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Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-05-27

Wortprotokoll

Frau Leutenegger Oberholzer, ich kann Ihnen dieses Urteil gerne zur Verfügung stellen. Der Europäische Gerichtshof hat klar festgestellt, dass Paragraf 3 des österreichischen Buchpreisbindungsgesetzes EU-rechtswidrig ist, einerseits, weil er den freien Warenverkehr behindere, andererseits, weil er auch aus kulturpolitischer Sicht nicht gerechtfertigt werden könne. Ich zitiere lediglich; Sie können das gerne nachlesen. Dieses Urteil bestärkt den Bundesrat in seiner Meinung, dass das Freihandelsabkommen von 1972, das für die Schweiz ebenso gilt wie für Österreich und Deutschland, mit der Variante der Minderheit verletzt sein dürfte.