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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2009-05-26

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2009-05-26

Wortprotokoll

Wenn wir heute über die Schaffung einer Bilanzreserve zur Finanzierung der Begleitmassnahmen zu einem allfälligen Freihandelsabkommen mit der EU oder zu einem möglichen Abschluss der Doha-Runde debattieren, so ist diese Frage an sich ganz klar vom Freihandelsabkommen mit der EU zu trennen. Ich persönlich und auch die BDP-Fraktion sind klar für die Schaffung dieser Bilanzreserve. Das heisst aber nicht, dass wir für das Agrarfreihandelsabkommen mit der EU sind. Ich persönlich jedenfalls bin klar gegen ein Freihandelsabkommen mit der EU, und über den Abschluss eines allfälligen Freihandelsabkommens mit der EU wird ja auch erst später entschieden.

Wir wissen heute bereits, dass wir Bauern bei einem allfälligen Freihandelsabkommen mit der EU grosse Einkommenseinbussen in Kauf zu nehmen hätten, das haben neutrale Studien ganz klar ergeben. Welcher Berufsverband würde sich nicht gegen solch drastische Einkommenseinbussen wehren? Wenn sich die Bäuerinnen und Bauern gegen dieses Freihandelsabkommen stellen, so ist das mehr als verständlich und auch legitim. Die Ablehnung kommt unter anderem daher, dass wir mit dem Käsefreihandel mit der EU [PAGE 839] negative Erfahrungen gemacht haben. Von diesem Freihandel hatten wir uns einiges erhofft, aber die Entwicklung ist mehr als ernüchternd. Die Zunahmen sind beim Käseimport bedeutend grösser als beim Export. Ein Freihandelsabkommen mit der EU hätte ganz sicher sinkende Produzentenpreise zur Folge, weil unsere Produzentenpreise doch immer noch deutlich über den Preisen der EU liegen. Die Preise würden sich weiter angleichen - ein freier Handel mit Agrarprodukten zwischen der EU und der Schweiz lässt eigentlich gar keinen anderen Schluss zu.

Heute geht es aber nur um die Finanzierung der Begleitmassnahmen, und auf diese sind wir im Fall eines Abschlusses eines Freihandelsabkommens mit der EU dringend angewiesen. Wichtig ist ausserdem zu wissen, dass diese Begleitmassnahmen auch bei einem WTO-Abkommen zum Tragen kämen. Das ist für uns ein entscheidender Faktor. Auf den Abschluss eines WTO-Abkommens hat die Schweiz sozusagen keinen Einfluss mehr. Die Doha-Runde kann irgendwann zu einem Abschluss kommen - ohne Begleitmassnahmen würde die Situation für die Bauern dann sehr ungemütlich. Darum ist es unverantwortlich, auf die Bildung dieser Bilanzreserve nicht einzutreten. Es ist unbestritten, dass bei einem Freihandelsabkommen mit der EU Begleitmassnahmen ergriffen werden müssen. Sie müssen aber vor allem der Landwirtschaft zugutekommen. Wenn die Begleitmassnahmen über die gesamte Lebensmittelbranche verteilt werden, befürchten wir, dass die Landwirtschaft bei der Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel untergeht. Dazu darf es nicht kommen!

Eines ist für uns auch noch sehr wichtig: Die Begleitmassnahmen müssen vor allem für die aktiven Bauern eingesetzt werden, die auch nach einem allfälligen Freihandelsabkommen oder dem Abschluss eines WTO-Abkommens ihren Beruf weiter ausüben werden. Die Begleitmassnahmen dürfen auf keine Fall zu Sterbeprämien für Bauern werden, die wegen eines WTO- oder Freihandelsabkommens ihren Beruf aufgeben.

Das Gerücht, man wolle der Landwirtschaft das Freihandelsabkommen mit der EU mit der Finanzierung von Begleitmassnahmen schmackhaft machen, um dann diese Mittel an einem anderen Ort wieder zu kompensieren, hält sich hartnäckig. Eine Kompensation dieser Aufwendungen durch Kürzungen an einem anderen Ort im Landwirtschaftsbudget kommt für uns aber überhaupt nicht infrage. Das wäre eine unehrliche und verwerfliche Politik. Dagegen würden wir uns mit allen Mitteln wehren.

Anstelle einer Bilanzreserve hätten wir mit den Mitteln für die Begleitmassnahmen lieber einen Fonds gebildet. Dieser wäre sicherer und zweckgebunden gewesen. Mit der Bilanzreserve haben wir keine Sicherheit, und sie ist sehr unverbindlich. Heute wird zwar gesagt, dass die klare Absicht besteht, diese Mittel für die Begleitmassnahmen einzusetzen, und dass diese Mittel auch die Schuldenbremse nicht tangieren würden. Dies trifft heute sicher zu. Wie die Situation aber aussieht, wenn die Finanzierung allfälliger Begleitmassnahmen ansteht, wissen wir nicht. Mit der Durchführung der verschiedenen Konjunkturprogramme kitzeln wir schon sehr stark an der Schuldenbremse, und die Steuereinnahmen werden in den nächsten Jahren aufgrund der Wirtschaftsflaute zurückgehen. Die Aussichten für zusätzliche Finanzierungen werden in den nächsten Jahren nicht rosig sein. Grundsätzlich ist aber anzuerkennen, dass der Bundesrat gewillt ist, diese Bilanzreserve zu schaffen, und so gegenüber der Landwirtschaft signalisiert, dass Begleitmassnahmen nötig sind und dass er solche ausdrücklich unterstützt. Die Finanzierung der Begleitmassnahmen wird in Zukunft vermutlich nie mehr so einfach sein wie jetzt über die vorgesehene Schaffung dieser Bilanzreserve.

Wir von der BDP werden auf die Vorlage eintreten. Damit sagen wir ganz klar, dass es im Falle eines Freihandelsabkommens mit der EU und des allfälligen Abschlusses eines WTO-Abkommens Begleitmassnahmen braucht. Das Freihandelsabkommen an sich steht heute nicht zur Debatte, darüber entscheiden wir später. Die Rückweisungsanträge Walter und Schelbert können wir nicht unterstützen. Heute entscheiden wir lediglich über die Finanzierung der Begleitmassnahmen. Die Begleitmassnahmen selber werden gegenwärtig erarbeitet. Über die konkrete Ausgestaltung der Massnahmen können wir zusammen anlässlich der Debatte zum Freihandelsabkommen entscheiden.