Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-05
Wortprotokoll
Zu Ziffer 611, Eidgenössische Finanzkontrolle: Ich kann mich sehr kurz fassen. Es geht um eine Erhöhung um etwa 4 Millionen auf gut 16 Millionen Franken. Ich möchte in Erinnerung rufen, dass in Artikel 170 der Bundesverfassung steht: "Die Bundesversammlung sorgt dafür, dass die Massnahmen des Bundes auf ihre Wirksamkeit überprüft werden." Das Hauptinstrument für diese Überprüfung ist in der Tat die Eidgenössische Finanzkontrolle. Wesentlich ist auch die Zusammenarbeit zwischen der Finanzkontrolle und der Finanzdelegation. Die Finanzdelegation hat deshalb zuhanden der Finanzkommission diese Position überprüft.
Wir stellen mit einer gewissen Freude fest, dass hier Bewegung herrscht. Wir stellen fest, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle im Rahmen einer Strategieausweitung - einer Produkteverbesserung, wenn Sie so sollen - beabsichtigt, mit einer einmaligen Erhöhung um 4 Millionen Franken gewisse personelle Aufstockungen vorzunehmen. Das führt in einzelnen Fällen zu vorzeitigen Pensionierungen, in andern Fällen aber auch zu Neueinstellungen.
Wir sind erfreut über den frischen Wind, der in der Eidgenössischen Finanzkontrolle weht, und beantragen Ihnen, dieser Position zuzustimmen.
[VS]