preparatory:AB 97161
Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-05-27
Wortprotokoll
Beim vorliegenden Geschäft geht es um drei Beschlussentwürfe: erstens um die Vorlage 1, ein Abkommen mit der EU - Vorlage 2 haben wir schon beraten -; zweitens um die Vorlage 3, das ist die zweite Vorlage, ein Finanzbeschluss; drittens um die Vorlage 4, die Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes, die im engen Zusammenhang mit Vorlage 1 steht.
Die Vorlagen 1 und 3 sind weitgehend unbestritten. Die Ausnahme bildet die SVP; mein Vorredner hat es schon angesprochen; ich komme dann auch darauf zurück.
Das Interesse der Schweiz an diesem Abkommen liegt in der Filmförderung. Das ist eigentlich der Ausgangspunkt. Der schweizerische Filmmarkt ist sehr klein, und wenn der Schweizer Film eine Chance haben soll, muss er Zugang zum europäischen Markt haben. Der Schweizer Markt ist zu klein. Das betrifft insbesondere den Verleih und auch die Kooperationen. Vom Geld, das wir in dieses Programm stecken, fliessen 70 bis 75 Prozent wieder als Förderbeiträge in die Schweiz zurück. Das bedeutet aber nicht, dass die anderen 25 bis 30 Prozent verloren sind. Dafür haben wir eben immaterielle Rückflüsse im Sinne eines besseren Zuganges zum europäischen Markt. Es würde sicher mehr kosten, wenn wir versuchen wollten, diesen Zugang sonstwie herzustellen.
Die Mehrheit der Kommission betrachtet die Filmförderung als sinnvolle kulturpolitische Aufgabe des Staates und sieht in diesem Abkommen einen effizienten Weg, um Filmförderung zu betreiben. Die Kommissionsminderheit zweifelt am Sinn der staatlichen Filmförderung und sieht in diesem Abkommen auch kein geeignetes Instrument. Wir werden das sicher nachher noch hören. Vorlage 3 betrifft dann lediglich den Kreditrahmen, 41 Millionen Franken in den Jahren 2010-2013.
Der wesentliche oder der umstrittenste Punkt betrifft den Teil des Abkommens, in welchem das Sendestaatsprinzip der EU beim Fernsehen geregelt ist. Dieses Prinzip bedeutet, dass die Zulässigkeit einer Sendung - auch einer Werbesendung - gemäss dem Recht des Staates beurteilt wird, in dem der Sender niedergelassen ist. Das spielt insbesondere bei den deutschen Sendern eine Rolle, die Werbefenster für die Schweiz senden - also SAT1, RTL. In der Schweiz ist Werbung für Alkohol sowie politische und religiöse Werbung auf Sendern, welche das ganze sprachregionale Gebiet betreffen, verboten, ausser eben Werbung für Alkohol bei lokalen Sendern.
Die EU verlangt nun für die ausländischen Werbefenster - hinsichtlich der Alkoholwerbung und auch der ganzen Sprachregion - eine Änderung der schweizerischen Regelung. Das war auch der Grund, weshalb der Bundesrat seinerzeit das Geschäft vom Ständerat zurückgewiesen bekam: Er sollte grössere Einflussmöglichkeiten der Schweiz in diesem Bereich aushandeln. Was hat der Bundesrat erreicht? Er hat, glaube ich, das Bestmögliche erreicht, das eben realpolitisch drinlag: Wir können ein Schlichtungsverfahren anrufen, wenn die Werbung in den Werbefenstern unserem Ordre public widerspricht.
Da sind wir bei der politischen und religiösen Werbung auf sicherem Grund, weil wir diese immer konsequent verboten haben. Bei der Alkoholwerbung könnten wir das Schlichtungsverfahren zwar theoretisch auch anrufen, aber die Erfolgsaussichten sind eher klein, wie die Verwaltung sagt. Wenn man genau zuhört, heisst "eher klein" so viel wie "praktisch null". Der Ordre public ist das ganz zentrale Fundament einer Rechtsordnung. Mit dem geltenden Recht gehört das Werbeverbot für Alkohol nicht zum Ordre public, denn wir erlauben ja Alkoholwerbung auf den Lokalsendern. Sogar wenn wir diese jetzt plötzlich verbieten würden, wäre unsere Argumentation nicht sehr glaubwürdig, weil wir sie ja im lokalen Bereich erlaubt haben. Deshalb wären unsere Chancen, wenn wir behaupten, das sei jetzt für uns unabdingbar und wir müssten das deshalb für die ausländischen Sender auch durchbringen, relativ gering.
Die Mehrheit der Kommission kommt deshalb zu folgendem Schluss: Wir wollen die Filmförderung, wir wollen das Abkommen. Dafür müssen wir aber der EU einen Preis bezahlen, und dieser Preis ist eben die Zulassung der Werbung für Bier und Wein, nicht nur bei den Lokalsendern wie heute, sondern auch bei der SRG. Es wird kaum gelingen, via Schiedsverfahren bei ausländischen Werbesendern zu erreichen, dass dort Alkoholwerbung verboten wird. Wenn sie aber dort erlaubt ist, sollen wir das auch für unsere Sender machen dürfen. Wir wollen nicht, dass nur die ausländischen [PAGE 878] Werbesender daran Geld verdienen; ich komme dann in der Detailberatung darauf zurück.
Stimmen wir also mit der Kommissionsmehrheit für Eintreten; die Kommission stimmte mit 17 gegen 7 Stimmen bei 1 Enthaltung dafür.