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preparatory:AB 97259

Rickli Natalie Simone · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-05-27

Wortprotokoll

Der einzige positive Punkt am gesamten Media-Abkommen ist, dass die EU-Gesetzgebung in Bezug auf Werbung liberaler ist als diejenige, die in der Schweiz gilt. Seit Inkrafttreten des neuen RTVG durften die privaten lokalen Fernsehstationen bereits Bier und Wein bewerben. Dies soll beibehalten und nicht - wie von der Minderheit gefordert - verboten werden. Nun sollen auch die privaten nationalen und sprachregionalen Sender diese Werbung ausstrahlen dürfen. Es ist nicht einzusehen, warum in anderen Mediengattungen Alkoholwerbung gemacht werden darf, aber in Radio und Fernsehen nicht.

Sie alle wissen, dass die Personalentlassungen in den Medienhäusern unter anderem die Folge von sinkenden Werbeeinnahmen sind. Es steht der Politik also gut an, das RTVG weiter zu liberalisieren und die Unternehmungen nicht noch weiter einzuschränken. Zu meinen, ein Alkoholwerbeverbot für Schweizer Werbefenster, wie der Ständerat und eine Minderheit der KVF es verlangen, könne bei der EU durchgebracht werden, ist sehr naiv, und - wie Bundesrat Couchepin vorhin gesagt hat - illusorisch. Sind nicht gerade Sie es, meine Damen und Herren von der SP, die uns jeweils davor warnen, nur Rosinen zu picken, wenn es um einen EU-Vertrag geht?

Um auf meine berufliche Tätigkeit zurückzukommen: Mit dem Antrag der Minderheit Fehr Jacqueline könnten am Schluss nur die Schweizer Werbefenster Alkoholwerbung ausstrahlen, weil die EU in dieser Angelegenheit sicher nicht nachgeben würde. Ich jedoch setze mich für alle privaten Medien in der Schweiz ein. Sie können ja darüber nachdenken, wenn Sie an Ihrem Antrag festhalten.

Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, dem Bundesrat zuzustimmen und den Antrag der Minderheit abzulehnen.