Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-05-27
Wortprotokoll
Ja, für die national ausgerichtete Bindung, aber eben nicht für den grenzüberschreitenden Warenhandel. Das ist der grosse Unterschied. Sie können auch hier, für den Handel nur in der Schweiz, die Buchpreisbindung einführen, das ist unproblematisch. Aber sobald der grenzüberschreitende Handel reguliert wird, haben Sie das Völkerrecht zu beachten; das gilt auch für die Schweiz, die dieses Abkommen ratifiziert hat. Hierin darf das Abkommen nicht verletzt werden; nur darum geht es. Dafür steht der Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission; diese Version wird dem Freihandelsabkommen gerechter als die Version der Minderheit.