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Riklin Kathy · Nationalrat · 2009-05-26

Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-05-26

Wortprotokoll

Artikel 16a ist ein völlig neuer Artikel im Forschungsgesetz und das Herzstück der Teilrevision. Hier geht es um ein Hauptanliegen der Innovation.

Ich spreche zuerst zum Antrag der Minderheit Schenk zu Artikel 16a Absatz 2 Buchstaben a und b sowie Artikel 16c Absätze 1 und 2. Die Streichung der Massnahmen "zur Förderung des Unternehmertums" und "zur Gründung und zum Aufbau wissenschaftsbasierter Unternehmen" gemäss Artikel 16a findet später ihre Fortsetzung bei Artikel 16c; die vier Anträge der Minderheit Schenk sollte man daher gemeinsam anschauen, wie wir das gemacht haben. Die Förderung von Entrepreneurship bei kleinen und mittleren Unternehmen ist ein Atout der KTI. Dazu braucht es auch ein gewisses Coaching. Dies wird durch die KTI schon lange erfolgreich praktiziert. Die übrige Begründung haben Sie von Frau Bundesrätin Leuthard gehört. Die WBK hat alle vier Anträge der jetzigen Minderheit Schenk Simon gemeinsam behandelt und sie mit 14 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung klar abgelehnt.

Zur Minderheit Prelicz-Huber zu Artikel 16a Absatz 2 Buchstabe c: Die Kommission lehnt diesen Antrag mit 11 zu 8 Stimmen ab. Wir sind der Meinung, dass hier ein unnötiger Graben zwischen Wirtschaft und Gesellschaft konstruiert werden soll. Die Wirtschaft ist Teil der Gesellschaft, die Gesellschaft ist Teil der Wirtschaft. Zudem ist die Formulierung "und/oder" wenig elegant. Die KTI praktiziert diesen Dialog [PAGE 827] zwischen Wissenschaft und Gesellschaft bereits heute, beispielsweise im Rahmen von Enabling Sciences. Enabling Sciences umfasst das ganze Spektrum der Human-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Dies sind also Wissenschaftsfelder, die ausgeprägte Querschnittsfunktionen und ein grosses interdisziplinäres Potenzial aufweisen.

Und nun zum Schluss noch zu Artikel 16a Absatz 6, den uns die Minderheit Pfister Theophil beantragt. Wir haben den Begriff Effizienz bzw. die Formulierung "die effiziente Verwendung" bereits bei Artikel 1 Litera c eingefügt. Dies ist also eine redundante Forderung. Die Überprüfung der Wirkung der Fördertätigkeit soll für alle Forschungstätigkeiten gelten. Sie ist in Artikel 29 des Forschungsgesetzes bereits festgehalten. Wir nehmen hier und heute eine Teilrevision vor. Im Rahmen einer Totalrevision können die Artikel neu gegliedert und umformuliert werden. Ob eine reine Umstellung der Artikel aber effizient ist - dies fordert die Minderheit ja anscheinend vom Bundesrat -, dürfen wir uns als gesetzgebende Behörde auch fragen. Heute müssen wir uns bewusst sein, dass das Forschungsgesetz nicht nur die KTI betrifft, sondern auch andere Organe der Forschung: Der Schweizerische Nationalfonds, die ETH, die Universitäten und die Akademien müssten gleichberechtigt angehört werden. Die Kommission bittet Sie, sich auf die Teilrevision zu beschränken.

Die Kommission lehnte den Antrag Pfister Theophil mit 13 zu 7 Stimmen ab. Besten Dank, wenn Sie dem so folgen.