Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-05-28
Wortprotokoll
Die Motion Ihrer Kommission für Rechtsfragen fordert mehrere Massnahmen, um den Schutz für die Opfer von Frauenhandel zu verbessern. Die einzelnen Ziffern der Motion entsprechen den Forderungen an den Bundesrat in der Petition "Mehr Schutz für die Opfer von Frauenhandel", die im Herbst 2008 von den Trägerorganisationen der "Kampagne Euro 2008 gegen Frauenhandel" eingereicht wurde. Man hatte im März 2008 - Sie mögen sich vielleicht daran erinnern - mit der Sammlung von Unterschriften begonnen.
Bereits heute haben wir die Möglichkeit, einem Opfer von Menschenhandel unabhängig von der Aussagebereitschaft den Aufenthalt in der Schweiz zu bewilligen. Die geltende Regelung im Ausländerrecht nimmt auf die Bedürfnisse der Opfer von Menschenhandel explizit Rücksicht und entspricht dem Standard, der durch das Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels vom 16. Mai 2005 gesetzt wird. Einen voraussetzungslosen Anspruch auf Aufenthalt, also einen Anspruch unabhängig von einem im Rahmen der Härtefallbewilligung geprüften Schutzbedürfnis, lehnt der Bundesrat ab. Die Migrationsbehörden sollen und müssen im Einzelfall angemessene Entscheide treffen können.
Verbindliche Standards für die Kantone zum spezifischen Schutz der Opfer bestehen bereits heute im Opferhilfegesetz und im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und in den dazugehörigen Vollziehungsverordnungen. Damit die Möglichkeit für die Gewährung von Aufenthalt vermehrt genutzt wird, werden die Weisungen des Bundesamtes für Migration, die ab Mitte dieses Jahres vorliegen werden, die Anwendung der Kriterien für die Härtefallbewilligung bei Opfern von Menschenhandel ausdrücklich regeln. Wir hoffen, damit in unserem Land auch eine gewisse Harmonisierung der Behandlung von Opfern von Menschenhandel erwirken zu können. Die Tätigkeit der Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel (KSMM) hat zudem zum Ziel, auf eine einheitliche Anwendung der Bestimmungen in den Kantonen und auf die Berücksichtigung der Interessen der Opfer hinzuwirken.
Die Bereitschaft des Bundesrates, Öffentlichkeitskampagnen gegen Menschenhandel zu unterstützen, ist auch nach dem Beitrag des Bundes an die Kampagne aus Anlass der Euro 2008 vorhanden. Die Einführung einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage für finanzielle Beiträge - eine solche brauchen wir - wird im Rahmen der Erneuerung der Polizeigesetzgebung des Bundes geprüft. An dieser Polizeigesetzgebung arbeiten wir zurzeit.
Das Verfahren zur Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels vom 16. Mai 2005 ist eingeleitet, ebenso ist die Erarbeitung eines neuen Gesetzes über den ausserprozessualen Zeugenschutz, das wir für den innerstaatlichen Bereich brauchen, im Gang. Dieser Schutz spielt bei diesen Fällen eine ganz [PAGE 928] entscheidende Rolle. Die Vernehmlassung wird im Herbst dieses Jahres eröffnet.
Die berechtigten Anliegen der Motion sind aus Sicht des Bundesrates bereits erfüllt, bzw. wir sind dabei, diese Anliegen auf verschiedenen Ebenen umzusetzen. Einen voraussetzungslosen Anspruch auf Aufenthalt lehnen wir ab, ich habe es bereits gesagt, und zwar primär mit der Begründung, dass wir vermeiden möchten, dass auch in diesem Bereich neue Schleppertätigkeiten entstehen. Wir werden uns aber mit Entschiedenheit dafür einsetzen, dass Opfer von Menschenhandel, die den Schutz unseres Landes benötigen, diesen auch erhalten.
Ich möchte Sie bitten, die Motion abzulehnen.