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Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-05-28

Wortprotokoll

Ich möchte hier einige Dinge, die von den Fraktionssprecherinnen und -sprechern gesagt worden sind, ins rechte Licht rücken.

Herr Tschümperlin hat gesagt, bei der ordentlichen Einbürgerung sei eine Wohnsitzfrist in der Schweiz von zwölf Jahren abzuwarten, bis man eingebürgert werden könne. Ich möchte hier noch beifügen: Bei den Zehn- bis Zwanzigjährigen, die in der Schweiz leben, wird diese Wohnsitzfrist halbiert, das heisst, die Jahre werden doppelt gezählt. Man kann also auch im ordentlichen Einbürgerungsverfahren bereits nach beispielsweise sechs Jahren eingebürgert werden.

Bei dieser Vorlage, bei dieser Gesetzesänderung, geht es ja um die erleichterten Einbürgerungen bei Heirat. Hier steht im aktuellen Gesetz - daran ändert sich nichts -, dass die Einbürgerung bereits nach fünf Jahren erfolgen kann. Darum geht es; es geht hier um die erleichterte Einbürgerung im Zusammenhang mit einer Heirat.

Wesentlich ist nicht nur die Verlängerung der Frist von fünf auf acht Jahre; wesentlich ist auch die Unterbrechung, der Stillstand der Fristen während eines einzuleitenden Verfahrens. Bis anhin war es damit geschickten Anwälten möglich, durch Verfahrensverzögerungen, durch einen exzessiven Rechtsmittelgebrauch die Frist von fünf Jahren zu erreichen. Damit konnten die Akten in den Kübel geschmissen werden, das Verfahren musste eingestellt werden, und das Unrecht wurde so nicht sanktioniert.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.

Müller Philipp · Nationalrat · 2009-05-28 | Lexipedia | Lexipedia