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Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-05-27

Wortprotokoll

Hier geht es aus unserer Sicht um eine Grundsatzfrage, die wir bei der Beratung des RTVG sehr lange diskutiert haben: Es geht um die Frage, wer in diesem Bereich Werbung machen darf. Für die SVP-Fraktion ist nach wie vor klar, dass die mit 1,2 Milliarden Franken Zwangsgebühren finanzierte SRG weiterhin nach geltendem Recht behandelt werden soll. Das heisst, dass der SRG Werbung für alkoholische Getränke und Sponsoring durch in diesem Bereich tätige Unternehmen nicht gestattet wird. Diese Werbung soll als kleiner Vorteil gegenüber dem Staatsfernsehen weiterhin den privaten TV-Unternehmen vorbehalten bleiben.

Die SRG kann für den Sport in allen anderen Bereichen Werbung machen. Ich stelle fest, dass in Sportsendungen vielfach die Swisscom dabei ist, dass die SBB dabei sind, dass Banken dabei sind, dass Versicherungen dabei sind, alles grosse Unternehmen also. Lassen Sie also den Privaten diesen kleinen Vorteil. Wenn Sie hier das Fenster auch für die SRG öffnen, dann würde ich natürlich als Unternehmer vermutlich auch in der SRG Werbung machen - vor allem, wenn ich sie noch etwa zum gleichen Tarif machen könnte -, weil sie dort die grössere Verbreitung hätte. Das würde aber wahrscheinlich dazu führen, dass diese acht bis fünfzehn Millionen Franken den Kleinen verlorengingen und dem Grossen, dem Goliath, zugute kämen.

Wie Frau Rickli schon gesagt hat, ist festzustellen, dass die SRG im Unterschied zu den ausländischen öffentlich-rechtlichen Sendern über gute Rahmenbedingungen verfügt. So hat die SRG die längste Werbezeit pro Tag zur Verfügung, nämlich maximal 115 Minuten. Zur Zeit der Beratung des RTVG wollte man grundsätzlich ein duales System einführen. Man wollte nämlich das Staatsfernsehen, die SRG, über Gebühren finanzieren und den Privaten die Werbung lassen. Allerdings, das muss ich zugeben, wurde dieses Ziel dann verlassen; auch Private sind nämlich mit den erwähnten rund 50 Millionen Franken zum Teil gebührenfinanziert.

Trotzdem bittet Sie die SVP-Fraktion, dem David, sprich den Privaten, den kleinen Vorteil gegenüber dem Goliath, sprich der SRG, zu lassen. Die SVP-Fraktion stimmt deshalb der Minderheit Rickli Natalie zu, die beim geltenden Recht bleiben will.

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