Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-05-27
Wortprotokoll
Unser ehemaliger verstorbener Fraktionskollege und Nationalratspräsident Jean-Philippe Maitre hat diese parlamentarische Initiative am 7. Mai 2004 eingereicht. Er tat dies aus der tiefen Überzeugung, dass das Buch nicht ein simples kommerzielles Konsumgut, sondern ein zentraler Faktor der Kultur sei. Jean-Philippe Maitre kannte die unterschiedlichen Realitäten auf dem Büchermarkt, er wusste, dass dieser in den drei Sprachregionen unterschiedlichen Regeln und Praktiken gehorcht.
Es erstaunt nicht, dass diese parlamentarische Initiative aus der Westschweiz stammt, denn der Westschweizer Markt ist seit den Neunzigerjahren weitgehend dereguliert - dies damals noch im Unterschied zum deutschschweizerischen Markt, der bis vor Kurzem vom Sammelrevers, der 1993 eingeführt wurde, profitierte. Die Folgen dieser frühen Deregulierung bekamen die Buchhandlungen in der Westschweiz zu spüren, verschwanden doch allein in den ersten Jahren dieses Jahrhunderts über fünfzig von ihnen. Es waren kleinere, aber auch grössere Buchhandlungen.
Der eingeleitete Verdrängungswettbewerb hatte Folgen. Der Zugang zum Buch ausserhalb der grösseren Städte wurde erschwert. Die grosse französische Kette Fnac profitiert in der Westschweiz von der Deregulierung - einer Deregulierung, die sie seit der Einführung der Lex Lang in ihrem Ursprungsland Frankreich nicht kennt, denn in Frankreich wie auch in den anderen Nachbarstaaten Deutschland, Italien und Österreich wird dem Buchhandel ein Einheitspreis auferlegt. Die Einführung des Einheitspreises in Italien im Jahr 2001 hatte denn auch negative Auswirkungen auf den Tessiner Büchermarkt, der noch viel stärker als die Märkte in den anderen Sprachregionen dem Druck des Auslands ausgesetzt ist.
Vor der Einreichung der parlamentarischen Initiative Maitre erfolgte in unserer Fraktion eine Diskussion. Die Initiative erhielt, als sie eingereicht wurde, auch die Unterstützung einzelner Exponenten anderer Parteien, so auch von Caspar Baader oder Charles Favre, die sich heute zu den Personen zählen, die nicht mehr auf das Geschäft eintreten wollen.
Das Buch ist für den Menschen, für seine Identität auch im Zeitalter des Internets von besonderer Bedeutung. "Es vermittelt Wissen und Ideen", wie es Jean-Philippe Maitre ausdrückte, "es befasst sich mit der realen Welt oder mit einer Fantasiewelt, es drückt Emotionen aus und ist Nährboden für Träume." Um Emotionen geht es nun auch heute. Die CVP/EVP/glp-Fraktion hat das Geschäft beraten, konnte jedoch ihrer WAK-Delegation mehrheitlich nicht folgen. Die Meinungen waren und bleiben geteilt. Die Befürworter einer Regelung, eine grosse Minderheit unserer Fraktion, sind für eine Gesetzgebung, welche es erlaubt, während einer beschränkten Zeit eine Regulierung des Buchpreises vorzusehen.
Die Gründe aus der Sicht dieser Minderheit und auch aus meiner Sicht sind folgende: Erstens ermöglicht dieser Erlass eine Buchförderungspolitik, wie sie nebenbei auch von der WBK gefordert wird, und leistet einen Beitrag zur kulturellen Vielfalt und somit auch eine direkte und indirekte Unterstützung an die Schweizer Autoren und Autorinnen. Zweitens geht das Gesetz vom Grundsatz der Selbstverantwortung der Branche aus und überträgt die Festsetzung der Bücherpreise den Verlegern und Importeuren. Auch wird gemäss Vorlage ein minimaler Spielraum während der achtzehn Monate der Preisbindung offengelassen, was einen Preiswettbewerb, wenn auch einen kleinen, ermöglicht.
Die Minderheit der Fraktion macht drittens geltend, dass der Gesetzentwurf auf dem gleichen Prinzip wie in den angrenzenden Ländern beruht und wie die entsprechenden Gesetze nach einer Markteinführungsfrist auch eine Liberalisierung der Verkaufspreise vorsieht. Viertens schliesslich ist für die Vertreter und Vertreterinnen dieser Minderheit, die eine zeitlich limitierte Buchpreisbindung befürwortet, auch von Relevanz, dass dadurch ebenfalls die Schweizer Produktion, Schweizer Autoren und Autorinnen gefördert werden. Es genügt nicht, auf die bereits bestehenden Finanzhilfen hinzuweisen - dies umso weniger, wenn man beachtet, dass die 40 bis 50 Millionen Franken auf den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2,4 Prozent zurückgehen und dieser Sondersatz bei der bevorstehenden Mehrwertsteuerrevision zur Disposition steht.
Für eine knappe Mehrheit unserer CVP/EVP/glp-Fraktion sind jedoch andere Argumente entscheidend. Sie macht Folgendes geltend:
Erstens greift ein solcher Erlass in die Wirtschaftsfreiheit ein. Die Mehrheit bezweifelt, dass es für diesen Erlass eine Verfassungsgrundlage gibt, und schliesst sich somit dem Bundesrat an, der - wenn überhaupt auf die Initiative eingetreten würde - zuerst die Schaffung einer neuen Verfassungsgrundlage verlangt. Selbst der Versuch, Artikel 69 der Bundesverfassung, welcher die Kultur zum Inhalt hat, beizuziehen, befriedigt diese Mehrheit nicht.
Zweitens verweist die Mehrheit unserer Fraktion auf verschiedene Schwachpunkte der Vorlage und kritisiert unter anderem die Ausnahmeregelung, welche in Artikel 2 festgeschrieben ist. Sie stellt fest, dass die Herausnahme des grenzüberschreitenden Internetbuchhandels zu einer Diskriminierung der Schweizer Buchhändler führen würde, was wohl kaum im Sinne des Initianten war. Diese Ausnahme [PAGE 858] hätte zur Folge, dass Internethändler wie Amazon oder Ex Libris in Grenznähe ein Lager betreiben und die Schweizer Konsumentinnen ohne Preisbindung beliefern würden. Somit könnte die preisgünstige Versorgung des Schweizer Marktes vom Ausland aus übernommen werden, was zu einer Existenzgefährdung des Schweizer Buchhandels führen könnte. Da wäre selbst ein Rückgriff auf Artikel 103, "Strukturpolitik", der Bundesverfassung wenig nützlich - dies umso weniger, als seit der Aufhebung der Buchpreisbindung in der deutschen Schweiz kein tiefgreifender Strukturwandel feststellbar sei.
Drittens stellt die knappe Mehrheit fest, dass die Vorlage einem Staatsinterventionismus gleichkomme, was mindestens in der deutschen Schweiz so nicht einmal von der Branche gewünscht sei. Viertens verweist die Mehrheit der Fraktion auf die bereits bestehenden Finanzhilfen, die nicht unbedeutend seien, wenn man neben dem tieferen Mehrwertsteuersatz, der allein schon einem Wert von 40 bis 50 Millionen Franken entspreche, auch die kantonalen und kommunalen Hilfen und jene von Pro Helvetia berücksichtige.
Wie aus diesen Erläuterungen ersichtlich ist, wird eine knappe Mehrheit der Fraktion somit nicht auf die Vorlage eintreten. Sollte, wie dies auch eine Minderheit unserer Fraktion wünscht, Eintreten beschlossen werden, wird die Fraktion den Rückweisungsantrag Kaufmann klar ablehnen, denn nachdem die Kommission und die Subkommission seit Jahren an der Vorlage gearbeitet haben, sollten wir nun dieses Gesetz beraten.
Der Ständerat kann mit zusätzlichen Abklärungen, die sich neu aus dem unlängst getroffenen Urteil des Europäischen Gerichtshofes ergeben, beauftragt werden. Er kann dann die ebenfalls vom Bundesrat aufgeworfene Frage einer möglichen Verletzung des Freihandelsabkommens vom 22. Juli 1972 zwischen der Schweiz und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft klären, sollte unser Rat den grenzüberschreitenden elektronischen Bücherhandel berücksichtigen wollen.
Angesichts der geteilten Meinung in unserer Fraktion werde ich in der Detailberatung nicht mehr intervenieren, bitte Sie aber, bei Ihren Entscheidungen zu berücksichtigen, dass es nicht im Interesse der Schweiz ist, einen komplett deregulierten Buchmarkt zu haben. Die uns umgebenden Länder kennen alle eine Preisbindung für diesen besonderen Markt, denn wie einleitend gesagt: Ein Buch ist weit mehr als ein reguläres Konsumgut. Von einem komplett deregulierten Buchmarkt profitieren primär die Importeure, die die geltende Preisbindung in Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien umgehen können, Länder also, die gesetzliche Grundlagen geschaffen haben, um ihr eigenes kulturelles Schaffen zu fördern und zu schützen. Auch wir wollen das Recht auf eine kulturelle Ausnahme haben.
Ich bitte Sie, dies einfach in Ihren Überlegungen mitzuberücksichtigen.