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Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-05-27

Wortprotokoll

Wir stehen vor einem sehr dornenreichen Geschäft. Wir möchten ein Filmabkommen abschliessen, das wir alle, fast alle wollen. Wir stehen vor einem Filmabkommen, das mit Bestimmungen zur Alkoholwerbung im Fernsehen verknüpft ist, die wohl die meisten, würden sie separat darüber abstimmen können, nicht wirklich wollten. Einmal mehr stehen wir vor einem Abkommen mit der EU, bei dem der Spielraum sehr klein und die so viel gelobte Autonomie der Schweiz eher rhetorisch ist. Trotzdem bin ich der Überzeugung, dass wir diesen Spielraum nutzen müssen, ja dass es unsere Aufgabe ist, unsere landesinternen Interessen so gut wie möglich zu vertreten. Das führt die SP zu folgenden Positionen:

1. Die SP unterstützt dieses Abkommen.

2. Die SP will den Versuch wagen, das Werbeverbot für Alkohol in elektronischen Medien einzuführen und gegenüber den deutschen Sendern mit Schweizer Werbefenstern auch durchzusetzen.

3. Die SP bietet nicht Hand, mit diesem Geschäft die SRG zu schwächen, wie das insbesondere die SVP will. Selbstverständlich bieten wir auch nicht Hand, aber das ist auch nicht relevant, politische oder religiöse Werbung zuzulassen.

Um zu den genannten Zielen zu kommen, schlagen wir in Artikel 10 eine einfachere, aber umfassendere Regelung zum Werbeverbot für alkoholische Getränke vor. Wir sind der Überzeugung, auch aufgrund von Aussagen aus der Verwaltung, dass wir damit den Weg für die Ratifizierung des Abkommens frei machen und dass wir uns gleichzeitig die Chance eröffnen, das Werbeverbot dann letztlich auch durchzusetzen. Ausführlicher begründen werde ich diesen Minderheitsantrag, wenn wir in der Detailberatung bei Artikel 10 sind.

Es wurde gesagt, dass das Filmabkommen gar nicht wichtig sei, dass wir mehr zahlen als bekommen würden. Ich glaube, es ist den meisten hier im Saal klar, dass das leere Behauptungen sind. Wir profitieren; für die Schweizer Filmindustrie ist dieses Abkommen sehr wichtig. Wir sind deshalb - wahrscheinlich mit der Mehrheit in diesem Saal - der Meinung, dass es abgeschlossen werden muss.

Besonders pikant an dieser Vorlage finde ich die Diskussion über das Werbeverbot für alkoholische Getränke, und zwar, weil es sich für den einen Landesteil ganz anders darstellt als für den andern. Es ist ja so, dass Werbung für alkoholische Getränke in den angrenzenden Ländern nur in Deutschland erlaubt ist. In Frankreich, in Italien und in Österreich ist sie verboten.

Damit gibt es keine Schweizer Werbefenster ausländischer Sender in der Romandie. Es gibt keine französischen Sender, die in der Schweiz Werbefenster senden, in denen für alkoholische Getränke geworben wird. Das heisst: Die Fassung des Bundesrates bedeutet für die lateinische Schweiz, dass wir unter dem Druck der EU auf unseren eigenen Sendern Alkoholwerbung zulassen müssen, während die angrenzenden EU-Länder dies weiterhin für ihre Sender verbieten. Das ist doch ein einigermassen perverser Effekt dieser Gesetzesbestimmungen, und wir müssten eigentlich alle dazu beitragen, dies zu verhindern, indem wir unseren Spielraum offenhalten und das Werbeverbot auch durchsetzen.

Ich bitte Sie, die Nichteintretensanträge abzulehnen, auf die Vorlage einzutreten und bei Artikel 10 der Minderheit zu folgen.

Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2009-05-27 | Lexipedia | Lexipedia