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Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-05

Wortprotokoll

Zur zweiten Position, bei der noch Differenzen bestehen: Es bestehen diesmal zwei Differenzen zum Entwurf des Bundesrates, nicht aber zum Beschluss des Nationalrates - betreffend die humanitäre Hilfe. Zu finden ist dies auf Seite A3 der Fahne. Zu wissen ist, dass diese beiden Positionen gegenüber dem Voranschlag 2000 in der letzten bundesrätlichen Sparrunde gekürzt wurden. Dies geschah vorab, weil der Bereich der humanitären Hilfe finanzpolitisch flexibel ist und wenig Einengungen durch die Gesetze aufweist.

Der Nationalrat und mit ihm auch Ihre Finanzkommission wollen nun die humanitäre Hilfe auf dem Stand des Vorjahres belassen. Sie wollen dies nicht zuletzt deshalb, weil schon in diesem Jahr gegenüber dem Jahre 1999 eine massive Kürzung der humanitären Hilfe erfolgte. Es sind hauptsächlich drei Gründe, welche Ihre Finanzkommission zu dieser Beurteilung bewogen haben:

1. Der erste Grund ist eingestandenermassen auch ein emotionaler. Die humanitäre Hilfe kommt Leuten zugute, denen es - in der gesamten Hierarchie der menschlichen Werte betrachtet - am schlechtesten geht, nämlich solchen, die unmittelbar durch Tod oder massivstes Elend bedroht sind. Humanitäre Hilfe kommt bei Katastrophen - Stichwort: Schweizerisches Katastrophenhilfekorps - sowie bei Kriegen zugunsten der Zivilbevölkerung zum Tragen. Zwar ist es richtig, wenn ein Staat vorab die Bedürfnisse seiner eigenen Bevölkerung zu befriedigen trachtet. Gerade uns, die wir uns zu Recht auf unsere humanitäre Tradition berufen, muss es aber ein Anliegen sein, auch den Ärmsten der Welt zu helfen. Über die Höhe kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Eine Kürzung gegenüber dem Vorjahr aber wäre gerade jetzt, wo sich unsere Haushaltsituation durchaus positiv präsentiert, ein falsches Zeichen.

2. Die moralische und ethische Qualität unseres Staates pflegt auch an seinem Engagement im humanitären Bereich gemessen zu werden. Entgegen dem, was etwa gesagt wird, bin ich zwar durchaus der Auffassung, dass die Schweiz in diesem Gebiet viel und dies auch effizient tut. Eine Kürzung könnte aber doch missverstanden werden und den Eindruck entstehen lassen, die Schweiz wolle zurückbuchstabieren. Das können wir so nicht wollen.

3. Ein wesentlicher Teil der humanitären Hilfe kommt dem IKRK zugute. Zu wissen ist nun, dass das IKRK nicht nur für unser humanitäres Image, sondern auch für die Schweiz als Wirtschaftsstandort bedeutsam ist.

Ich erwähne nur, dass das IKRK pro Jahr in der Schweiz für Dienstleistungen, Einkäufe, Lohnzahlungen usw. rund 250 Millionen Franken auslegt. Daraus erwächst uns die Verpflichtung, gegenüber dem IKRK grosszügig zu sein. Wir[PAGE 829] tun dies, indem wir einen erheblichen Sitzbeitrag leisten. Für die so genannte Feldarbeit, also für die Aktionen des IKRK in aller Welt, beträgt unser Anteil am Gesamtbudget des IKRK nurmehr 1,5 Prozent. Würde nun gegenüber dem Vorjahr die humanitäre Hilfe gekürzt, träfe dies auch das IKRK. Dies könnte die Rolle unseres Staates bei dieser weltweit wohl effizientesten Organisation im humanitären Bereich schwächen.

Deshalb beantragt Ihnen die Finanzkommission, übrigens in Übereinstimmung mit dem Antrag der nationalrätlichen Kommission, die humanitäre Hilfe aufzustocken und in dem Sinne zuzustimmen, wie es der Nationalrat getan hat.