Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-12-05
Wortprotokoll
Ich kann mich den Ausführungen Ihres Kommissionssprechers anschliessen. Die bundesrätliche Lösung ist sicherlich steuersystematisch konsequenter, auch etwas saubererer. Auf der anderen Seite löst Ihr Beschluss, den Sie vor kurzem getroffen haben, im Wesentlichen die Probleme des Finanzplatzes Schweiz. Er wird dafür sorgen, dass Geschäfte nicht ins Ausland abwandern können, dass vielleicht sogar gewisse Geschäfte in die Schweiz zurückkommen. So gesehen ist es eine durchaus valable Lösung. Aus der Sicht des Finanzministers ist es klar, dass eine Lösung, die weniger kostet - angesichts der Perspektiven bei den Ausgaben, die sich wieder etwas verschlechtert haben -, vorzuziehen ist.
Man kann diese Lösung durchaus als einen ersten Schritt in Richtung bundesrätliche Lösung interpretieren, weil sie eigentlich kein Präjudiz für etwas anderes schafft, so dass wir die Frage, welche Lösung wir im definitiven Recht verankern wollen, mit dem Steuerpaket noch einmal grundsätzlich werden überprüfen können. Ich kann nicht sagen, ob der Bundesrat, falls Sie darauf beharren und es zu Ihrer Lösung kommt, dann vorschlagen wird, sie ins neue definitive Recht überzuführen, oder ob es bei der bundesrätlichen Lösung bleiben wird.
Das wird dannzumal noch einmal diskutiert werden können. Es ist vielleicht sogar demokratiepolitisch nicht völlig schlecht, wenn wir im dringlichen Verfahren - wo das Referendum erst nach getaner Arbeit möglich ist - die etwas sanftere Lösung nehmen und uns die Fragen bei der definitiven Lösung noch einmal überlegen. So gesehen kann sich der Bundesrat der ständerätlichen Lösung und der Lösung Ihrer Kommission anschliessen.