die wir übrigens auch auf der Ebene des Völkerrechtes mit der WTO fortsetzen.

Einige von Ihnen haben eingewendet: Ja, die Schweiz müsse sich hier den USA anschliessen, man müsse sich hier Kanada und den Norwegern anschliessen; wir seien quasi Freihändler um jeden Preis zur falschen Zeit und würden alle Standards über Bord werfen. Dieser Einwand wurde ja schon in der Kommission vorgebracht. Ich habe mir deshalb für heute die Abkommen, die Sie als massgebend bezeichnen, nochmals angesehen. Ich erlaube mir ein paar Bemerkungen und empfehle Ihnen wirklich, diese Verträge auch mal anzuschauen.

Nehmen wir den Bereich der Umweltanliegen, die Ihnen und auch dem Bundesrat wichtig sind: Es gibt im Bereich der Umweltanliegen im Efta-Vertrag mit Kolumbien zwei Elemente, zum einen die Biodiversität - das habe ich schon gesagt -, zum andern wie üblich in der Präambel eine Referenz an die Umweltbereiche. Sie sagen, die Amerikaner seien hier wahnsinnig fortschrittlich und wir müssten sie uns als Vorbild nehmen. Schauen Sie sich den Vertrag an: Es gibt in der Konvention zwischen den USA und Kolumbien sieben Vereinbarungen, auf die man sich bezieht. Es steht dann dort z. B. als Referenz, dass man miteinander ein hohes Schutzniveau im Umweltbereich vereinbare. Was ein [PAGE 810] hohes Schutzniveau ist, wird selbstverständlich nicht definiert. Aber der ganze Bereich des Kyoto-Protokolls - das übrigens Kolumbien ratifiziert hat, im Gegensatz zu den USA, die Sie als so vorbildlich hinstellen - fehlt. Was gibt es im Bereich Umwelt mehr an Verpflichtung auf internationaler Ebene als das Kyoto-Protokoll? Dieser Teil fehlt aber leider.

Wie ich schon gesagt habe: Es gibt keine Definition dessen, was man mit dem anvisierten hohen Schutzniveau im Umweltbereich anstrebt. Einen solchen Satz kann ich jederzeit auch in einen Vertrag einfügen; er ist einfach eine leere Hülse, wenn der Inhalt nicht definiert und konkretisiert wird. Im Umweltbereich ist das Kyoto-Protokoll der massgebende Vertrag. Genau dieses fehlt im Vertrag mit den USA. Somit ist es mir schleierhaft, was Sie dort als vorbildlich anschauen.

Nehmen wir einen weiteren Bereich. Sie sagen ja, es sei auch bei den Sozialstandards und beim Menschenrechtsbereich wichtig, dass man sich verbessere. Herr Fehr, die Schweiz unterhält in ihrer Aussenpolitik seit Mitte der Neunzigerjahre einen Dialog mit Kolumbien. Es gibt zig Aktivitäten, und ich glaube nicht, dass Sie dem EDA jetzt vorwerfen können, es würde nicht vehement die Menschenrechte auf seine Fahne schreiben und umsetzen - und das notabene mit Kolumbien.

Wir haben tatsächlich, das ist unbestritten, alte interne Gewaltkonflikte, und die Menschenrechtslage in Kolumbien bleibt - hier stimme ich voll mit Ihnen überein - ebenfalls eine Sorge der internationalen Gemeinschaft. Auch der Bundesrat verfolgt das nach wie vor sehr aufmerksam. Aber es ist so: Die Regierung Uribe hat 2002 eine Politik der "demokratischen Sicherheit" eingeleitet, um das Vertrauen und die soziale Kohäsion wiederherzustellen und die Menschenrechte besser zu schützen. Im Rahmen dieser Politik haben das Parlament und das oberste Gericht Kolumbiens im Juli 2005 das Gesetz für Gerechtigkeit und Frieden angenommen, das dem Demobilisierungsprozess der paramilitärischen Truppen einen rechtlichen Rahmen gibt. 2006 hat die Regierung mit der Erarbeitung einer nationalen Menschenrechtspolitik begonnen, an der die Zivilgesellschaft beteiligt wurde. Die Regierung hat sich im nationalen Entwicklungsplan 2007-2010 zur Förderung der Menschenrechte verpflichtet. Dabei wurden die Empfehlungen des Uno-Menschenrechtsbüros in Kolumbien vollumfänglich aufgenommen. Im Dezember 2008 hat sich Kolumbien als einziger Staat neben der Schweiz einer universellen periodischen Überprüfung der Menschenrechtslage unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen unterzogen. Die Prüferstaaten, auch die Schweiz, begrüssten die durchwegs kooperative Haltung und die Transparenz der Regierung Kolumbiens. Sie anerkannten die positiven Massnahmen, die Kolumbien ergriffen hat, um insbesondere die zu Recht erwähnte Straflosigkeit in einem Umfeld von Gewalt und bewaffnetem Konflikt zu bekämpfen.

Wir wie auch die Regierung Kolumbiens sind uns bewusst, dass weitere Anstrengungen in diesem Bereich nötig sind, und wir setzen uns dafür ein, insbesondere im Bereich der Gesetzgebung, um auch die Gewerkschaftsfreiheit zu schützen. Auch wenn die Menschenrechtssituation in Kolumbien kritisch bleibt und verbessert werden muss, zeigen Erfahrungen aus der Vergangenheit und mit anderen Staaten, dass gerade wirtschaftliche Entwicklungen und Fortschritte in Bezug auf Menschenrechte häufig miteinander zusammenhängen. Wenn Menschen Arbeit haben, wenn Menschen rechtsstaatliche Verfahren haben, die implizit in solchen Verhandlungen immer diskutiert, begleitet, kontrolliert werden, ist das die beste Hilfe für die betroffenen Menschen, um auch ihre soziale Situation verbessern zu können. Das Freihandelsabkommen der Efta hebt die Beziehungen zwischen der Schweiz und Kolumbien auf ein neues, viel intensiveres Niveau. Wir haben vielfältige Beziehungen, auch im Rahmen dieses Abkommens, und wir nutzen jede Gelegenheit, um bei den Defiziten, die bestehen, Hilfe leisten zu können und Kolumbien an die internationalen Verpflichtungen in Bezug auf Menschenrechte zu erinnern. Gerade dieses Wirtschaftsabkommen ist dazu geeignet, eine weitere Hilfe zur Verbesserung der Situation zu leisten. Wir werden deshalb den vor Langem eröffneten Dialog weiterführen und deshalb auch mit der Ratifikation dieses Abkommens keinesfalls auf die Weiterführung des Dialogs verzichten und keinesfalls darauf verzichten, uns für die Verbesserung der Menschenrechtssituation in Kolumbien einzusetzen.

Es wurde gesagt, in den USA, in Norwegen sei alles blockiert. Ich habe das heute auch im "Tages-Anzeiger" wieder gelesen. Aber leider ist diese Zeitung nicht immer massgebend, und sie gibt auch nicht immer die Realitäten wieder. Die norwegische Vizeministerin, die dafür zuständige Ministerin, war am 14. Mai, also vor gut zehn Tagen, bei mir. Die norwegische Regierung hat diese Botschaft, wie ich es schon in der APK gesagt habe, Ende März, wie auch der schweizerische Bundesrat, abgesegnet. Sie will die Ratifikation dieses Abkommens. Aber sie ist eine Koalitionsregierung, und man hat, weil im September Wahlen anstehen und man nicht dieses Wahlkampfthema setzen will, vereinbart, den Parlamentsprozess zu diesem Abkommen auf die Zeit nach den Wahlen zu verschieben. Weiter hat Norwegen bis heute keinen Menschenrechtsdialog mit Kolumbien; deshalb ist jetzt im Mai, in diesen Tagen, ein Besuch in Kolumbien geplant, wo die Norweger dem Beispiel der Schweiz folgen und als Begleitmassnahme dieses Abkommens ebenfalls einen Menschenrechtsdialog beginnen werden. Wer also behauptet, dort sei alles völlig blockiert, das Abkommen werde gar nicht ratifiziert, der sagt nicht die Wahrheit.

Ich hatte die Gelegenheit, im Mai in Genf den neuen amerikanischen Handelsminister zu treffen, und habe ihn natürlich auch nach diesem Vertrag mit Kolumbien gefragt. Auch hier ist die Rechtslage von einigen von Ihnen falsch geschildert worden. Der kolumbianische Handelsminister war im März bei der neuen amerikanischen Regierung zu Gast. Es wurde vereinbart, dass das Abkommen nicht neu verhandelt werde, dass man aber einen Prozess beginne, in dem weitere Standards im Sozialbereich miteinander ausgehandelt würden. Man spricht von Benchmarks, man spricht von Standards, aber weder sind solche definiert, noch weiss man, was darunter zu verstehen ist. Die amerikanische Regierung hat klar kommuniziert, dass der Ratifikationsprozess in Angriff genommen wird. Somit stellen wir uns vor, dass im Sozialstandardbereich dasselbe passiert, was wir schon tun, dass nämlich auch Arbeitsgruppen gebildet werden, die im Rahmen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vor allem auch bezüglich Menschenrechte helfen, einen Dialog zu finden. Ein solcher findet nämlich zwischen Kolumbien und den USA bis heute nicht statt.

Wir müssen uns hier wirklich nicht schämen: Wir haben mit Kolumbien eine sehr transparente Politik, eine kohärente Politik, die der schwierigen Situation im Rahmen der Gewalt, im Rahmen der Straflosigkeit Rechnung trägt. Mit den gemischten Kommissionen, wo Unternehmen übrigens dann ihre Angestellten auch besser schützen können, wo sie ihre Probleme im Bereich Sicherheit einbringen können, haben wir sogar eine neue Diskussionsplattform.

Kolumbien ist weit davon entfernt, perfekt zu sein. Aber es wäre aus unserer Sicht völlig falsch, dieses Land jetzt abzustrafen mit Anliegen, bei denen wir finden, dass sie zuerst erfüllt sein müssen. Wenn Sie eine neue Handelspolitik etablieren wollen, indem Sie zuerst Kategorien von Ländern machen wollen, die für die Schweiz noch menschenrechts- oder umweltunwürdig sind, dann bin ich gespannt, was Sie bei den Verträgen mit Indien und mit China vorhaben. Dort ist wahrscheinlich die Situation auch kritikbedürftig. Wenn Sie eine solche Kehrtwende in der Handelspolitik wollen, wenn Sie soziale oder Umweltprobleme, welche die Staaten haben, nicht mehr gemäss Ansatz des Bundesrates parallel zu den Handelsaktivitäten sektoriell durch die jeweiligen Fachbereiche angehen wollen, dann bin ich schon sehr froh, wenn Sie mir das jetzt sagen: Dann können wir nämlich etliche Verhandlungen stoppen, wenn Sie hier neue Credos etablieren.

Die sektorielle Politik der Schweiz war bisher ein Erfolg, und andere Staaten folgen uns. Wenn Sie jetzt finden, zuerst müssten Staaten Umweltstandards der Schweiz erfüllen, [PAGE 811] müssten unsere Arbeitspolitik übernehmen, dann stehen wir ziemlich schnell alleine da.

Ich bitte Sie deshalb, diesen Beschluss zu genehmigen und die Rückweisungsanträge abzulehnen.