Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-05-27
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat grundsätzlich ein Problem damit, dass die Preisfestsetzung nach dem Gesetzentwurf zeitlich unbegrenzt möglich wäre. Ein Verleger kann sie zwar nach diesen 18 Monaten für beendet erklären, er kann aber ebenso gut nach Jahrzehnten noch den [PAGE 874] Preis bestimmen, zu dem seine Bücher verkauft werden müssen. Das finden wir aus sachlichen Gründen problematisch. Insofern sind beide Varianten für uns wenig sachgerecht, weil sie einfach die Grundproblematik der unbegrenzten Preisfestsetzung nicht lösen.